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   BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21   

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https://dejure.org/2022,11214
BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - II ZR 41/21 (https://dejure.org/2022,11214)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    An die anderslautende Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts ist der Senat nicht gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - II ZR 262/18, ZInsO 2020, 440 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 263/08

    Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Abgesehen davon, dass auch bei nicht ausreichendem freien Vermögen der Beklagten zu 1 wegen der - jedenfalls nicht ersichtlich ausgeschlossenen - Möglichkeit einer Verwertung der Geschäftsanteile der Klägerin durch Übertragung auf die Mitgesellschafterin/einen Dritten ein Verstoß gegen § 30 GmbHG noch nicht feststünde (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2011 - II ZR 263/08, ZIP 2011, 1104 Rn. 20), ist davon auszugehen, dass bei einer bilanziell gebotenen massiven Abwertung der Beklagten zu 1 auch der Verkehrswert der Geschäftsanteile der Klägerin erheblich gemindert wäre.
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 76/16

    Darlegen einer Gehörsverletzung i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt auch keine eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs darin, dass der Senat gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO von einer näheren Begründung seiner Entscheidung abgesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 76/16, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZB 274/09

    Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Kenntnisnahme

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - II ZR 41/21
    Dass es der Ansicht der Beklagten nicht gefolgt ist, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - IX ZB 274/09, juris Rn. 2 mwN).
  • BFH, 05.09.2023 - X E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde

    Allerdings gilt dies der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge dann nicht, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind; maßgeblich ist in einem solchen Fall nach dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nur der höchste Einzelwert (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2016 - X B 93/15, BFH/NV 2016, 776, Rz 34; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2022 - V ZR 78/21, Rz 3, m.w.N. und vom 03.05.2022 - II ZR 41/21, Rz 2).
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