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   BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05   

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https://dejure.org/2006,4248
BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - IV ZR 72/05 (https://dejure.org/2006,4248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Testaments; Herausgabe eines Grundstücks wegen beabsichtiger Benachteiligung der Erben durch eine vom Erblasser getätigte Schenkung; Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsbefugnis; Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments unter psychischem Druck ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 2082; ; BGB § 2282 Abs. 3; ; BGB § 2283; ; BGB § 2287; ; BGB § 2330

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 2287
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Beeinträchtigende Schenkung - Anfechtungsrecht des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1186
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Insoweit macht die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend, dass die Frage, ob die Klägerinnen Herausgabe der geschenkten Immobilien Zug-um-Zug gegen Zahlung des Pflichtteils oder aber nur Zahlung des Betrages verlangen können, um den der Wert dieser Grundstücke den Pflichtteilsanspruch übersteigt, danach zu beantworten ist, ob der Wert des Geschenks überwiegend herausgegeben werden muss oder im Hinblick auf den Pflichtteil überwiegend der Beklagten gebührt (vgl. BGHZ 77, 264, 271 f.; 88, 269, 272 f.; MünchKomm-BGB/Musielak, 4. Aufl. § 2287 Rdn. 22; Soergel/M. Wolf, aaO § 2287 Rdn. 25; Staudinger/Kanzleiter, BGB [1998] § 2287 Rdn. 26).
  • BGH, 19.03.2002 - XI ZR 183/01

    Erheblichkeit des Beweisantritts zu einer Haupttatsache

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Darin liegt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.; BGH, Urteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01 - VersR 2003, 127 unter II 3 c).
  • BGH, 22.11.1995 - XII ZR 227/94

    Anfechtung eines Ehe- und Erbvertrages wegen Vortäuschung eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Die Mutter der Beklagten soll mit ihrer Drohung bewusst den Zweck verfolgt haben, den Vater zur Abgabe seiner Willenserklärung zu veranlassen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - FamRZ 1996, 605 unter 2).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Insoweit macht die Nichtzulassungsbeschwerde mit Recht geltend, dass die Frage, ob die Klägerinnen Herausgabe der geschenkten Immobilien Zug-um-Zug gegen Zahlung des Pflichtteils oder aber nur Zahlung des Betrages verlangen können, um den der Wert dieser Grundstücke den Pflichtteilsanspruch übersteigt, danach zu beantworten ist, ob der Wert des Geschenks überwiegend herausgegeben werden muss oder im Hinblick auf den Pflichtteil überwiegend der Beklagten gebührt (vgl. BGHZ 77, 264, 271 f.; 88, 269, 272 f.; MünchKomm-BGB/Musielak, 4. Aufl. § 2287 Rdn. 22; Soergel/M. Wolf, aaO § 2287 Rdn. 25; Staudinger/Kanzleiter, BGB [1998] § 2287 Rdn. 26).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Darin liegt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006 f.; BGH, Urteil vom 19. März 2002 - XI ZR 183/01 - VersR 2003, 127 unter II 3 c).
  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, wie sie im Berufungsurteil genannt werden, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079, 1080; ebenso zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, wie sie im Berufungsurteil genannt werden, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079, 1080; ebenso zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05
    Im Übrigen kann es nicht darauf ankommen, welche subjektiven Vorstellungen der Erblasser vom Umfang seiner erbvertraglichen Bindung hat, wenn nicht die am Schutz des Vertragserben orientierte Auslegung und Anwendung von § 2287 BGB gefährdet werden soll (BGHZ 83, 44, 51).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass durch Schenkungen des Erblassers an einen Pflichtteilsberechtigten die Vertragserben nicht beeinträchtigt werden, sofern die Schenkungen dem Pflichtteil wertmäßig entsprechen (Senatsurteile vom 28. September 1983 - IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 272; vom 29. Juni 2005 - IV ZR 56/04, ZEV 2005, 479 unter 3 b; Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, ZEV 2006, 505 unter II 3 a; MünchKomm-BGB/Musielak, 6. Aufl. § 2287 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16

    Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es an einer objektiven Beeinträchtigung fehlt, wenn der Erblasser seine wechselbezügliche Verfügung hätte anfechten können und innerhalb der laufenden Anfechtungsfrist zum Nachteil des Schlusserben Vermögen verschenkt, auch wenn der Erblasser letztlich nicht anficht (vgl. BGH, ZEV 2006, 505).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    Da die Klägerin aber als Abkömmling des Erblassers neben dem weiteren Sohn B C und der Beklagten mit einer Quote von 1/6 pflichtteilsberechtigt ist (§§ 1924 Abs. 1 und Abs. 4, 1931 Abs. 4, 2303 Abs. 1 BGB), steht der Beklagten aus § 2287 Abs. 1 BGB ein Zahlungsanspruch nur soweit zu, als noch vorhandene Geschenke den vorrangig von der Beklagten zu befriedigenden Pflichtteilsanspruch der Klägerin übersteigen (BGH ZEV 2006, 505, 506 Rd.13; BGHZ 88, 269ff = NJW 1984, 121, 122 = juris Rd.11 und 12; OLG Oldenburg NJOZ 2007, 5667, 5678; Litzenburger in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 2016, § 2287 Rd.9; MüKo/Musielak, aaO., § 2287 Rd.10; Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.12; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 2014, § 2287 Rd.26).
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22

    Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung

    Ist der Erblasser berechtigt, den Erbvertrag oder ein für ihn bindend gewordenes Testament anzufechten, kann der Erbe keinen Anspruch gemäß § 2287 BGB geltend machen, wenn der Erblasser zum Nachteil des Vertrags- oder Schlusserben noch innerhalb der Anfechtungsfrist Schenkungen vornimmt, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird (BGH ZEV 2006, 505 - Juris Rz.7; Grüneberg-Weidlich, § 2287 BGB Rz. 5; MünchKomm-Musielak, 9. Auflage, § 2287 BGB Rz.10).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2019 - 5 U 95/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Erblasserschenkung durch Erlass

    Für die Frage, ob eine belohnende Schenkung, die auf Kosten des Pflichtteilsberechtigten geht, sittlich geboten ist, kommt es nicht allein auf Gründe für die Dankbarkeit des Schenkers an, sondern wesentlich auch darauf, ob Gesichtspunkte der Versorgung des Beschenkten, etwa eine Notlage infolge der für den Schenker erbrachten Leistungen, das Ausbleiben einer solchen Belohnung als sittlich anstößig erscheinen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05, FamRZ 2006, 1186 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 8 SO 189/08
    Damit liegt eine gemischte Schenkung vor, weil der Wert der Schenkung der Wert der vereinbarten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Form eines Wohnungsrechtes gemäß § 1093 BGB übersteigt (vgl zur gemischten Schenkung: BGH, Urteil vom 6. März 1996 - IV ZR 374/94 - NJW-RR 1996, Seite 754; Beschluss vom 3. Mai 2006 - IV ZR 72/05 - FamRZ 2006, Seite 1186; Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07 ; siehe auch Sefrien in juris Praxiskommentar-BGB, 4. Auflage 2008 § 516 Rdnrn 50ff).
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