Rechtsprechung
BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs gegen eine Eigentumswohnung finanzierende Bank wegen Aufklärungsverschuldens; Verpflichtung zur Risikoaufklärung einer kreditgebenden Bank über das finanzierte Geschäft bei steuersparenden Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und ...
- Judicialis
BGB § 123; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens der finanzierenden Bank
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche in vielen Fällen nicht verjährt - "Schrottimmobilien"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche in vielen Fällen nicht verjährt Neue Hoffnung für Schrottimmobilien -Opfer
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.02.2006 - 8 O 61/05
- OLG Celle, 30.08.2006 - 3 U 82/06
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
(c) Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senat, Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 211/03, WM 2005, 27 und vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Urteilsumdruck Tz. 23) und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat BGHZ 145, 337, 340 und Urteil vom 15. Februar 2000 - XI ZR 186/99, WM 2000, 812, 813). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07
Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage
(3) Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senat, Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 211/03, WM 2005, 27 und vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Urteilsumdruck Tz. 23) und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat BGHZ 145, 337, 340 und Urteil vom 15. Februar 2000 - XI ZR 186/99, WM 2000, 812, 813). - OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom …
Denn dass ein Gläubiger, soweit es wie hier um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitzuwirken hat, ist in der Rspr. des BGH anerkannt (vgl. z.B. BGH vom 03.06.2008, Gz. XI ZR 318/06, Rnr. 32, zur Verjährung).
- OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15
Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde
(a) Grundsätzlich tragen nach st. Rspr. des BGH die Beklagten als Schuldner die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährung und damit für die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers als Gläubiger gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (z.B. BGH vom 03.06.2008, Gz. XI ZR 318/06 Rnr. 32). - OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08
Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht …
Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung des Klägers setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Kläger bereits vor dem 1.1.2003 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Klägerin zuließen (…BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).Keinesfalls genügte entgegen der Auffassung der Beklagten für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools (BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 30).
- OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
Bankenhaftung in sog. Schrottimmobilien-Fällen: Prüfungsumfang der …
Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Antragsgegnerin aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung gegenüber dem Antragsteller setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Antragsteller bereits vor dem 1.1.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Antragsgegnerin zuließen (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).Keinesfalls genügte entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools (BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 30).
- OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 70/12
Anspruchsverjährung in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob …
Die Beweislast treffe aber sie (vgl. BGH, WM 2008, 1346; BGH - XI ZR 318/06, vom 03.06.2008). - OLG Hamm, 07.10.2008 - 34 U 89/07
Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei steuersparenden …
Dies enthebt die Beklagten aber nicht von der Pflicht, zunächst ihrerseits zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor dem 01. Januar 2002 vorzutragen (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Umdruck S. 18). - OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
Kapitalanlage: Vorvertragliche Pflichtverletzung wegen arglistiger Täuschung im …
Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2008 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28). - OLG Karlsruhe, 02.12.2009 - 17 U 562/08
Bankenhaftung bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen: …
Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28).Entgegen der Auffassung der Beklagten genügte für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools nicht (BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 30).
- OLG München, 20.07.2011 - 19 W 984/11
Verjährungshemmung durch gerichtliches Mahnverfahren: Notwendige …
- LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 275/10
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung wegen …
- OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
Kapitalanlage: Mietpoolrefinanzierter Immobilienkauf; Verschulden bei …
- LG Köln, 23.12.2010 - 14 O 128/10
Vorliegen einer Prospekthaftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung zu Lasten …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
Haftung einer Bausparkasse bei Anlageberatung: Schadensersatz wegen Verletzung …
- OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12
Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung …
- OLG Hamm, 02.03.2009 - 31 U 42/07
Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank beim Erwerb einer …
- OLG München, 04.09.2017 - 19 U 108/17
Nichtzulassungsbeschwerde, Prospektfehler, Beginn der Verjährungsfrist, …
- OLG Hamm, 29.06.2009 - 31 U 173/06
Umfang der Risikoaufklärungspflicht der Erwerb einer Eigentumswohnung …
- LG Karlsruhe, 14.07.2009 - 6 O 330/08
Bankenhaftung bei Beratungsvertrag anlässlich des Erwerbs einer Eigentumswohnung: …
- OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 17 U 133/09
Bankenhaftung bei Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung: Haftung wegen …