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BGH, 03.05.2018 - IX ZR 207/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 6 ZPO, § 26 Nr. 8 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZR 207/17
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten ist zudem unbegründet (vgl. zum Verhältnis von Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 4). - BGH, 09.03.2017 - V ZR 243/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert für die Geltendmachung eines …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - IX ZR 207/17
Der Wert der Beschwer des Beklagten entspricht gemäß § 6 ZPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZR 243/16, Grundeigentum 2017, 830 Rn. 7) dem Wert der Wohnung, welcher nach den Feststellungen des Berufungsgerichts 19.869 EUR beträgt; der Beklagte selbst hat einen Wert von nicht mehr als 9.000 EUR behauptet.