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BGH, 03.05.2006 - 2 ARs 44/06, 2 AR 40/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 42 JGG
Abgabe des Verfahrens (Zweckmäßigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Keine Abgabe bei Unzweckmäßigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen - 63 C 10/06
- AG Bernburg, 17.11.2005 - 6 Ds 93/00
- AG Essen, 17.11.2005 - 63 C 10/06 AG Bernburg 6 Ds 93/00
- BGH, 03.05.2006 - 2 ARs 44/06, 2 AR 40/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2005 - 2 ARs 402/04
Abgabe des Verfahrens (Vorteile für das Verfahren)
Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 2 ARs 44/06
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn dies keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr.; 2 ARs 37/00; 2 ARs 402/04); dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung kommt vorliegend besondere Bedeutung zu, da die Taten schon lange Zeit zurückliegen und insoweit auch Verjährung droht.".
- BGH, 19.05.2010 - 2 ARs 8/10
Zuständigkeitsstreit (gemeinsames oberes Gericht; Abgabe an das Wohnsitzgericht)
Zwar ist von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG regelmäßig abzusehen, wenn diese keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - 2 ARs 44/06 - m.w.N.). - BGH, 03.05.2006 - 2 AR 40/06 2 ARs 44/06 2 AR 40/06.