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   BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61   

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BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61 (https://dejure.org/1961,631)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1961 - 1 StR 155/61 (https://dejure.org/1961,631)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1961 - 1 StR 155/61 (https://dejure.org/1961,631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 99
  • NJW 1961, 1485
  • MDR 1961, 870
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Der § 61 Nr. 3 StPO betrifft eine der eng begrenzten Ausnahmen vom Grundsatz der Zeugenvereidigung des § 59 Satz 1 StPO (BGHSt 1, S. 8, 10) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50].

    Im Gegensatz zu der Gestaltung des jetzigen § 61 Nr. 3 StPO (vgl. den früheren § 61 Nr. 5 und dazu BGHSt 1, 8, 11 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50] sowie Eb. Schmidt, Anm. 8, S. 148 zu § 61 StPO) ist § 62 StPO durch das Vereinheitlichungsgesetz vom 12. September 1950 (BGBl. I, 455) nicht nur beibehalten worden.

    Das schon erwähnte Urteil des Senats BGHSt 1, S. 8, 11 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50]/12, auf das sich das OLG Neustadt in diesem Zusammenhang beruft, befaßt sich entscheidend nur mit der Auslegung des § 61 Nr. 3 StPO, insbesondere des Begriffs "keine wesentliche Bedeutung".

  • BGH, 07.02.1957 - 4 StR 453/56
    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Um zu vermeiden, daß in Verfahren von allgemein geringer Bedeutung viele Eide geschworen werden und der Eid dadurch entwertet wird, wurde für geringfügige Strafverfahren dieser Art durch § 62 StPO die Nichtbeeidigung von Zeugen zur Regel und ihre Vereidigung zur Ausnahme gemacht (BGHSt 10, 109, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].

    Könnte dagegen der Inhalt der Zeugenaussage nach der Auffassung des Richters von ausschlaggebender Bedeutung sein, so hat er zu prüfen, ob ihm aus diesem Grund die Vereidigung notwendig erscheint, oder ob er dennoch von seinem Ermessen im Sinne einer Nichtvereidigung Gebrauch machen will (BGHSt 10, 109, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Der Bundesgerichtshof legt diese Meinung des vorlegenden Revisionsgerichts zugrunde und bejaht hiernach die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG (vgl. BGHSt 15, 83, 85 ).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 160/51
    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Nach der Auslegung des § 61 Nr. 3 StPO durch den früheren 3. und den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, S. 74 Nr. 30; S. 151 Nr. 24) kommt es im Rahmen dieser Bestimmung für die Wesentlichkeit einer Aussage allerdings allein auf deren Inhalt und nicht auf ihren Beweiswert an.
  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Erkennbar wollte der Gesetzgeber im Bereich dieser Bagatellstrafsachen dem Richter nicht ansinnen, eine Aussage, die er für falsch hält, als ausschlaggebend anzusehen und deshalb zu beeidigen und damit möglicherweise die Zahl der Meineide oder jedenfalls der Strafanzeigen wegen Meineids zu vermehren (vgl. BGHSt 10, 65, 70 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; Eb. Schmidt Anm. II 1 zu § 62 StPO; Kohlhaas und Schmitt, NJW 1959, 1190 und 1454).
  • BGH, 10.11.1956 - 2 StR 468/56
    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Der Tatrichter wird z.B. trotz ausschlaggebender Bedeutung der Aussage von einer Vereidigung absehen können, wenn es sich um den einzigen Tatzeugen handelt, gegen dessen Wahrhaftigkeit keine Bedenken bestehen, wenn weitere sachliche Beweismittel fehlen und der Richter dem Zeugen auch ohne Eid glauben will (BGHSt 10, 113).
  • BGH, 17.12.1957 - 1 StR 591/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Wie aber das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Urteil vom 4. September 1957 (RReg. 1 StR 591/1957) zutreffend ausführt, hat der Angeklagte im Geltungsbereich des § 62 StPO "keinen Anspruch darauf, daß das Gericht einem Entlastungszeugen entweder Glauben schenkt oder ihn vereidigt".
  • RG, 11.04.1938 - 3 D 219/38

    Wann ist eine Zeugenaussage "offenbar unglaubhaft" i. S. des § 61 Nr. 5 StPO.?

    Auszug aus BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61
    Ist dagegen der Richter (meist ist es der Einzelrichter) im Rahmen seiner - naturgemäß vorläufigen - Würdigung der Ansicht, daß die Aussage des Zeugen unrichtig ist (mag er nach tatrichterlicher Auffassung bewußt oder unbewußt die Unwahrheit gesagt haben; RGSt 72, 155, 157), so kann sich für das Gericht die Frage der Notwendigkeit einer Beeidigung aus dem Gesichtspunkt der "ausschlaggebenden Bedeutung" begreiflicherweise gar nicht stellen.
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Der Senat geht im Rahmen dieser Vorlegungssache von ihr aus, ohne daß er dazu Stellung nimmt (vgl. BGHSt 15, 83 [85]; 16, 99 [100]).
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

    Die Rückgabe brächte das Oberlandesgericht somit erneut in die Lage, für die § 121 Abs. 2 GVG Vorsorge trifft (vgl. dazu BGHSt 16, 99, 101; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 121 GVG Rdn. 75).
  • BGH, 14.11.1961 - 1 StR 347/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Bei dieser Sachlage kann es dahinstehen, ob die Vereidigung eines Zeugen, die im Ermessen des Gerichts stand, überhaupt mit der Begründung gerügt werden kann, daß der Tatrichter sein Ermessen verkannt habe, oder ob nicht vielmehr in solchem Falle - wie der Senat schon in BGHSt 16, 99, 101 [BGH 03.06.1961 - 1 StR 155/61] zu § 62 StPO angedeutet hat - die Rüge schon deshalb fehl gehen muß, weil der Tatrichter auch in Kenntnis seiner Ermessensfreiheit den Zeugen hätte vereidigen können und diese Ermessensentscheidung vom Revisionsgericht nicht nachgeprüft werden könnte.
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