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   BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52   

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https://dejure.org/1953,359
BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52 (https://dejure.org/1953,359)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1953 - 3 StR 556/52 (https://dejure.org/1953,359)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1953 - 3 StR 556/52 (https://dejure.org/1953,359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 230
  • NJW 1953, 1311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.05.1925 - I 207/25

    Ist die Annahme "minder schwerer Fälle" im Sinne des Militärstrafgesetzbuchs für

    Auszug aus BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52
    (RGSt 59, 237 [239]).
  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Dieser tatsächlich bestehende Verfassungszustand, der sich gegenüber der früher geltenden Verfassung durchgesetzt hatte und deshalb allgemeine rechtliche Anerkennung fand, sah die Rechtsetzung durch den Führer als verfassungsmässig an und lässt daher, jedenfalls in der hier allein interessierenden Zeit von 1939 bis 1945, keinen Zweifel an der Gesetzmässigkeit seiner im Reichsgesetzblatt verkündeten gesetzlichen Massnahmen zu (vergleiche BGHSt 4, 230 ff. und BGHZ 5, 76 ff.).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Wäre der Angeklagte nur nach § 174 verurteilt worden, so hätten ihm die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt werden dürfen, BGHSt 4, 230, 233, während dies bei Anwendbarkeit des § 176 StGB zulässig ist.
  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 163/56

    Rechtsmittel

    Der Senat ist dieser Rechtsprechung gefolgt und hat es deshalb auch für ungesetzlich erklärt, neben der in minder schweren Fällen angedrohten Gefängnisstrafe die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen, wenn dies nicht ausdrücklich zugelassen ist (BGHSt 4, 230).
  • BVerwG, 04.03.1970 - II WD 77.69

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (RGSt 65, 296; BGHSt 4, 230; 5, 252 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; 7, 214 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54]; 10, 330 [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57]; 19, 46 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63]mit weiteren Nachweisen; BDH Urteile vom 6. Dezember 1966 - I WD 27/66 - und 10. Januar 1967 - II WD 24/66) und Schrifttum (Loewe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 318 Anm. 1; Müller/Sax (KMR), StPO 6. Aufl. § 318 Anm. 4 d 2; Schwarz/Kleinknecht, StPO 28. Aufl. § 318 Anm. 1, § 327 Anm. 1 bis 4) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, deren Beurteilung selbständig möglich ist, ohne daß auf den nicht angefochtenen Teil bei der Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung übergegriffen werden müßte.
  • BDH, 10.01.1967 - II WD 24/66

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Demgemäß ist anerkannt worden, daß innerhalb des Strafausspruchs strafgerichtlicher Urteile das Rechtsmittel beschränkt werden kann unter anderem auf den Ausspruch einer Nebenstrafe (BGHSt 4, 230), auf die Anwendung oder die unterlassene Anwendung der Vorschrift, über die Ersatzgeldstrafe nach § 27 b StGB (BGHSt 10, 331 [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57]) sowie auf die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft (BGHSt 7, 214).
  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62

    Voraussetzungen für eine Strafverschärfung gegenüber gefährlichen

    Schon damals hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, daß dieses Ergebnis nicht voll befriedigt und nicht allen Anforderungen gerecht wird, daß aber gegen einen bewußt allgemein gehaltenen Maßstab, der allerdings gesetzes- und verfahrenstechnisch gute Gründe hat, nicht Erwägungen der Gerechtigkeit des Einzelfalles eingewendet werden können (BGHSt 4, 230).
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59

    Rechtsmittel

    Indessen sieht § 174 StGB, anders als etwa § 176 Abs. 2 StGB, keine mildernden Umstände vor, sondern droht Zuchthaus und Gefängnis wahlweise an, Gefängnis demnach für minderschwere Fälle (BGHSt 4, 230, 233) [BGH 03.06.1953 - 3 StR 556/52].
  • BGH, 25.08.1955 - 1 StR 268/55

    Rechtsmittel

    In diesem Punkt ist die Revision der Staatsanwaltschaft ebenso wie die hierauf beschränkte Revision des Angeklagten Vossen ohne weiteres begründet (BGHSt 4, 230).
  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 705/53
    § 32 StGB ist deshalb auf minderschwere Fälle der Abtreibung nicht anwendbar (BGHSt 4, 230).
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