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BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54
Zur Unzucht lässt ein Minderjähriger sich missbrauchen - nur diese Begehungsform kommt hier in Betracht -, wenn er Handlungen eines Mannes von einer gewissen Stärke und Bauer, die das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzen, bei sich duldet und hierbei die eigene oder die fremde Sinnenlust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]). - BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51
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Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54
Zur Vollendung des Verbrechens gegen § 175 a Nr. 3 StGB gehört hiernach, dass der Minderjährige selbst den Tatbestand des § 175 StGB zur äusseren wie zur inneren Tatseite erfüllt, insbesondere also in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewusst hervorrufen will (BGHSt 2, 40;1 StR 344/51 vom 7.9.1951). - BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
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Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54
Zur Vollendung des Verbrechens gegen § 175 a Nr. 3 StGB gehört hiernach, dass der Minderjährige selbst den Tatbestand des § 175 StGB zur äusseren wie zur inneren Tatseite erfüllt, insbesondere also in einer seinem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen entweder bei sich oder bei dem Verführer bewusst hervorrufen will (BGHSt 2, 40;1 StR 344/51 vom 7.9.1951). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 03.06.1954 - 4 StR 49/54
Im übrigen ist die Rüge, das Landgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt, nicht - wie erforderlich - durch Bezeichnung der Beweismittel begründet worden, die das Gericht hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).