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BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 13a StPO; § 14 StPO; § 12 Abs. 2 StPO
Ablehnung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Gerichtsstand in Strafsachen: Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 12 Abs. 2 ; StPO § 13a; GVG § 74 Abs. 1
Statthaftigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuständigkeitsbestimmung durch ein gemeinschaftliches oberes Gericht
Verfahrensgang
- AG Wiesloch - 3 Cs 140 Js 23469/16
- BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 218
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
Dahinstehen kann, dass die Abgabe oder Verweisung an ein örtlich zuständiges Gericht im ersten Rechtszug ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1969 - 2 ARs 201/69 -, BGHSt 23, 79 ff.) und eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, da das Landgericht im vorliegenden Verfahren weder nach § 74 Abs. 1 GVG als Gericht des ersten Rechtszugs noch nach § 74 Abs. 3 GVG für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts zuständig wäre (§ 74c Abs. 1 GVG).'. - BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
c) Auch eine Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf ein anderes zuständiges Gericht im Sinne des § 12 Abs. 2 StPO scheidet aus, da dieser nur bis zum Erlass des Urteils, also nicht im Rechtsmittelverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 -, BGHSt 33, 111 ff.).