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   BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91   

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BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,3358)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 2 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,3358)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 2 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,3358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht veränderten Grundlage - Verfahrensfehler wegen Fehlens eines gerichtlichen Hinweises - Hinweis auf die Veränderung des den Schuldvorwurf begründenden Strafgesetzes - Schutzwürdiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 550
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11; BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f).

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob es statt eines besonderen Hinweises genügt, daß dem Angeklagten durch den Gang der Hauptverhandlung die Kenntnis vermittelt wird, welches Verhalten das Gericht als tatbestandsmäßig werten und zur Grundlage des Schuldvorwurfs machen will (so BGHSt 19, 141, 143 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; § 344 Abs. 2 Satz 2 Hinweispflicht 2).

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Denn auch dem bloßen Schweigen kann ausnahmsweise die Wirkung einer Annahmeerklärung zukommen, wenn unter den gegebenen Umständen vom schweigenden Teil nach Treu und Glauben bei Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Fall der Ablehnung ein Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 157 (Gb) BGB; BGH WM 1962, 301; BGH MDR 1970, 136; BGH NJW 1975, 1358 f; 1990, 601 f; Palandt/Heinrichs, BGB 50. Aufl. Einf.
  • BGH, 30.11.1961 - II ZR 277/59

    Schweigen als Annahmeerklärung

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Denn auch dem bloßen Schweigen kann ausnahmsweise die Wirkung einer Annahmeerklärung zukommen, wenn unter den gegebenen Umständen vom schweigenden Teil nach Treu und Glauben bei Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Fall der Ablehnung ein Widerspruch zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 157 (Gb) BGB; BGH WM 1962, 301; BGH MDR 1970, 136; BGH NJW 1975, 1358 f; 1990, 601 f; Palandt/Heinrichs, BGB 50. Aufl. Einf.
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob es statt eines besonderen Hinweises genügt, daß dem Angeklagten durch den Gang der Hauptverhandlung die Kenntnis vermittelt wird, welches Verhalten das Gericht als tatbestandsmäßig werten und zur Grundlage des Schuldvorwurfs machen will (so BGHSt 19, 141, 143 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 12; § 344 Abs. 2 Satz 2 Hinweispflicht 2).
  • BGH, 02.02.1990 - 3 StR 480/89

    Erfordernis des Hinweises des Angeklagten auf eine Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11; BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Ob eine Vorteilsannahme auch dann vorliegt, wenn der Empfänger des Vorteils erst später den Bestechungswillen des Gebers erkennt, den Vorteil aber gleichwohl behält (vgl. RGSt 58, 263, 266 f; BGHSt 15, 88, 102 f; OLG Köln MDR 1960, 156 f [OLG Köln 15.10.1959 - 2 Ws 418/59]), kann dabei dahingestellt bleiben.
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Das Gericht, das den Schuldspruch innerhalb des Rahmens der angeklagten Tat (§ 264 StPO) auf einen gegenüber der Anklage wesentlich veränderten Sachverhalt stützt, muß dem Angeklagten zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen; das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3; § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 2, 4, 8, 9, 12; zur Entwicklung dieser Rechtsprechung vor 1988 vgl. Niemöller, Die Hinweispflicht des Tatrichters, 1988 S. 23 ff, 26 ff m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Weiter wird zu berücksichtigen sein, daß es sich hier um die Annahme eines für den Angeklagten vorteilhaften Antrages handelte (vgl. BGH NJW 1981, 43 f; Kramer in Münchener Kommentar 2. Aufl. § 151 Rdn. 4).
  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91
    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11; BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91
    Die aufgrund eines Werkvertrags erbrachte Leistung ist aber kein Vorteil, soweit der Empfänger nur das erhält, worauf er nach dem entgeltlichen Vertrag einen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 261, 279 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 73/82]; 35, 128, 133).
  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

  • BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

  • BGH, 13.11.1959 - 2 StR 239/59
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 132/91 mwN).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Wird aufgrund eines entgeltlichen Vertrages für eine geldwerte Leistung eine Gegenleistung erbracht, liegt darin zumindest dann kein Vorteil im Sinne des § 331 Abs. 1 und des § 333 Abs. 1 StGB, wenn die Gegenleistung als Entgelt nicht unangemessen ist und nicht schon der Vertragsschluss als solcher als Vorteil anzusehen ist (vgl. dazu - zu § 331 Abs. 1 StGB a.F. - BGH, Urt. v. 3.7.1991 - 2 StR 132/91, insoweit in NStZ 1991, 550 nicht abgedruckt; Wentzell, Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB, 2004, S. 124 ff.).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Die Vereinbarung eines Rabatts ist ein materieller Vorteil (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1991 - 2 StR 132/91; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 11).

    Die Vereinbarung eines Rabatts ist ein materieller Vorteil (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juli 1991 - 2 StR 132/91; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 331 Rdn. 11).

  • LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Bestechung; Dienstausübung; Diensthandlung; Dritter;

    Wird auf Grund eines entgeltlichen Vertrags für eine geldwerte Leistung eine Gegenleistung erbracht, liegt darin zumindest dann kein Vorteil i.S. des § 331 I und des § 333 I StGB, wenn die Gegenleistung als Entgelt nicht unangemessen ist und nicht schon der Vertragsschluss als solcher als Vorteil anzusehen ist (vgl. dazu - zu § 331 I StGB a.F. - BGH , Urt. v. 3.7. 1991 - 2 StR 132/91, insoweit in NStZ 1991, 550 nicht abgedruckt; Wentzell, Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB, 2004, S. 124 ff.).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Es kann auch ausgeschlossen werden, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die dem Urteil zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen konnte (vgl. BGHSt 28, 196, 197, 198; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1991, 550, 551); denn nicht einmal aus der im Urteil wiedergegebenen Aussage des Kindes in der Hauptverhandlung (UA 8), aufgrund derer die Jugendkammer ihre Überzeugung von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt gewonnen hat (UA 11), lassen sich diese Umstände klar nachvollziehen.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat;

    Diese Hinweispflicht dient dem schutzwürdigen Verteidigungsinteresse des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1991, S. 550 m.w.N.).
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