Rechtsprechung
BGH, 03.07.1958 - 5 StR 268/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,2505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
Auszug aus BGH, 03.07.1958 - 5 StR 268/58
Es ist ihm daher auch verboten, Verhörspersonen über den Inhalt solcher Aussagen als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 2, 99, 105 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]/106; 2, 110; 7, 194).Der Polizeibeamte, vor dem eine zeugnisverweigerungsberechtigte Person ausgesagt hat, darf aber über den Inhalt dieser Aussage erst vernommen werden, wenn der weigerungsberechtigte Zeuge sich zur Aussage bereit erklärt hat (vgl. BGHSt 2, 110).
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
- BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …
Auszug aus BGH, 03.07.1958 - 5 StR 268/58
Es ist ihm daher auch verboten, Verhörspersonen über den Inhalt solcher Aussagen als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 2, 99, 105 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]/106; 2, 110; 7, 194).
- BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten …
Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff; 7, 194 f; 11, 338 f; 13, 394 f; 18, 146, 148 f) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt.2, 110 f; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).