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   BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81   

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https://dejure.org/1981,709
BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - 3 StR 210/81 (https://dejure.org/1981,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Milderung eines Strafrahmens auf Grund verminderter Schuldfähigkeit und wegen Versuchs bei Taten die in gerechtem Zorn begangen wurde - Unterschreitung der Mindesstrafe des milderen, aber auf Grund Spezialität verdrängten Gesetzes, im Rahmen der Strafzumessung - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur doppelten Milderung bei Totschlagsversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 166
  • NJW 1981, 2367
  • MDR 1981, 947
  • NStZ 1981, 479 (Ls.)
  • StV 1981, 546
  • StV 1981, 623
  • JR 1982, 186
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht beruft sich für seine abweichende Meinung zu Unrecht auf BGHSt 1, 152 (155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].

    Eine sinngemäß strenge Bindung, wie sie in BGHSt 1, 152 ausgesprochen ist, gibt es im Hinblick auf die Höchststrafe eines verdrängten oder außer Betracht gebliebenen Gesetzes aber nicht.

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81
    Das Landgericht ist mit ihnen von der Rechtsauffassung abgewichen, die der ersten Revisionsentscheidungvom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - zugrunde liegt (§ 358 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Ist ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht gegeben, so entfaltet nach einhelliger Auffassung - wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - die Mindeststrafe des zurückgetretenen § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung für die Strafuntergrenze auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a Abs. 3 BtMG erfüllt sind (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167).

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung kann für die sich aus § 29a Abs. 1 BtMG ergebende Strafobergrenze nichts anderes gelten (a.A. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167; vgl. aber Urteil vom 14. Januar 1964 - 1 StR 246/63, BGHSt 19, 188, 189), da sonst die Erfüllung des weiteren Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung des Täters hinsichtlich des anzuwendenden Strafrahmens führt.

    Dem steht nicht die Erwägung entgegen, dass der Täter durch eine Bindung an die Höchststrafe des nach Spezialitätsgrundsätzen verdrängten Gesetzes nicht mit einer Strafe belegt werden darf, die den Strafrahmen des nach dem Schuldspruch angewendeten Strafgesetzes übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Demgegenüber gibt es keine Bindung im Hinblick auf die Höchststrafe des verdrängten Gesetzes (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Diese Auffassung entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1679, 1680; vgl. auch BGHSt 30, 166, 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 161 Ss 93/21

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Der Senat hat in dem Beschluß BGHSt 30, 166 , der das Verhältnis der vollendeten gefährlichen Körperverletzung zum minder schweren Fall des versuchten Totschlags betrifft, allerdings die Auffassung vertreten, daß es - anders als im Hinblick auf die erhöhte Mindeststrafe eines wegen Gesetzeskonkurrenz weichenden Strafgesetzes - eine Bindung des Richters an die Höchststrafe eines verdrängten Tatbestandes nicht gebe (aaO. S. 167 f.).
  • KG, 25.07.2022 - 3 Ss 34/22

    Jacke als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Das Tatgericht hat, wenn der Täter mehrere Tatbestandsvarianten erfüllt hat (vgl. BGHSt 1, 152; 30, 166; 44, 361; Grünewald in Leipziger Kommentar zum StGB 12. Aufl., § 224 Rdn. 44 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 46 Rdn. 45 m.w.N. und 224 Rdn. 12), dies zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04

    Anforderungen an die Bewertung der Sozialprognose eines Täters hinsichtlich einer

    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 497/04
    Eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung setzt dementsprechend voraus, dass das Amtsgericht wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der erneuten Hauptverhandlung selbst im Wege im Strengbeweises prozessordnungsgemäß feststellt (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insbesondere BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
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