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   BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11   

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https://dejure.org/2012,13202
BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11 (https://dejure.org/2012,13202)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - V ZB 222/11 (https://dejure.org/2012,13202)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - V ZB 222/11 (https://dejure.org/2012,13202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Rückbau einer Garage an einer Grundstücksgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 522 Abs. 1 S. 4; ZPO § 574 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Rückbau einer Garage an einer Grundstücksgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11
    Insbesondere sind die Vorschriften über die Bemessung der Beschwer von dem Berufungsgericht nicht in einer Weise angewandt worden, die den Klägern den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert und deshalb eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 8).

    Ob das Berufungsgericht, welches zu Recht nachträglich über die Zulassung der Berufung entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926), zutreffend davon ausgegangen ist, dass kein Zulassungsgrund im Sinne von § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu prüfen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 561/10 Rn. 16, juris).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 561/10

    Berufungszulassung: Überprüfbarkeit der nachgeholten ablehnenden Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11
    Ob das Berufungsgericht, welches zu Recht nachträglich über die Zulassung der Berufung entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926), zutreffend davon ausgegangen ist, dass kein Zulassungsgrund im Sinne von § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu prüfen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 561/10 Rn. 16, juris).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11
    Ob das Berufungsgericht, welches zu Recht nachträglich über die Zulassung der Berufung entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926), zutreffend davon ausgegangen ist, dass kein Zulassungsgrund im Sinne von § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegt, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu prüfen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82, 83 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 561/10 Rn. 16, juris).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - V ZB 222/11
    Die nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil es an dem erforderlichen Zulassungsgrund fehlt (§ 574 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22).
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