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BGH, 03.05.2011 - 1 StR 465/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Das Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist im Falle des Versterbens des Angeklagten nach Einlegung der Revision einzustellen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten nach Einlegung der Revision durch die StA gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01
Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes) …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 465/10
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH…, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Senat, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01). - BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 465/10
Das Verfahren ist gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen (BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, NJW 1999, 3644). - BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 465/10
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Senat, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01).