Rechtsprechung
BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 35 BtMG
Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten ("Lastschriftbetrug") infolge einer überwundenen Betäubungsmittelabhängigkeit (gerechter Schuldausgleich) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 3 Nr 2 BtMG
Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie - Wolters Kluwer
Die Berücksichtigung von Auswirkungen der Strafhöhe auf die Therapie eines Betrugstäters liegt i.R.d. zulässigen Strafzumessungserwägungen
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35; StGB § 46; StGB § 263
Ausrichtung der Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zu einer Drogentherapie als Aspekt der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 02.11.2010 - 13 KLs 212 Js 24470/09
- BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 183
- StV 2011, 533
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip; …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
Schematismus ist hierbei ebenso nicht angebracht (BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01). - BGH, 04.03.2009 - 2 StR 37/09
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung zur Anwendung von § 35 BtMG …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
Die Beschwerdeführerin verweist zwar zu Recht darauf, dass sich die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht wesentlich an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ausrichten darf, um es einem Angeklagten zu ermöglichen, nach Ablauf einer überschaubaren Zeitspanne zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit eine stationäre Drogenentwöhnungstherapie anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 37/09 - Rn. 3 f. mwN). - BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
Der Tatrichter darf sich bei der Gesamtstrafenbildung nicht von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10).
- BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15
Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für …
Hieraus folgt, dass - nicht anders als hinsichtlich einer Strafschärfung aus generalpräventiven Erwägungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - 5 StR 192/05; vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) - eine Strafmilderung aus individualpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 267; zu § 35 BtMG auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; sowie BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179; Frisch, NStZ 2013, 249, 251 mwN).Anders als in dem der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2011 (1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184) zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht mit seinen Erwägungen daher nicht nur die gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigenden "Wirkungen der Strafe' für das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft (mit-)berücksichtigt, sondern seine Schuld und die sich insbesondere aus § 46 Abs. 2 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB ergebenden weiteren Strafzumessungskriterien diesen individualpräventiven Erwägungen in rechtsfehlerhafter Weise nach- und untergeordnet.
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im …
Insofern kommt es nicht auf den Wert der Geldbörsen - diesen hat die Strafkammer nicht festgestellt - und auf die Frage an, ob dieser zusammen mit dem jeweils entwendeten Bargeld noch unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, StV 2011, 53) lag.