Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2005 - IX ZR 172/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18052
BGH, 03.05.2005 - IX ZR 172/03 (https://dejure.org/2005,18052)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2005 - IX ZR 172/03 (https://dejure.org/2005,18052)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - IX ZR 172/03 (https://dejure.org/2005,18052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungslast und Beweislast im Fall der haftungsausfüllenden Kausalität

  • Judicialis

    ZPO § 544; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung in einem Anwaltshaftungsfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - IX ZR 172/03
    Bei der Annahme der haftungsausfüllenden Kausalität hat das Berufungsgericht die Darlegungs- und Beweislast nach den vom Senat hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 123, 311, 316 ff; ständig) verteilt.
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 94/11

    Zurückweisung einer statthaften Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Soweit die Rechtsbeschwerdebegründung der Auffassung ist, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von der Rechtsprechung des Senats zum Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse ab (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZR 172/03, ZIP 2004, 1727), kommt es hierauf nicht an.
  • LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Zwar steht der Geltendmachung dieses Einwands durch den Schuldner nicht bereits entgegen, dass die Abweisung mangels Masse ohnehin nicht die Interessen des Schuldners, sondern nur solche der Staatskasse und der Gläubiger schützen soll ( BGH, Beschluss vom 15.07.2004, IX ZR 172/03, NZI 2004, 625 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ; a.A. aber z.B. MK-Inso/Schmahl, 2001, Rn. 71 zu § 34; Jaeger/Schilken, InsO 2004, Rn. 26 zu § 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht