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   BGH, 03.05.2017 - IX ZB 63/16   

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https://dejure.org/2017,16127
BGH, 03.05.2017 - IX ZB 63/16 (https://dejure.org/2017,16127)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2017 - IX ZB 63/16 (https://dejure.org/2017,16127)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - IX ZB 63/16 (https://dejure.org/2017,16127)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 1 ZPO
    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der Aufbringung des Prozesskostenvorschusses für den einzigen Insolvenzgläubiger

  • IWW

    § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 9 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten im Insolvenzverfahren; Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Berücksichtigung einer zu erwartenden Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, des Verfahrens- und Vollstreckungsrisikos und der ...

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der Aufbringung des Prozesskostenvorschusses für den einzigen Insolvenzgläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten im Insolvenzverfahren; Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren; Berücksichtigung einer zu erwartenden Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, des Verfahrens- und Vollstreckungsrisikos und der ...

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der Aufbringung des Prozesskostenvorschusses für den einzigen Insolvenzgläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 546
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.2013 - IX ZA 20/13

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - IX ZB 63/16
    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschl. v. 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 7; v. 19.07.2018 - IX ZB 24/16, Rn. 8 f.; v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 7; v. 03.05.2017 - IX ZB 63/16, Rn. 2; v. 21.02.2017 - II ZR 59/16, Rn. 2, alle juris).

    Damit läge ein deutlich größerer Nutzen vor, denn ein solcher wird regelmäßig bei einem deutlich mehr als doppelten Betrag gegenüber den aufzubringenden Prozesskosten angenommen (BGH, Beschl. v. 28.01.2022 - IX ZR 145/21 Rn. 6; v. 04.03.2021 - IX ZB 17/20, Rn. 16; 18.07.2019 - IX ZB 57/18, Rn. 12; v. 26.04.2018 - IX ZB 29/17, Rn. 12; v. 03.05.2017 - IX ZB 63/16, Rn. 3; v. 16.09.2015 - VIII ZR 17/15, Rn. 6, sämtl.

  • BGH, 21.06.2018 - V ZR 61/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines

    Das ist auf der Grundlage einer wertenden Abwägung aller Umstände zu entscheiden, bei der insbesondere die zu erwartende Verbesserung der Quote im Fall des Obsiegens des Insolvenzverwalters, das Prozess- und das Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen sind (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 138/11, NZI 2012, 626 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - IX ZB 63/16, NZI 2017, 546 Rn. 2, jeweils mwN).

    Im Falle einer erfolgreichen Prozessführung würden sie mehr als das Achtfache des vorzuschießenden Betrags von 8.766,02 EUR erhalten, so dass die zu erwartenden Vorteile den Aufwand deutlich überwiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - IX ZB 63/16, NZI 2017, 546).

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