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   BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86   

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https://dejure.org/1986,1213
BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,1213)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,1213)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,1213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 524
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.1985 - 1 StR 288/85

    Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe - Strafvollstreckung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
    Die Anordnung der Vorwegvollziehung der Strafe nach dieser Vorschrift war, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (BGH NStZ 1985, 571; StV 1986, 154), nur möglich, wenn sie bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung, als sinnvolle Vorstufe der Vollziehung der Maßregel für deren Zweck erforderlich war.

    Die Anwendung des § 67 Abs. 2 StGB setzt aber voraus, daß das Ziel des Maßregelvollzuges bei einem Normalvollzug nach § 67 Abs. 1 StGB nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann; die Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung muß im Einzelfall vielmehr bessere Aussichten einer Heilung des Täters versprechen (BGH NStZ 1985, 571).

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
    Dies setzte bei einer langen Freiheitsstrafe in der Regel entweder die Erwartung voraus, daß es im Laufe der Vollstreckung zu einem Wechsel der Vollzugsart kommen würde (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]), oder erforderte die Feststellung, es sei für den Maßregelvollzug notwendig, daß er der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehe (BGH NStZ 1986, 140).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
    Dies setzte bei einer langen Freiheitsstrafe in der Regel entweder die Erwartung voraus, daß es im Laufe der Vollstreckung zu einem Wechsel der Vollzugsart kommen würde (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]), oder erforderte die Feststellung, es sei für den Maßregelvollzug notwendig, daß er der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehe (BGH NStZ 1986, 140).
  • BGH, 06.05.1986 - 1 StR 226/86

    Auswirkungen des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes auf die Anwendung des § 67 Abs.

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
    Die am 1. Mai 1986 in Kraft getretene Änderung des § 67 Abs. 2 StGB gilt gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO auch für das anhängige Verfahren (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 616/85

    Vollzug der Strafe - Strafe vor Maßregel - Strafe als Vorstufe der Maßregel -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
    Die Anordnung der Vorwegvollziehung der Strafe nach dieser Vorschrift war, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (BGH NStZ 1985, 571; StV 1986, 154), nur möglich, wenn sie bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung, als sinnvolle Vorstufe der Vollziehung der Maßregel für deren Zweck erforderlich war.
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der

    Diese Änderung gilt auch für das anhängige Verfahren (BGH, Urteil vom 3. Juli 1986-4 StR 287/86; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86).

    Denn die Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung muß im Einzelfall bessere Aussichten einer Heilung des Täters versprechen (BGH NStZ 1985, 571; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86).

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 521/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der

    Richtschnur für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe und für die Entscheidung der Frage, wie lange dieser Vorwegvollzug zu bemessen ist, ist das Rehabilitationsinteresse des Verurteilten (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 1 1).
  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 111/02

    Maßregelvollzug; Vorwegvollzug, teilweiser; Rehabilitationsinteresse

    Hierzu hätte die Kammer die Persönlichkeit des Angeklagten, die Länge der Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlungen in ihre Erwägungen einbeziehen müssen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1).".
  • BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung

    Daß die Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe im vorliegenden Fall gegeben sind, hat die sachverständig beratene Strafkammer hier ausreichend dargetan (UA 49; vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 10, 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94

    Vollstreckungsreihenfolge - Umkehr - Strafvollzug - Maßregelerfolg - Begründung

    Richtschnur hierbei ist das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden (BGH NStZ 1986, 524; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 67 Rdn. 47).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

    Sollte der neue Tatrichter - unter Umständen nach Anhörung eines anderen Sachverständigen - die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, so wird er bei einer etwaigen Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB zum einen die in den Entscheidungen BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 4, 6, 10, 11, 13 genannten Gesichtspunkte zu beachten und zum anderen die Möglichkeit des Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe zu berücksichtigen haben (vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 4, 5, 11 und Zweckerreichung, leichtere 5).
  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 77/98

    Raub mit Todesfolge - Anordnung des Vorwegvollzugs

    Soweit er Vorbehalte gegen die Behandlung in einer Entziehungsanstalt geäußert hat, hat das Landgericht nicht berücksichtigt, daß die Therapiebereitschaft auch bei Vollzug der Maßregel gefördert werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 584/97

    Widersprüchliche (falsche) Annahme des Tatrichters und ihre Auswirkungen auf

    Für den Fall, daß auch der neue Tatrichter naheliegenderweise die Maßregel nach § 64 StGB anordnet, weist der Senat darauf hin, daß eine etwaige Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB einer substantiierten Begründung bedarf und daß in diesem Zusammenhang zu erwägen ist, ob ein Vorwegvollzug eines Teils der Strafe den Sanktionszielen etwa am besten gerecht wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 1 bis 13).
  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 204/94

    Entziehungsanstalt - Rehabilitationsinteresse - Strafvollstreckung -

    Richtschnur hierbei ist das Rehabilitationsinteresse des Unterzubringenden (BGH NStZ 1986, 524; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 67 Rdn. 47).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88

    Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Unterbringung in einer

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

  • BGH, 28.11.1986 - 4 StR 596/86

    Gaspistole keine Schusswaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch

  • BGH, 23.10.1986 - 1 StR 559/86

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug von Strafe vor

  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 418/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Revision aufgrund

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 489/86

    Unzutreffende Strafrahmenermittlung - Rückrechnung auf den Tatzeitblutalkoholwert

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