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BGH, 03.05.2011 - 5 StR 141/11 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 472 Abs. 1 StPO
Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers (später Anschluss) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eine Auslagenentscheidung nach § 472 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zugunsten des Nebenklägers ist bei im Zeitpunkt der Urteilsverkündung fehlender Anschlusserklärung nicht veranlasst
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers bei Einreichung der erforderlichen Anschlusserklärung erst während laufender Revisionseinlegungsfrist bei Gericht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 Ws 228/14
Nebenklagekosten: Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen …
a) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass eine wirksame Anschlusserklärung des Nebenklägers vorliegt (vgl. BGH 5 StR 141/11 v. 3.5.2011 - juris;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 472 Rn. 2).