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   BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16   

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BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,23100)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,23100)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 StR 364/16 (https://dejure.org/2017,23100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche Gesamtbetrachtung, kein eigenhändiges Delikt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verbringung der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze ins Inland durch Dritte; Einziehung von zur Tatbegehung genutzten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verbringung der Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze ins Inland durch Dritte; Einziehung von zur Tatbegehung genutzten ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    a) Den Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln erfüllt, wer ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Betäubungsmittel über die deutsche Hoheitsgrenze ins Inland verbringt (BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 317 f.).

    Der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlasst, kann danach je nach Sachlage Mittäter, Anstifter oder Gehilfe sein (BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319; BGH, Beschluss vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92, NStZ 1992, 339).

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Mittäter kann auch sein, wer die Betäubungsmittel von anderen Personen über die deutsche Hoheitsgrenze bringen lässt (BGH, Beschluss vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und die Tathandlung der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130).

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat strafähnlichen Charakter und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; Fischer StGB 64. Aufl. § 74 Rn. 2).

    Der Wegfall des Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidungen, denn diese stehen mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169, 170).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und die Tathandlung der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130).

    Bezugspunkt dieser wertenden Beurteilung ist dabei der Einfuhrvorgang selbst (Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Bezugspunkt dieser wertenden Beurteilung ist dabei der Einfuhrvorgang selbst (Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlasst, kann danach je nach Sachlage Mittäter, Anstifter oder Gehilfe sein (BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319; BGH, Beschluss vom 31. März 1992 - 4 StR 112/92, NStZ 1992, 339).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11

    Einziehung (Bestimmung des Werts des Einziehungsgegenstands; bestimmender

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 265/15

    Verfall (Absehen vom Verfall wegen Vorliegens einer unbilligen Härte:

  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Auch wird er bei einer erneuten Einziehungsanordnung den Wert des Fahrzeugs festzustellen und gegebenenfalls bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen haben (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 Rn. 9 f.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 84), jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 437/16

    Mittäterschaftlich begangene Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zwar hat sich das Landgericht bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme nicht ersichtlich an der Rechtsprechung orientiert, wonach auf den Einfuhrvorgang als entscheidenden Bezugspunkt abzustellen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 und vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16 jew. mwN).
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 und vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16 jew. mwN).
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