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   BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07   

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https://dejure.org/2008,770
BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07 (https://dejure.org/2008,770)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2008 - VI ZR 235/07 (https://dejure.org/2008,770)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - VI ZR 235/07 (https://dejure.org/2008,770)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Ausschlusses der Erforderlichkeit der Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Unfall und vorhandenen Beschwerden; Bedeutung der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Verkehrsunfall für die ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Unfall und vorhandenen Beschwerden - Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens

  • Judicialis

    ZPO § 286 B

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Gesundheitsverletzung und Gutachteneinholung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls für vorhandene Beschwerden wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsänderung - Annahme der Kausalität ohne Rücksicht auf die Harmlosigkeitsgrenze auf Grund feststehender Beschwerden

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall-Prozess - Zwang zur Einholung eines Sachverständigengutachtens?

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens zum Beweis des Ursachenzusammenhangs; Prozessrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    HWS-Schleudertrauma nach Autounfall (2) - Rechtsstreit ist nicht ohne fachmedizinisches Gutachten zu entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Ohne medizinisches Gutachten geht es nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1380
  • MDR 2008, 1115
  • NZV 2008, 502
  • VersR 2008, 1133
 
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Wird zitiert von ... (112)

  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

    Diese Beurteilung obliegt vielmehr einem Sachverständigen (siehe auch BGH, Urteile vom 16. November 1999 - VI ZR 257/98, NJW 2000, 862, 863; vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122 Rn. 21 und vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, NJW-RR 2008, 1380 Rn. 11).

    Eine Einholung eines medizinischen Gutachtens wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn auszuschließen wäre, dass der Kläger damit den Kausalitätsbeweis führen kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13, WM 2014, 2212 Rn. 17; BGH, Urteil vom 3. Juni 2008, aaO Rn. 16), wobei größte Zurückhaltung bei einer solchen Annahme geboten ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, BeckRS 2018, 14012 Rn. 9).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht hat, sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - aaO und vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zur Veröff. best.).

    Die Sachverständigen für Unfallanalyse und Biomechanik verfügen regelmäßig nicht über die erforderliche medizinische Fachkompetenz, auf die es letztlich für die Frage der Ursächlichkeit des Unfalls für die geklagten Beschwerden ankommt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zur Veröff. best.).

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - Umdruck Bl. 7 z. Veröff. best.; Müller, VersR 2003, 137, 146; ebenso v. Hadeln, NZV 2001, 457 ff.).

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17

    Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Nach dem Senatsurteil vom 3. Juni 2008 (VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133) haben entsprechende Ergebnisse als Indizien lediglich einen eingeschränkten Beweiswert und ersetzen deshalb grundsätzlich nicht die von den Parteien beantragte Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens durch das Gericht.
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