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   BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54   

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BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54 (https://dejure.org/1956,109)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1956 - I ZR 137/54 (https://dejure.org/1956,109)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1956 - I ZR 137/54 (https://dejure.org/1956,109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 182
  • NJW 1956, 1595
  • NJW 1957, 463 (Ls.)
  • GRUR 1957, 88
  • DB 1956, 865
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Es sind bei einer solchen Sachlage nur an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Anforderungen zu stellen (RGZ 167, 171 [176] - Alpenmilch - RGZ 172, 127 [131] - Fettchemie -).

    Es genügt vielmehr wenn sich die Meinung, es handele sich um ein Herkunftszeichen, in den Kreisen der Abnehmer so weit verbreitet hat, daß dies als für die Verkehrsauffassung beachtlich berücksichtigt werden muß (RGZ 167, 171 [176] - Alpenmilch -).

    Selbst wenn in einzelnen Bezirken die Bedeutung als Herkunftshinweis gegenüber der Bewertung als Beschaffenheitsangabe zurücktreten sollte, würde dies der Annahme einer Durchsetzung der streitigen Wortzusammenstellung als Herkunftshinweis im Gesamtgebiet der Bundesrepublik nicht entgegenstehen, wenn in anderen Bezirken die Bezeichnung überwiegend als Herkunftsmerkmal gewertet wird (RGZ 167, 171 [178]).

    Hierbei wird jedoch verkannt, daß auch ein gemeingebräuchlicher Ausdruck sich als Herkunftshinweis durchsetzen kann (RGZ 167, 171 [176]; RG MuW 1933, 182).

  • RG, 30.10.1943 - GSE 31/43

    Nach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für den

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Es sind bei einer solchen Sachlage nur an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Anforderungen zu stellen (RGZ 167, 171 [176] - Alpenmilch - RGZ 172, 127 [131] - Fettchemie -).

    Da es im Ausstattungsrecht allein auf die Verkehrsgeltung ankommt, die einen tatsächlichen Zustand darstellt, kann, wenn diese Verkehrsanerkennung erreicht ist, der Rechtsschutz auch nicht mit der Begründung versagt werden, es stände ihm ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber entgegen (RGZ 172, 127 [131] - Fettchemie - RG GRUR 1933, 243 ff - Funkdienst -).

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, daß die Gerichte über die Schutzfähigkeit der einzelnen Teile eines eingetragenen Warenzeichens selbständig zu befinden haben (BGHZ 19, 367 [371]; BGH Urteil vom 25. Februar 1955 - LM WZG § 4 Nr. 1 - Forelle; RGZ 102, 355 [357] - Juno; RGZ 110, 339 [340 ff] - Tallquist; RG JW 1938, 881).

    Die Schutzfähigkeit eines Zeichenbestandteils ist aber, wenn nur aus ihm wegen Zeichenverletzung vorgegangen werden soll, deshalb von Bedeutung, weil bei Prüfung der Verwechslungsgefahr schutzunfähige Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens jedenfalls im Grundsatz unberücksichtigt zu bleiben haben (BGHZ 19, 367 [371]; RG GRUR 1931, 402 [403] Terranova - Terrameyer).

  • RG, 28.05.1937 - II 270/36

    1. Kann der Warenzeichenschutz für die körperliche Gestaltung einer eingetragenen

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Abgesehen hiervon bilden die Auskünfte der Handelskammer Bremen auch deshalb keine ausreichende Grundlage, die Verkehrsdurchsetzung im Bereich der Bundesrepublik zu verneinen, weil sie sich allein auf die Angaben zweier beeidigter Sachverständiger der Radiobranche stützen und nicht ersichtlich ist, ob diese Angaben auf den Eindruck der letztverbraucher, auf den es hier allein ankommt, abstellen und nicht etwa nur die in diesem Zusammenhang unbeachtliche Meinung der Mitbewerber der Klägerin wiedergeben (RGZ 155, 108 [126]).

    Sollte eine erneute Prüfung dieser Frage unter Einbeziehung der im gesamten Bundesgebiet in Betracht kommenden Abnehmerkreise - etwa durch Befragung eines anerkannten Meinungsforschungsinstituts - eine solche Verkehrsanerkennung ergeben, so könnte die Klägerin ihr Unterlassungsbegehren mit Erfolg auf das Verbandszeichen stützen, da eine Zeichenverletzung auch durch den Gebrauch von Teilen eines eingetragenen Zeichens begangen werden kann, wenn es sich um kennzeichnende Bestandteile des ganzen Zeichens handelt (RGZ 155, 108 [115]).

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Ein eigenes auf B. begrenztes Ausstattungsrecht der Klägerin könnte sogar dann in Frage kommen, wenn die Bezeichnung "Ihr Funkberater" in der Bundesrepublik eine Verkehrsgeltung im Sinne eines Hinweises auf die Mitglieder der Schutzgemeinschaft, also auf eine Gruppe bestimmter, untereinander durch eine gemeinsame Zeichenführung verbundener Betriebe, erlangt haben sollte (vgl. BGHZ 16, 82 [91 ff] - Wickelsterne -).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Werden die Waren, für die Ausstattungsschutz begehrt wird, nur in einem räumlich begrenzten Bezirk abgesetzt, wie dies für die von der Klägerin vertriebenen Rundfunkgeräte zutrifft, so besteht die Möglichkeit eines örtlich begrenzten Ausstattungsschutzes, auf den sich die Klägerin für den Wirtschaftsraum von B. beruft (RGZ 172, 49; RG GRUR 1942, 217; für die besondere Bezeichnung im Sinne von § 16 Abs. 1 UnlWG vgl. auch BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [219] - Kaufstätten für Alle -).
  • RG, 01.11.1943 - II 84/43

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Denn auch die auf Verkehrsanerkennung beruhende Unterscheidungsfähigkeit eines allgemeinen Gattungsbegriffs verleiht dem Berechtigten nicht die Befugnis, einem Gebrauch des Wortes in seiner sprachüblichen, beschreibenden Bedeutung entgegenzutreten (RGZ 172, 129 [133]).
  • RG, 04.10.1943 - II 46/43

    1. Ist eine Klage auf Löschung von Waren, die zwar im Warenverzeichnis des

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Werden die Waren, für die Ausstattungsschutz begehrt wird, nur in einem räumlich begrenzten Bezirk abgesetzt, wie dies für die von der Klägerin vertriebenen Rundfunkgeräte zutrifft, so besteht die Möglichkeit eines örtlich begrenzten Ausstattungsschutzes, auf den sich die Klägerin für den Wirtschaftsraum von B. beruft (RGZ 172, 49; RG GRUR 1942, 217; für die besondere Bezeichnung im Sinne von § 16 Abs. 1 UnlWG vgl. auch BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [219] - Kaufstätten für Alle -).
  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Insoweit ist vielmehr allein maßgebend, ob es sich um eine für die einschlägige Branche allgemein in Betracht kommende beschreibende Angabe handelt, die in ihrer ursprünglichen, nicht etwa in einer übertragenen Bedeutung verwendet wird (BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube - Urteil des Senats vom 15. Juni 1956 - I ZR 105/54 - Spiegel -), und zwar in einer Ausdrucksweise, die in Bezug auf die fragliche Warengattung nach der für alle Lebensgebiete geltenden Umgangssprache naheliegend ist und deshalb im geschäftlichen Verkehr nicht als eigenartige Sprachschöpfung auffällt.
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
    Der erkennende Senat hat zwar ausgesprochen, daß für die Schwächung der Kennzeichnungskraft an sich schutzfähiger Bezeichnungen nur Kennzeichnungen auf dem gleichen oder einem benachbarten Warengebiete in Betracht kommen (Urteil des Senats vom 28. Juni 1955 [GRUR 1955, 579] - Sonne -).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • RG, 28.11.1911 - II 224/11

    Ausstattungsschutz.

  • RG, 01.07.1921 - II 33/21

    Warenzeichen

  • RG, 24.03.1925 - II 15/24

    1. Bedeutung der Ablehnung der Freizeicheneigenschaft durch das Patentamt für die

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Dabei sind jedoch, wie der Senat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichtes wiederholt betont hat, an den Nachweis einer solchen Verkehrsanerkennung strenge Anforderungen zu stellen (RG MuW XXXIII, 16 - Heilerde; RG GRUR 1932, 191, 194 - Nährbier; RG GRUR 1933, 241, 242 - "Ei-Ei"; RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; RGZ 172, 129, 131 - Fettchemie; BGH GRUR 1957, 369, 371 - 8 × 4; BGHZ 21, 182, 193 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; PA Bl. f. Patent-, Muster- und Zeichenwesen 1930, 115).

    Vielmehr wird auch solchenfalls für ausreichend gehalten, daß diese Auffassung bei einem nicht unerheblichen Teil der Abnehmerschaft besteht (RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; BGHZ 19, 367, 376 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGHZ 21, 182, 194 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

    Grundsätzlich kann auch nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung der Rechtsschutz, wenn ausreichende Verkehrsanerkennung gegeben ist, nicht mit der Begründung versagt werden, es stehe ihm ein Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber entgegen (RGZ 172, 127, 131 - Fettchemie; BGHZ 21, 182, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; Urt. d. Senats vom 21. April 1959 I ZR 189/57 - Teekanne).

    In solchem Falle haben nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung die Gerichte über die Schutzfähigkeit der einzelnen Teile eines eingetragenen Warenzeichens selbst zu befinden (vgl. BGHZ 19, 367, 370 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

    Die Schutzfähigkeit eines Zeichenbestandteils ist dabei, wenn nur aus ihm wegen Zeichenverletzung vorgegangen werden soll, deshalb von Bedeutung, weil bei Prüfung der Verwechslungsgefahr schutzunfähige Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens jedenfalls im Grundsatz unberücksichtigt zu bleiben haben (BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr gerade die Vorstellung hat, daß es sich um das Warenzeichen eines Verbandes handelt; es genügt vielmehr, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Unternehmen auffaßt (vgl. dazu BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater; 34, 299, 308 - Almglocke; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel).

    Die etwaige falsche Vorstellung des Verkehrs, die mit dem Verbandszeichen versehenen Waren stammten aus einem einheitlichen Geschäftsbetrieb, ist nicht Voraussetzung dafür, daß ein Verbandszeichen seine wesensmäßige Funktion als Herkunftshinweis auf eine Gruppe von Unternehmen behält (BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater) und wird auch durch das Warenzeichengesetz nicht geschützt.

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Denn die Benutzung eines Werbespruchs mit hinreichender Eigenart durch mehrere Unternehmen führt dann nicht zu einer Schwächung des Herkunftshinweises, wenn zwischen diesen Unternehmen wirtschaftliche Beziehungen bestehen und erkennbar sind, so daß der Verkehr die Benutzung sowohl dem Einzelunternehmen als auch der dahinterstehenden Gruppe zurechnet (vgl. zum Kennzeichenrecht BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; 21, 182, 192 f. - Funkberater; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 50; GroßKomm/Teplitzky aaO. Rdn. 224 f.).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Über die Kennzeichnungskraft einer Warenaufmachung entscheidet allein die tatsächlich innerhalb der beteiligten Verkehrskreise herrschende Auffassung (BGHZ 11, 129 - Zählkassette; BGHZ 21, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

    Hieraus könnte nur gefolgert werden, daß der Erwerb einer für einen Ausstattungsschutz ausreichenden Verkehrsgeltung für die strittigen Klagemuster wenig wahrscheinlich ist (BGHZ 21, 183, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater).

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Mit der somit naheliegenden Kennzeichnungsschwäche des Begriffs "plastoclin" ist sodann auch nicht in Einklang zu bringen, was das Berufungsgericht zu dessen fast ausschließlich oder jedenfalls dominant den Gesamteindruck der Marke der Klägerin prägenden Charakter ausgeführt hat; denn beschreibende Angaben bzw. solche mit deutlich erkennbaren warenbeschreibenden Bezügen kommt wegen ihrer allenfalls geringen Kennzeichnungskraft regelmäßig gerade kein bestimmender - vielmehr ein nur geringer - Einfluß auf den Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen gebildeten Bezeichnung zu (vgl. BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 74 - Tabacco d'Harar; BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; BGH aaO. - Schwarzer Krauser).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Wohl aber kann das Gericht andererseits bei zusammengesetzten Zeichen ungeachtet ihrer Eintragung in die Warenzeichenrolle von sich aus die Schutzfähigkeit der einzelnen Bestandteile prüfen (so die ständige Rechtsprechung, vgl.z.B. BGHZ 19, 370 W 5; GRUR 1957, 88 - Funkberater -).

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der erkennende Senat auch die Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung eines Verbandszeichens für eine Vielzahl von Benutzer bejaht und in dem Urteil vom 3. Juli 1956 (Punkberater - GRUR 1957, 88, 91) u.a. den folgenden Rechtsgrundsatz entwickelt; "Ein von Haus aus nicht schutzfähiger Bestandteil eines Verbandszeichens hat ... die für eine Unterscheidung von anderes Unternehmen erforderliche Kennzeichnungskraft erlangt, wenn dieser Bestandteil auch in Alleinstellung innerhalb beteiligt Verkehrskreise als Kennzeichen der Warenherkunft aus bestimmten, untereinander in irgendeiner Form zusammengehörigen Geschäftsbetrieben gilt, mag auch der Verkehr nicht wissen, welche Vereinbarungen im einzelnen zu dieser Übereinstimmung in Ansehung der Warenkennzeichnung geführt haben, oder mag er gar zu Unrecht die einzelnen Geschäftsbetriebe, die das Zeichen führen, als ein einheitliches Unternehmen ansehen".

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Die Meinungsbefragung ist, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. BGHZ 21, 182, 195 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1957, 426, 428 - Getränkeindustrie), ein zulässiges und vielfach auch geeignetes Beweismittel.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Aus einer räumlich beschränkten Verkehrsgeltung kann aber allenfalls ein räumlich entsprechend beschränkter Schutz hergeleitet werden (vgl. BGHZ 21, 182, 196 - Ihr Funkberater; BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 74, 1, 7 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; vgl. auch Urt. v. 29.6.1966 - Ib ZR 99/64, GRUR 1967, 100, 102 - Edeka-Schloß-Export).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Die Frage ist umstritten und vom Bundesgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. BGH GRUR 1957, 88, 91 = BGHZ 21, 182, 193 - Funkberater; GRUR 1957, 351 - Raiffeisensymbol).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat (GRUR 1957, 88, 91), kann die Vorstellung der beteiligten Verkehrskreise in derartigen Fällen in tatsächlicher Hinsicht verschieden sein; bei einem bereits eingetragenen Verbandszeichen kommt es aber nicht entscheidend darauf an, wie diese Vorstellung im einzelnen beschaffen ist; insbesondere braucht die Vorstellung der beteiligten Kreise nicht dahin zu gehen, daß es sich um ein Warenzeichen eines Verbandes handle, denn eine solche Vorstellung wird in den meisten Fällen fehlen; würde man sie fordern, so wäre der Schutz von eingetragenen Verbandszeichen weitgehend eingeengt; es genügt deshalb, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis der Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehungen stehenden Unternehmen auffaßt.

  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Nach den bisherigen Feststellungen des Bundespatentgerichts ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß die dem Verkehr als Beschaffenheitsangabe fremde Wortverbindung "schlafe darüber" geeignet ist, dem angemeldeten Begriff "sleepover" eine hinreichend phantasievolle Eigenprägung zu geben, die Ware als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (vgl. hierzu BGHZ 21, 182, 188 - Ihr Funkberater).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen

  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 103/90

    Verwechselungsgefahr bei Zeitungstiteln - Morgenpost

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02

    "LottoTeam"

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 5/60

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01

    "freelotto"

  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

  • BSG, 25.07.1968 - 12 RJ 10/65

    Herbeiführung einer Entscheidung des Großen Senats bei einer Frage von

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70

    Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in

  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93

    Titelschutz

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

  • BGH, 11.05.1962 - I ZR 158/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 13/70

    Vorliegen einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr nach

  • BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03

    Eintragung der Wortkombination "Konstruktionsvollholz" als Kollektivmarke in das

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70

    Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65

    Unterlassung der Verwendung einer Bezeichnung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 89/63

    Aufdruck in englischer Sprache - Herstellung von Socken im Ausland - Herstellung

  • BGH, 11.01.1957 - I ZR 140/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung -

  • BGH, 24.06.1977 - I ZR 166/75

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche hinsichtlich des Begriffs "Moderne Bauelemente" -

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