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   BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88   

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https://dejure.org/1989,5442
BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88 (https://dejure.org/1989,5442)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88 (https://dejure.org/1989,5442)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1989 - StbSt (R) 14/88 (https://dejure.org/1989,5442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufskammer; Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung; Bestellung zum Geschäftsführer; Geschäftsführung; Gesellschafter; Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (BGHSt 31, 118, 122 m.w.N.; 33, 21, 24; vgl. auch BGHZ 104, 44, 46).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (BGHSt 31, 118, 122 m.w.N.; 33, 21, 24; vgl. auch BGHZ 104, 44, 46).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (BGHSt 31, 118, 122 m.w.N.; 33, 21, 24; vgl. auch BGHZ 104, 44, 46).
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
    Im übrigen zeigen die Ausführungen des Berufungsgerichts, daß es sich der besonderen Voraussetzungen bewußt gewesen ist, unter denen die schwerste berufsgerichtliche Maßnahme der Ausschließung aus dem Beruf verhängt werden darf (vgl. hierzu BGHSt 20, 73 f).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung, die vor allem zur Verletzung der Insolvenzantragspflicht gemäß §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG sowie zu anderen Strafvorschriften ergangen ist, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH im Zusammenhang stehen, ist als Geschäftsführer nicht nur der formell zum Geschäftsführer Berufene anzusehen, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (BGHSt 3, 32, 37; 21, 101, 103; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 2 und 3; BGH NStZ 2000, 34, 35; StV 1984, 461 f. mit Anmerkung Otto; wistra 1990, 60, 61; vgl. auch Fuhrmann/Schaal, aaO § 82 Rdn. 11 m.w.Nachw.; Schaal in Erbs/Kohlhaas.
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis des Alleingesellschafters geschah (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Antragspflicht 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Normadressat der §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist aber nicht nur der formell bestellte Geschäftsführer, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (vgl. BGHSt 46, 62, 64; 31, 118, 122; 21, 101, 103; 3, 32, 38; BGH NStZ 2000, 34, 36; wistra 1990, 60, 61; BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Antragspflicht 2; Schaal aaO § 84 Rdnr. 10 f; a. A. Altmeppen in Altmeppen/Roth GmbHG 5. Aufl. § 84 Rdnr. 9).
  • FG Köln, 26.02.2009 - 2 K 1863/08

    Geschäftsführertätigkeit, Verfassungsmäßigkeit

    Denn für die Frage der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in Form der Übernahme der Geschäftsführung einer gewerblichen Gesellschaft reicht eine formelle Geschäftsführung aus (vgl. BGH- Urteil vom 3. Juli 1989 StbSt (R) 14/88, wistra 1990, 60 im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung aufgrund der Stellung eines Konkursantrages; Maxl, in Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, StBerG, § 57 Rn. 426).
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