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   BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65   

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https://dejure.org/1967,2539
BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65 (https://dejure.org/1967,2539)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1967 - VIII ZR 82/65 (https://dejure.org/1967,2539)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 (https://dejure.org/1967,2539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2159 (Ls.)
  • MDR 1967, 918
  • WM 1967, 958
  • DB 1967, 1538
  • JR 1968, 59
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Auf die Revision der Beklagten wurde das Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1963 (BGHZ 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Daß bei einem solchen Sachverhalt die regelmäßigen Folgen widerspruchsloser Hinnahme eines Bestätigungsschreibens nicht eintreten, weil der Absender vernünftigerweise nicht mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann, entspricht übereinstimmender Ansicht von Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. das angeführte Urteil des erkennenden Senats BGHZ 40, 42, 44) [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62].

    Wie der erkennende Senat schon im ersten Revisionsurteil (BGHZ 40, 42, 45) [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62] ausgeführt hat, beruht der Grundsatz, daß Schweigen als Zustimmung zu der bestätigten Vertragsfassung gilt, auf der Übung des redlichen Geschäftsverkehrs.

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Es ist nicht seine Sache, einen Beweisbeschluß des Kollegiums auszuführen; dann wäre er beauftragter Richter und seiner Beweisaufnahme wären die in § 375 ZPO bestimmten Schranken gesetzt (BGHZ 40, 179, 183 [BGH 16.10.1963 - IV ZR 17/63]; Baumbach/Lauterbach ZPO 29. Aufl. § 349 Anm. 3 A).

    Ob die Verfahrensrügen nicht schon deshalb unzulässig sind, weil § 355 Abs. 2 ZPO eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, ausschließt, kann hier, ebenso wie in BGHZ 40, 179, dahingestellt bleiben.

  • BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64

    Anfechtung eines Zwischenurteils

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Mit dieser Erklärung ist dem Vorbringen der Revision, der Vorsitzende sei nicht in der läge gewesen, in beiden Senaten in einer den Bestimmungen des Gesetzes entsprechenden Weise den Vorsitz zu führen, die Grundlage entzogen (ebenso BGH Urt. v. 20. März 1967 - VII ZR 296/64 - BGHWarn 1967 Nr. 78).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende im vorliegenden Falle infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im 1 b-Zivilsenat tatsächlich nicht in dem Umfange geführt hätte, der die einem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats gewährleistet (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende im vorliegenden Falle infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im 1 b-Zivilsenat tatsächlich nicht in dem Umfange geführt hätte, der die einem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats gewährleistet (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Wie der Bundesgerichtshof (Urteile vom 15. März 1967 - Ib ZR 160/64 - BGHWarn 1967 Nr. 67 - und vom 31. Mai 1967 - VIII ZR 14/65 -) bereits ausgeführt hat, stellt es keine Umgehung der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und aus §§ 115, 162, 62 GVG sich ergebenden Grundsätze für die Besetzung von Kollegialgerichten dar, wenn ein nach diesen Grundsätzen überbesetzter Senat eines Oberlandesgerichts in zwei nicht mehr überbesetzte Senate aufgeteilt wird, von denen jeder eine eigene, von der des anderen Senats nach Sachgebieten getrennte geschäftsplanmäßige Zuständigkeit hat.
  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 124/57

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende im vorliegenden Falle infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im 1 b-Zivilsenat tatsächlich nicht in dem Umfange geführt hätte, der die einem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats gewährleistet (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • RG, 10.07.1926 - II 542/25

    Zur Frage der Beweislast, wenn der Empfänger eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Das Urteil RGZ 114, 282, auf das die Revision sich stützt, besagt für diese Frage allerdings nichts, weil in dem dort behandelten Fall nicht streitig war, daß Verhandlungen stattgefunden hatten, sondern welchen Inhalt sie gehabt hatten.
  • BGH, 31.05.1967 - VIII ZR 14/65

    Vertrag über die Verwertung von Sicherheiten - Voraussetzungen der Übereignung

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Wie der Bundesgerichtshof (Urteile vom 15. März 1967 - Ib ZR 160/64 - BGHWarn 1967 Nr. 67 - und vom 31. Mai 1967 - VIII ZR 14/65 -) bereits ausgeführt hat, stellt es keine Umgehung der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und aus §§ 115, 162, 62 GVG sich ergebenden Grundsätze für die Besetzung von Kollegialgerichten dar, wenn ein nach diesen Grundsätzen überbesetzter Senat eines Oberlandesgerichts in zwei nicht mehr überbesetzte Senate aufgeteilt wird, von denen jeder eine eigene, von der des anderen Senats nach Sachgebieten getrennte geschäftsplanmäßige Zuständigkeit hat.
  • BGH, 12.11.1958 - IV ZR 80/58

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65
    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende im vorliegenden Falle infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im 1 b-Zivilsenat tatsächlich nicht in dem Umfange geführt hätte, der die einem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats gewährleistet (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

    Verzinsung von Bauforderungen.

  • OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 10 U 78/06

    Werkvertrag: Zustandekommen eines Vertrages über die digitale Planerfassung von

    Es ist vorliegend auch unschädlich, dass die Auftragsbestätigung den damit am 17.5.2004 zunächst endenden Verhandlungen nicht unmittelbar gefolgt ist, wie grundsätzlich erforderlich (s. BGH, Urteile vom 3.7.1967, VIII ZR 82/65, und v. 19.2.1964, Ib ZR 203/62, jeweils Juris).

    Der Sinn des Erfordernisses eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs liegt darin, dass der Empfänger auf das Eintreffen des Bestätigungsschreibens vorbereitet ist und noch mit ihm rechnen kann (s. BGH, Urteil vom 3.7.1967, a.a.O., Rnr. 36).

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Auf die weitere Frage, ob das Bestätigungsschreiben von der Käuferin rechtzeitig abgesandt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 = WM 1967, 958) kam es unter diesen Umständen nicht an.
  • OLG Köln, 22.12.2004 - 19 U 184/03
    So muss ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben so zeitlich im unmittelbaren Anschluss an die Vertragsverhandlungen abgeschickt werden, dass der Empfänger mit einem Eintreffen rechnen kann ( BGH NJW 1964, 1223, 1224 [BGH 19.02.1964 - Ib ZR 203/62] ; WM 1967, 958, 960).
  • BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit

    Das von ihr angeführte Urteil vom 30. April 1965, V ZR 230/62 bezog sich auf den 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig und hatte die dortige Geschäftsverteilung für das Jahr 1962 zum Gegenstand, während das jetzt angefochtene Berufungsurteil vom 2. Zivilsenat stammt und auf mündliche Verhandlung vom 20. Mai 1965 ergangen ist wenn der Vorsitzende des letztgenannten Senats, wie die Revision geltend macht, damals zugleich den Vorsitz im 3. Zivilsenat führte und außerdem noch ein weiterer Richter beiden Senaten als stellvertretender Vorsitzender und Beisitzer angehörte, ist das solange nicht zu beanstanden, als die Zuständigkeitsgebiete der zwei Senate geschäftsplanmäßig einwandfrei voneinander abgegrenzt sind (Urteil vom 3. Juli 1967, VIII ZR 82/65, S. 5 f); daß es an dieser Voraussetzung hier gefehlt habe, behauptet auch die Revision nicht.
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 139/73

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, insbesondere Inhalt

    Eine solche etwa allgemein zu stellende Forderung ist auch nicht in dem von der Revision erwähnten Urteil des VIII. Zivilsenats vom 3. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 - - LM HGB § 346 (D) Nr. 14 aufgestellt.
  • BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 274/83

    Vertragsgemäßheit eines Polyvinylchlorid (PVC) -Pulvers - Nachprüfbarkeit

    Dann aber gilt nach feststehender Rechtsprechung ein Schweigen des Empfängers nicht als Zustimmung (Senatsurteil vom 3. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 = WM 1967, 958, 960; BGH Urteil vom 25. Mai 1970 - VII ZR 157/68 = WM 1970, 1050, 1052 m.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 208/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank -

    So ist eine Ausnahme dann zu machen, wenn das Bestätigungsschreiben von dem, was besprochen und abgemacht war, so erheblich abweicht, daß sein Absender nach Treu und Glauben nicht annehmen konnte, der Empfänger werde auch diese Abweichung hinnehmen (BGHZ 7, 190; 40, 44; BGH Urteil vom 3. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 - LM § 346 HGB [D] Nr. 14).
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 209/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank -

    So ist eine Ausnahme dann zu machen, wenn das Bestätigungsschreiben von dem, was besprochen und abgemacht war, so erheblich abweicht, daß sein Absender nach Treu und Glauben nicht annehmen konnte, der Empfänger werde auch diese Abweichung hinnehmen (BGHZ 7, 190; 40, 44; BGH Urteil vom 3. Juli 1967 - VIII ZR 82/65 - LM § 346 HGB [D] Nr. 14).
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