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BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 239 StGB; § 339 StGB;
DDR-Strafjustiz; Rechtsbeugung; Objektiv rechtsstaatswidrig; Rechtsbeugungsvorsatz; - Wolters Kluwer
Rechtsbeugung durch Generalstaatsanwalt in der DDR; Rechtsbeugung durch Entscheidung über Fortdauer der Untersuchungshaft; Anwendung des § 214 StGB-DDR auf "schlichte Passvorlage" an der Grenze ; Rechtsbeugungsvorsatz trotz üblicher Praxis in der DDR; "Schlichte ...
- Judicialis
StPO § 358 Abs. 1; ; StGB-DDR § 214 Abs. 1 und 3; ; StGB-DDR § 214
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 339
Rechtsbeugung durch Staatsanwalt der ehemaligen DDR
Verfahrensgang
- BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
- BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 23/95
DDR-Staatsanwalt - Rechtsbeugungsvorsatz
Auszug aus BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99
Wie der Senat in seinem ersten Urteil in dieser Sache ausdrücklich entschieden hat, unterscheidet sich der Fall angesichts der Einfachheit und Eindeutigkeit des zugrunde liegenden Sachverhalts "schlichter Paßvorlage" grundlegend von dem vom Senat als deutlich komplexer bewerteten Sachverhalt, der Gegenstand des Senatsurteils vom 15. September 1995 - 5 StR 23/95 - (BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 2) war. - BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
Freispruch eines früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalts vom Vorwurf der …
Auszug aus BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99
Nachdem das Landgericht den Angeklagten vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung freigesprochen und der Senat dieses Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 23. Juni 1998 (BGHR StGB § 339 Staatsanwalt 1 = NJW 1998, 2616) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, hat das Landgericht den Angeklagten erneut aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. - BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96
Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem …
Auszug aus BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99
Daß diese Sanktionierung eindeutig rechtsbeugerisch war und mindestens insoweit regelmäßig - im Blick auf die Kenntnis vom Bagatellcharakter des sanktionierten Verhaltens - direkter Rechtsbeugungsvorsatz nachweisbar ist, wird durch den Umstand verbreiteter entsprechender Praxis der DDR-Justiz gleichwohl nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27- DDR-Richter 2 - jeweils m.w.N.).