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   BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97   

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https://dejure.org/1997,278
BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,278)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1997 - V ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,278)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - V ZB 2/97 (https://dejure.org/1997,278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vereinbarungsgemäße Protokollierung als Wirksamkeitsvoraussetzung ordnungsgemäßer Beschlussfassung, § 23 IV, 24 VI WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Protokollierung des Beschlusses

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Wirksamkeit einer Klausel zur Protokollierung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 6
    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 187
  • NJW 1997, 2956
  • MDR 1997, 919
  • DNotZ 1997, 954
  • FGPrax 1997, 184
  • ZMR 1997, 531
  • WM 1997, 1907
  • BB 1997, 2133
  • DB 1998, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st.Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92, 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).

    Die Gestaltungsfreiheit des teilenden Eigentümers oder der Wohnungseigentümer ist zwar nicht unbegrenzt, darf aber auch nicht mehr als notwendig eingeengt werden (BGHZ 95, 137, 140; 99, 90, 94).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Dies rechtfertigt die Vorlage, weil die Teilungserklärung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihres über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendungsbereichs in bezug auf die Vorlagepflicht einer bundesrechtlichen Vorschrift gleichgestellt ist (BGHZ 88, 302, 304; 113, 374, 376).

    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st.Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92, 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Denn die - dem Rechtsbeschwerdegericht mögliche (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N.) - Auslegung von § 14 Abs. 8 Satz 2 der Teilungserklärung ergibt, daß die unterzeichnungsberechtigten Wohnungseigentümer jeweils von der Eigentümerversammlung zu bestimmen sind, welche die zu protokollierenden Beschlüsse gefaßt hat.

    Dies ergibt eine an den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Grundsätzen orientierte (BGHZ 121, 236, 239), d.h. am Wortlaut, an seinem Sinn und an dem systematischen Zusammenhang ausgerichtete Auslegung der fraglichen Klausel.

  • KG, 18.08.1993 - 24 W 1386/93

    Aufhebung von Eigentümerbeschlüssen wegen Protokollierungsmängeln; Weitere als

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Das vorlegende Gericht ist in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (WuM 1993, 709) der Auffassung, die in § 14 Abs. 8 der Teilungserklärung enthaltene Regelung über die Protokollierung gefaßter Beschlüsse sei dahin auszulegen, daß sie keine Gültigkeitsvoraussetzungen für die gefaßten Beschlüsse enthielten, so daß auch ein Verstoß gegen die vorgesehene Form des Protokolls (Unterschrift des Verwalters und von zwei durch die Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer) kein Anfechtungsgrund sei.

    Nach der Ansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts, des Kammergerichts (WuM 1993, 709) und von Wangemann (aaO. Rdn. C 303) soll dies auch für den Verstoß gegen eine vom Gesetz abweichend vereinbarte Regelung über die Protokollierung gelten.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st.Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92, 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Die Gestaltungsfreiheit des teilenden Eigentümers oder der Wohnungseigentümer ist zwar nicht unbegrenzt, darf aber auch nicht mehr als notwendig eingeengt werden (BGHZ 95, 137, 140; 99, 90, 94).
  • OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78
    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Sowohl aus der Formulierung "zur Gültigkeit... erforderlich" als auch aus der Tatsache, daß die Klausel § 23 WEG ergänzen will, ergibt sich für einen unbefangenen Betrachter, daß die vorgeschriebene Protokollierung einerseits keine Voraussetzung für die Existenz oder Wirksamkeit eines gefaßten Beschlusses, andererseits auch keine bloße Beweiserleichterungsregelung (KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282), sondern eine dem § 23 Abs. 2 WEG vergleichbare Gültigkeitsvoraussetzung des gefaßten Beschlusses sein soll (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdn. 163).
  • BayObLG, 24.04.1986 - BReg. 2 Z 38/86
    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Für die gesetzliche Regelung ist allgemein anerkannt, daß eine fehlende oder fehlerhafte Unterschrift unter das Protokoll die - protokollierten - Beschlüsse nicht fehlerhaft macht, sondern nur den Beweiswert des Protokolls als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO (BayObLGZ 1973, 68, 75; 1982, 445, 448; WuM 1988, 98; 1990, 93, 94; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 24 Rdn. 110) schmälert (BayObLG DWE 1990, 113; WE 1991, 81; OLG Hamm DNotZ 1987, 39; Wangemann, aaO., Rdn. C 285; Bärmann/Pick/Merle, aaO.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 24 Rdn. 10; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 18, 20; a.A. Sauren, WEG, 2. Aufl., § 24 Rdn. 34).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Dies rechtfertigt die Vorlage, weil die Teilungserklärung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihres über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendungsbereichs in bezug auf die Vorlagepflicht einer bundesrechtlichen Vorschrift gleichgestellt ist (BGHZ 88, 302, 304; 113, 374, 376).
  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
    Dasselbe gilt im Genossenschaftsrecht zumindest für einen Verstoß gegen die Protokollierungsregelung des § 47 Abs. 1 GenG (BGH, Urt. v. 23. September 1996 - II ZR 126/95, NJW 1997, 318).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Hinsichtlich der Auslegung von Eintragungen im Grundbuch und der dort in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ist bereits entschieden, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Erklärungen uneingeschränkt selbst auslegen kann (Senat BGHZ 37, 147, 149; 113, 374, 379; 121, 236, 239; 136, 187).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Der Senat hat bereits für eine mit § 14 Abs. 8 der hiesigen Teilungserklärung wörtlich übereinstimmende Regelung entschieden, dass Verstöße hiergegen lediglich einen die Anfechtung eröffnenden Gültigkeitseinwand begründen(Beschl. v. 9. Oktober 1997, V ZB 3/97, NJW 1998, 755, 756; vgl. auch Senat, BGHZ 136, 187, 192) .
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    44 Der BGH hat mit Beschluss vom 03.07.1997 -V ZB 2/97- (ZMR 1997, 531= NJW 1997, 2956) im Fall einer mit der vorliegenden Regelung in § 9.7 der Teilungserklärung identischen Bestimmung bereits entschieden, dass diese weder gegen zwingendes Recht verstößt, noch gegen Treu und Glauben, und deshalb wirksam ist.
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    a) Der Eigentümerbeschluss unterliegt bereits aus formellen Gründen der Anfechtbarkeit (vgl. BGHZ 136, 187).

    In ihrem mit Satz 1 untrennbar verbundenen Satz 2 (vgl. BGHZ 136, 187/192) bestimmt die Klausel zum anderen, dass die Niederschrift außer vom Versammlungsvorsitzenden von zwei Miteigentümern (oder Verwaltungsbeiräten) zu unterschreiben ist.

    Die Annahme, die Teilungserklärung habe nur die Protokollierung der Beschlüsse zur Gültigkeitsvoraussetzung gemacht und nicht auch deren Form, liegt für einen unbefangenen Betrachter fern, weil die Form die Richtigkeit des Protokolls gewährleisten soll und die Rechtsfolge eines unrichtig oder unvollständig unterzeichneten Protokolls vernünftigerweise keine andere sein kann als die der fehlenden Protokollierung (BGHZ 136, 187/192 f.).

    Dabei macht es keinen maßgeblichen Unterschied, dass die gewählte Klausel - anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.7.1997 (BGHZ 136, 187) zugrunde liegenden Fall - nicht die Unterschriftsleistungen gerade zweier von der Gemeinschaft bestimmter Wohnungseigentümer vorschreibt.

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Eine solche qualifizierte Protokollierungsklausel ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.; Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 16).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Das hat der Senat für eine nahezu wortgleiche Regelung entschieden (Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.).

    Das begründete aber lediglich ein zusätzliches Gültigkeitserfordernis (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 191 f.).

    (2) Das Protokoll der Versammlung der Wohnungserbbauberechtigten ist nicht nur von dem Verwalter zu unterschreiben, sondern auch von Wohnungserbbauberechtigten, um eine Gegenkontrolle zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 192 f.).

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Sofern nicht durch Vereinbarung vorgesehen, führen inhaltliche Mängel des Protokolls nicht zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse (vgl. BGH NJW 1997, 2956).

    Zum einen enthält § 13 Ziffer 8 der Teilungserklärung nur eine Soll-Vorschrift (vgl. zu zwingenden Regelungen ("ist") BGH NJW 1997, 2956; NZM 2012, 509; NJW 2016, 568).

    Schließlich macht ein bloßer Verstoß gegen die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 6 S. 2 WEG aF die gefassten Beschlüsse nicht fehlerhaft, sondern schmälert nur den Beweiswert des Protokolls als Privaturkunde i.S. des § 416 ZPO (BGH NJW 1997, 2956).

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

    Aber abgesehen von der zuvor erörterten Inhaltskontrolle bei einseitiger Aufteilung ist es wegen des weiten Gestaltungsspielraums der Wohnungseigentümer einerseits und des möglichen Anpassungsanspruchs andererseits (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) allenfalls in absoluten Ausnahmefällen denkbar, Regelungen der Gemeinschaftsordnung, die sich in den bestehenden gesetzlichen Grenzen insbesondere der §§ 134, 138 BGB halten, wegen eines Verstoßes gegen § 242 BGB als unwirksam anzusehen (einen Verstoß gegen § 242 BGB jeweils verneinend etwa Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 193 ff.; Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 95).
  • LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters

    Der Verstoß gegen die von der Eigentümergemeinschaft bestimmte konstitutive Regelung aus § 13 Abs. 8 der Teilungserklärung, in der die Gemeinschaft bestimmt hat, dass zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft die Protokollierung und die Unterschrift von zwei von der Gemeinschaft bestimmten Wohnungseigentümern erforderlich ist, hat die Anfechtbarkeit der Beschlüsse zur Folge (vgl. z. B. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 200 ff, Münchener Kommentar zum BGB/ Engelhardt , 6. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH, Beschluss v. 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

    Selbst bei unberechtigter Verweigerung der Unterschrift muss ein Verfahren gegen den Kläger auf Leistung der entsprechenden Unterschrift geführt werden und kann ggf. mit dessen Beschlussanfechtungsklage verbunden werden (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97 und auch LG Dortmund, Urteil v. 06.08.2013, Az.: 1 S 298/12).

    Ein Verstoß gegen die Formvorschrift ist zwingend mit der Anfechtbarkeit der Beschlüsse verbunden, unabhängig davon, ob sich der Verstoß auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Protokolls ausgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97).

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Schon das bisherige Verfahren leidet an einem Mangel, weil die Vorinstanzen den Beteiligten zu 11 nicht ebenso wie in dem - dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffenden Parallelverfahren - V ZB 2/97 - förmlich beteiligt haben.

    Der Verstoß führt, wie der Senat durch Beschluß vom 3. Juli 1997 (V ZB 2/97, WM 1997, 1907) entschieden hat, zur Ungültigkeit der in der Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse.

  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 318 S 23/18

    Wohnungseigentumssache: Stimmberechtigung nur der Mitglieder einer

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2018 - 9 S 88/17

    Keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen

  • OLG Celle, 06.09.2004 - 4 W 143/04

    Abstimmungsergebnis; Beschlussergebnis; Beschlussfassung; Beschlussfeststellung;

  • OLG Hamburg, 07.02.2005 - 2 Wx 45/02

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung von Formvorschriften für das Zustandekommen eines

  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2019 - 13 S 129/18

    Eigentümerversammlung am Abend des Pfingstmontags?

  • OLG Köln, 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

    Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"

  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04

    Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04

    Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 150/03

    Gemeinschaft hat grds. die Kostentragungspflicht für sondernutzungsberechtigtes

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05

    Keine Auferlegung von Kosten an den nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten

  • LG Essen, 15.10.2004 - 9 T 52/04

    Beschlüsse wegen fehlerhafter Protokollierung anfechtbar; § 24 Abs. 6 WEG

  • LG Essen, 06.07.2004 - 9 T 49/04

    Nichteigentümer darf Versammlungsprotokoll auch nicht als Vertreter seiner im

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 3 Wx 207/04

    Zur Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Beschlusses

  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

  • KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01

    Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat

  • AG Strausberg, 11.03.2009 - 27 C 12/08

    Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht des Verwalters bei grob fahrlässiger

  • BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04

    Wirksamkeit mündlicher Feststellung und Verkündung von Eigentümerbeschlüssen

  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

  • AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf

  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 111/09

    Fehlerhafte Protokollierung führt zur Anfechtbarkeit von

  • AG Köln, 19.03.2002 - 202 II 132/01

    Voraussetzungen und Folgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumsbeschlusses;

  • AG Bottrop, 28.12.2012 - 20 C 40/12

    Organisationsbeschluss muss in der in der Teilungserklärung festgelegten Form

  • LG Bonn, 29.04.2003 - 8 T 243/02

    Protokollierung als Gültigkeitsvoraussetzung eines Eigentümerbeschlusses;

  • AG Bottrop, 11.06.2003 - 5 II 19/03

    Zum Auslauf eines Hundes auf der Gemeinschaftsfläche / Zur Duldungspflicht einer

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