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   BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10   

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BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,2007)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - VI ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,2007)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - VI ZR 61/10 (https://dejure.org/2011,2007)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 1 S 1 SGB 10, Art 14 GSG
    Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den Investitionszuschlag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines durch ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten geht auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 GSG auf die gesetzliche Krankenkasse über; Übergang des Schadensersatzanspruchs eines durch ärztlichen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Aufwendungen für den Investitionszuschlag - Forderungsübergang

  • rewis.io

    Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den Investitionszuschlag

  • ra.de
  • rewis.io

    Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den Investitionszuschlag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116 Abs. 1
    Investitionszuschlag nach Art. 14 GSG ist eine vom Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X erfasste kongruente Sozialleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; GSG Art. 14
    Übergang des Schadensersatzanspruchs eines durch ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten auf die gesetzliche Krankenkasse in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag gem. Art. 14 GSG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übergang des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Krankenkasse und der Schadensersatzanspruch ihres Versicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2583
  • MDR 2011, 850
  • NZS 2012, 64
  • NZV 2011, 436 (Ls.)
  • VersR 2011, 946
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 263/03

    Ersatzfähigkeit des Investitionszuschlags von Krankenhäusern in den neuen

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Gegenstand des Anspruchsübergangs sind sämtliche Kosten, die an den Leistungserbringer zu bezahlen sind, damit er im Auftrag der Krankenkasse die notwendige Krankenhausbehandlung erbringt, soweit die Entgelte in berechtigter Höhe erhoben werden (vgl. OLG Jena, NZV 2004, 310).

    Zwar haben der 8. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (NZV 2004, 310) und das Berufungsgericht die sachliche Kongruenz zwischen dem Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GSG und dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten verneint, weil der Zuschlag nach seinem Zweck nicht der Schadensbehebung und der Wiederherstellung der Gesundheit diene, sondern als Finanzierungshilfe für die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern verwendet werde.

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 268/76

    Voraussetzungen des Rückgriffs des Versicherers beim Schädiger

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Hiervon ist auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 19/72, VersR 1973, 566 f.; vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76, VersR 1979, 640, 641; vom 15. März 1983 - VI ZR 156/80, VersR 1983, 686, 687; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15; Küppersbusch, aaO, Rn. 597).

    Es genügt, wenn der Sozialversicherungsschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss; es kommt nicht darauf an, ob auch der einzelne Schadensposten vom Versicherungsschutz gedeckt ist (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76, aaO; Küppersbusch, aaO, Rn. 598).

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Schuldet der Sozialleistungsträger - wie hier - eine Sachleistung, kann er im Fall des Anspruchsübergangs vom Schädiger deren Wert ersetzt verlangen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 156).

    bb) Nach diesen Grundsätzen ist die Krankenbehandlung grundsätzlich sachlich kongruent mit der sich aus § 823 Abs. 1 oder § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten die Heilungskosten zu ersetzen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 155 f.; Giese in Giese/Wahrendorf, SGB X, § 116 Rn. 2.3.1 (Stand: Oktober 2004); Hennig/Gelhausen, Handbuch zum Sozialrecht, Gruppe 11c Rn. 213, 215 [Stand: Januar 2007]; Küppersbusch, aaO, Rn. 602; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 480; Plagemann in von Maydell/Ruland/Becker, aaO, § 9 Rn. 10; von Wulffen/Bieresborn, aaO, § 116 Rn. 5).

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04

    Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst nämlich grundsätzlich auch den Ersatz von Abgaben, die im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung anfallen (vgl. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB; Senatsurteil vom 14. September 2004 - VI ZR 97/04, VersR 2004, 1468 f.).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Der Anspruchsübergang soll vermeiden, dass der Schädiger durch die dem Geschädigten zufließenden Sozialleistungen haftungsfrei gestellt oder aber der Geschädigte doppelt entschädigt und dadurch bereichert wird (Senatsurteil vom 8. Juli 2003 - VI ZR 274/02, BGHZ 155, 342, 349 f. mwN).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Denn die Pflegesätze und die Vergütung für allgemeine Krankenhausleistungen sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KHG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG, § 14 Abs. 1 Satz 1 BPflV unabhängig vom Versichertenstatus für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen und für die Parteien des Krankenhausaufnahmevertrags sowie für die Abrechnung zwischen Sozialleistungsträgern und Krankenhäusern gleichermaßen bindend (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 269/87, VersR 1990, 91, 94; BVerwGE 100, 230, 235).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Denn die Pflegesätze und die Vergütung für allgemeine Krankenhausleistungen sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KHG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG, § 14 Abs. 1 Satz 1 BPflV unabhängig vom Versichertenstatus für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen und für die Parteien des Krankenhausaufnahmevertrags sowie für die Abrechnung zwischen Sozialleistungsträgern und Krankenhäusern gleichermaßen bindend (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 269/87, VersR 1990, 91, 94; BVerwGE 100, 230, 235).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für den Träger der

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Maßgebliche (Sozial-) Leistung ist die von der Krankenkasse zu erbringende (und erbrachte) Krankenbehandlung, die auch die übrigen in § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X genannten Anforderungen an die Sozialleistung ("auf Grund des Schadensereignisses", zur "Behebung eines Schadens der gleichen Art", Bezug "auf denselben Zeitraum") erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2010 - B 1 KR 4/10 R, Juris Rn. 24).
  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 19/72

    Anspruch des sozialversicherten Verletzten auf Ersatz der Kosten der zweiten

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Hiervon ist auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1973 - VI ZR 19/72, VersR 1973, 566 f.; vom 10. April 1979 - VI ZR 268/76, VersR 1979, 640, 641; vom 15. März 1983 - VI ZR 156/80, VersR 1983, 686, 687; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15; Küppersbusch, aaO, Rn. 597).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10
    Sozialleistungen sind also solche Leistungen, die der Verwirklichung eines der in §§ 3 - 10 SGB I genannten sozialen Rechte dienen, im Sozialgesetzbuch geregelt sind und die dem Träger der sozialen Rechte dadurch zugute kommen, dass bei ihm eine vorteilhafte Rechtsposition begründet wird (vgl. BSGE 55, 40, 44; 102, 10 Rn. 19).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 664/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14, VersR 2015, 1048 Rn. 14; vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 26; vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10, VersR 2011, 946 Rn. 14 mwN; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15 mwN).
  • OLG Naumburg, 06.07.2023 - 9 U 125/22

    Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!

    "Gegenstand des Anspruchsübergangs sind sämtliche Kosten, die an den Leistungserbringer zu bezahlen sind, damit er im Auftrag der Krankenkasse die notwendige Krankenhausbehandlung erbringt, soweit die Entgelte in berechtigter Höhe erhoben werden." (BGH, Urteil vom 03.05.2011, VI ZR 61/10, Rn. 11, zitiert nach Juris).

    Aus dem letzten Halbsatz dieses Zitats aus der Entscheidung des BGH zum Az. VI ZR 61/10 lässt sich, abweichend vom bei erstmaliger Lektüre zunächst entstehenden Eindruck, nicht auf eine inhaltliche Einschränkung des vorhergehenden Satzteils schließen.

    In der Entscheidung zum Az. VI ZR 61/10 hat der BGH nicht etwa das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht zu Unrecht dem Sozialversicherungsträger bestimmte Rechnungspositionen zuerkannt habe, sondern der BGH hat - ohne Aufhebung und Zurückverweisung - zugunsten des Sozialversicherungsträgers eine vom Berufungsgericht abgewiesene Position, den Investitionszuschlag, zugesprochen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist Voraussetzung für den Anspruchsübergang nicht, dass der einzelne Schadensposten vom Versicherungsschutz gedeckt ist; es genügt, wenn der Sozialversicherungsschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss (BGH, Urteil vom 03.05.2011, VI ZR 61/10, Rn. 14, zitiert nach Juris).

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Es genügt, wenn der Sozialversicherungsschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss; es kommt nicht darauf an, ob auch der einzelne Schadensposten vom Versicherungsschutz gedeckt ist (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15 mwN; vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10, VersR 2011, 946 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    Es genügt, wenn der Sozialversicherungsschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss; es kommt nicht darauf an, ob auch der einzelne Schadensposten vom Versicherungsschutz gedeckt ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 26; vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10, VersR 2011, 946 Rn. 14 mwN; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15 mwN).
  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    An der sachlichen Kongruenz fehle es deshalb nicht, was zwischenzeitlich im Lichte der jüngsten BGH-Rechtsprechung (Urteil v. 03.05.2011 zum Az.: VI ZR 61/10) nicht anders gesehen werden könne.

    Mit seinem jüngst (am 03.05.2011 unter dem Az.: VI ZR 61/10) ergangenen (u. a. in NJW 11, 2583 veröffentlichten) Urteil zu dem zur Subventionierung des Krankenhauswesens in den neuen Bundesländern befristet bis Ende 2014 eingeführten Investitionszuschlag hat der Bundesgerichtshof - wie es Herbert Lang in seiner Urteilsanmerkung v. 31108.2011, zitiert nach jurisPr-VerkR 17/2011 Anm. 1, formuliert hat - "viele Experten des Sozialversicherungsrechts überrascht" und eine Übergangsfähigkeit nach § 116 SGB X entgegen der bis dahin einhellig anderweitigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur angenommen.

  • LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
    Die Leistungen des Sozialhilfeträgers für die besonderen Bedürfnisse und der Schadensersatz müssen demselben Zweck dienen, nämlich dem Ausgleich der erlittenen Einbuße des Geschädigten, was dann der Fall ist, wenn die Leistung des Sozialhilfeträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (BGH VersR 2015, 1048 ff; BGH VersR 2011, 946 ff.; BGH VersR 2010, 1103 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 L 75/16

    Land muss Krankenhausfinanzierung offenlegen

    Soweit der Bundesgerichtshof bei schadensrechtlicher Betrachtung den Benutzerbeitrag zum Entgelt für die Krankenhausbenutzung zählt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10 -, juris, Rn. 20), steht dies nicht der Annahme entgegen, dass die Mittel den Ländern zufließen.
  • OLG Koblenz, 20.08.2014 - 5 U 236/14

    Pflicht eines Alten- und Pflegeheims zur sachgemäßen Lagerung von Medikamenten

    Im Hinblick darauf sei ein - mit ihrer Leistung kongruenter (dazu BGH NJW 2011, 2583 ; Bieresbom in vom Wulffen/Schütze, SGB X , 8. Aufl., § 116 Rdnr. 5) - Schadensersatzanspruch des Versicherten auf sie übergegangen.
  • SG Stralsund, 25.11.2011 - S 3 KR 104/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der

    Vielmehr geht die Kammer davon aus, dass auch der Investitionszuschlag untrennbarer Teil der Gesamtvergütung der Krankenhausbehandlung ist (ebenso im Ergebnis BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - Az.: VI ZR 61/10, hierzu ausführlich die Anm. von Lang in jurisPR-VerkR 17/2011).
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