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   BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79   

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https://dejure.org/1979,9502
BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79 (https://dejure.org/1979,9502)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1979 - 1 StR 238/79 (https://dejure.org/1979,9502)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1979 - 1 StR 238/79 (https://dejure.org/1979,9502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat unter anderer rechtlicher Würdigung als der im Auslieferungsverfahren - Rechtliche Zusammenfassung wiederholter Deliktsbegehung kraft Fortsetzungszusammenhangs nach österreichischem ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Sie hat, was nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden kann (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]), in einer für alle Einzelstrafen geltenden Zusammenfassung die wesentlichen Umstände mitgeteilt, die sie berücksichtigt hat.

    Daß sie die Strafhöhe nicht eingehender begründet hat, kann hingenommen werden, da sich das Gesamtbild von Taten und Täter aus den Urteilsgründen ergibt und die Strafe weder der unteren noch der oberen Grenze des Zulässigen nahekommt (vgl. BGHSt 8, 205, 211; 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Vielmehr ist angesichts der Verschiedenheit der jeweiligen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit die angemessene Strafe aus der Sache selbst zu finden (BGH, Urteile vom 5. April 1951 - 4 StR 129/51 - und vom 19. April 1977 - 1 StR 51/77).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Daß sie die Strafhöhe nicht eingehender begründet hat, kann hingenommen werden, da sich das Gesamtbild von Taten und Täter aus den Urteilsgründen ergibt und die Strafe weder der unteren noch der oberen Grenze des Zulässigen nahekommt (vgl. BGHSt 8, 205, 211; 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Das Revisionsgericht kann in die Strafzumessung regelmäßig nur eingreifen, wenn die ihr zugrunde liegenden Erwägungen in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn das Tatgericht die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2, 3).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Das Revisionsgericht kann in die Strafzumessung regelmäßig nur eingreifen, wenn die ihr zugrunde liegenden Erwägungen in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn das Tatgericht die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2, 3).
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 51/77

    Erfordernis der vollständigen Anführung aller Strafzumessungsgründe - Geringes

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Vielmehr ist angesichts der Verschiedenheit der jeweiligen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit die angemessene Strafe aus der Sache selbst zu finden (BGH, Urteile vom 5. April 1951 - 4 StR 129/51 - und vom 19. April 1977 - 1 StR 51/77).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Er muß den späteren Verlauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat sowie die ungefähre Anzahl der Einzeltaten und der Umfang des Gesamterfolges in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 539/74).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Der allgemeine Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128 f; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und vom 26. April 1977 - 1 StR 188/77).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Es kann deshalb schon fraglich sein, ob die Strafkammer hier überhaupt verpflichtet war, ihre Auffassung von der Bedeutungslosigkeit beider Beweisanträge näher zu begründen, wie das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig erforderlich ist (z.B. BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35 Nr. 21; BGH GA 1957, 85; BGH, Beschluß vom 10. März 1970 - 5 StR 61/70 -, bei Dallinger MDR 1970, 560).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
    Mit der Behauptung einer unvollständigen Ausschöpfung benutzter Beweismittel kann die Revision nicht begründet werden, wenn, wie hier, die Urteilsgründe keinen Fingerzeig geben, daß die Beanstandung zutrifft (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 468/78).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 659/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht -

  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 27.05.1975 - 4 StR 539/74

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung - Außer Vollzug setzen eines

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77

    Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen

  • BGH, 24.10.1978 - 1 StR 468/78

    Widerruf einer Verteidigerbestellung - Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung

  • BGH, 02.08.1977 - 1 StR 130/77
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Die Strafkammer war auch unter Beachtung der Zielrichtung des Beweisantrags nicht verpflichtet, aus der als wahr unterstellten Tatsache die vom Beschwerdeführer gewünschte Schlußfolgerung zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 - bei Martin DAR 1957, 68; BGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 - S. 11).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 277/80

    Bindung des Gerichts an die als wahr unterstellten Tatsachenbehauptungen - Freie

    In der Würdigung der als wahr unterstellten Tatsache war aber die Strafkammer frei (§ 261 StPO); sie brauchte daraus nicht die vom Angeklagten gewünschten Schlußfolgerungen zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f; BGH DAR 1957, 68; BGH, Urteile vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 -,22. Juli 1980-1 StR 804/79 - und 31. Juli 1980 - 2 StR 345/80).
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