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   BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54   

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https://dejure.org/1955,1293
BGH, 03.06.1955 - 2 StR 427/54 (https://dejure.org/1955,1293)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1955 - 2 StR 427/54 (https://dejure.org/1955,1293)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1955 - 2 StR 427/54 (https://dejure.org/1955,1293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 385
  • NJW 1955, 1368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 05.12.1938 - 2 D 471/38

    1. Wird die Hauptverhandlung nach der zweiten DurchfVO. z. StraffreiheitsG. 1938

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  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

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  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

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  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56

    Umfang des Begriffs des "Verletzten" im Sinne von § 18 Abs. 1

    Bedeutungslos ist es schliesslich auch, dass der Feststellungsantrag nach Ablauf der Antragsfrist mehrfach geändert und näher begründet worden ist (BGHSt 7, 385, 387) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].

    Wenn das Landgericht diese Hauptvorwürfe zu Beginn seiner Darlegungen als "Obersätze" bezeichnet hat, als eine "Mischung aus Tatsachen und Werturteilen" oder "Schlussfolgerungen" aus bestimmten tatsächlichen Vorgängen, so schliesst dies die Annahme ehrenrühriger Behauptungen tatsächlicher Art im Sinne des § 18 StFrG nicht aus; denn als solche genügen auch beleidigende Werturteile, wenn sie eine Behauptung tatsächlicher Art enthalten (BGHSt 7, 385, 391) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].

  • BGH, 12.02.1958 - 4 StR 189/57
    Indes hat auch der 2. Strafsenat in BGHSt 7, 385, 391, 392 unter Berufung auf BGHSt 4, 194, 198 ausgesprochen, bei Prüfung der Anwendbarkeit des § 193 StGB müsse im Urteil auf jeden Fall erörtert werden, ob die behaupteten Tatsachen wahr, nicht erweislich wahr oder unwahr seien.
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 141/61

    Rechtsmittel

    In der vom Berufungsgericht übernommenen Rechtsprechung ist bisher angenommen worden, der Begriff der Hauszeitschrift sei bereits erfüllt, wenn die Zeitschrift aus dem Hause eines Arzneimittel-Herstellers komme und Werbezwecken diene (OLG Bremen, NJW 1955, 1368 [OLG Bremen 11.05.1955 - Ss 14/55]; OLG Frankfurt vom 2. Mai 1956, 1 Ss 1213/55, und Bayer. Ob LG vom 3. Juli 1958, RReg 4 St. 105/58, mitgeteilt auf S. 73 der Schriften reihe zur Heilmittelwerbung, Heft 4, herausgegeben von der Fachvereinigung Heilmittelwerbung e.V. Köln).
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 424/63

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer üblen Nachrede - Sinn

    Dieser Mangel, den das Landgericht übersehen und, dessen Beseitigung anzuregen, es deshalb unterlassen hat, ist aber behebbar; denn der rechtzeitig gestellte Antrag nach § 18 Abs. 1 StFG 1954 kann auch nachträglich noch näher bestimmt werden (BGHSt 7, 385, 386 f) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 509/56

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht ist nunmehr selbst berufen zu entscheiden, ob der Angeklagte schuldig oder nichtschuldig ist, sofern die festgestellten Tatsachen diese Entscheidung bereits zulassen; andernfalls muß die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Landgericht zurückverwiesen werden (BGHSt 7, 385, 388) [BGH 03.06.1955 - 2 StR 427/54].
  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 445/54

    Rechtsmittel

    Neben der Feststellung nach § 18 StFrG 1954 kann dem Verletzten keine Befugnis zur Bekanntmachung zugesprochen werden (vgl das Urteil 2 StR 427/54 vom 3. Juni 1955 gegen dieselben Angeklagten).
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