Rechtsprechung
BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 218 StGB
Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht: Tötung der vom Täter schwangeren Freundin zum Zwecke der Beendigung der Schwangerschaft - IWW
- Wolters Kluwer
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei einem Mord
- rewis.io
Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht: Tötung der vom Täter schwangeren Freundin zum Zwecke der Beendigung der Schwangerschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei einem Mord - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mord - zur Ermöglichung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besondere Schwere der Schuld
- wiesbadener-kurier.de (Pressebericht, 03.06.2015)
Wiesbaden: Jolins Mörder scheitert mit Revision - "Lebenslänglich"
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 24.03.2014 - 2 Ks 2234 Js 1018/13
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1528
- NStZ 2015, 693
- StV 2017, 522
Wird zitiert von ... (8)
- LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19
Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen …
Hierüber ist in einer umfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit danach zu entscheiden, ob Umstände von besonderen Gewicht vorliegen, aufgrund derer das Tatbild so stark von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen abweicht, dass die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Prognose unangemessen wäre (vgl. BGH NStZ 09, 260 und BGH StV 2017, 522 f.). - BGH, 17.12.2015 - 2 StR 275/15
Mord (Ermöglichungsabsicht: tateinheitlich begangener Schwangerschaftsabbruch)
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14 (NStZ 2015, 693 f. mit Anm. Berster) in Unkenntnis der dadurch hervorgerufenen Divergenz abweichend entschieden hat, hält er daran nicht fest. - OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20
Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter
Mithin genügt, dass der Täter nicht den Tod des Opfers, sondern die zur Tötung geeignete Handlung als Mittel zur Begehung der weiteren Straftat ansieht (BGH NStZ 2015, 693).Da eine andere zu ermöglichende Straftat auch ein tateinheitlich verwirklichter Straftatbestand sein kann (vgl. BGH NStZ 2015, 693), genügt es für die Annahme einer Ermöglichungsabsicht ebenso, dass der Angeklagte mit der Tat das begehrte Kraftfahrzeug räuberisch erpressen wollte.
- LG Gießen, 19.11.2018 - 5 Ks 499 Js 29680/17
Fall Johanna Bohnacker: Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Bei einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit liegen - in beiden der festgestellten Sachverhaltsvarianten - Umstände von besonderem Gewicht vor, aufgrund derer das Tatbild so stark von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen erscheint (BGH, Urteil vom 03. Juni 2015 - 2 StR 422/14 -, Rn. 13, juris). - LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …
Auch nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 22.11.1994 (BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407 ff.) wird im Übrigen vielfach konstatiert, dass die Feststellung besonderer Schwere der Schuld voraussetzt, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, NStZ 2009, 260; BGH, NStZ 2014, 212; BGH, NStZ 2015, 693 f.). - BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20
Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die …
Sollte sich der neue Tatrichter neuerlich nicht von einem direkten Tötungsvorsatz des Angeklagten überzeugen können, wird er in Betracht zu ziehen haben, dass auch bei der Sachverhaltsvariante, in der der Angeklagte handelte, um sich den Besitz der bereits entwendeten Gegenstände zu erhalten, das Mordmerkmal der "Ermöglichungsabsicht' in Betracht zu ziehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 2 StR 275/15, juris; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14, juris Rn. 9, jeweils mwN). - BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21
Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter …
Das Fehlen eines - zumal von einem weitergehenden Qualifikationstatbestand erfassten - Strafschärfungsgrundes stellt keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14, juris Rn. 14;… vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96 Rn. 5;… vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73, juris Rn. 3;… zum umgekehrten Fall etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 9; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).Vor diesem Hintergrund bedürfen die von der Revision überdies für bedenklich gehaltenen Erwägungen keiner Erörterung (vgl. zur bloßen Umschreibung des konkreten Handlungsunrechts BGH, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14, juris Rn. 14).
- LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, ist unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370, BGH, Urteil vom 03.06.2015 - 2 StR 422/14, StV 2017, 522 m.w.N.).