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   BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07   

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BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07 (https://dejure.org/2008,2378)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2008 - V ZR 20/07 (https://dejure.org/2008,2378)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - V ZR 20/07 (https://dejure.org/2008,2378)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Auslegung einer in das Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung; Möglichkeit der Drittwirkung einer Wohnungseigentümer- (WEG-)Gebrauchsregelung; Übertragbarkeit des Anspruchs auf Einhaltung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragbarkeit von mit dem Sondereigentum dinglich eingetragenen Sondernutzungsrechten; Eintritt des mit dem Veräußerer nicht identischen Vermieters in den Mietvertrag; Kündigungsbeschränkung des Eigentümers wegen Zustimmung seines Rechtsvorgängers zur gewerblichen ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § ... 242; ; BGB § 273; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 335; ; BGB § 537 a.F.; ; BGB § 541; ; BGB § 549a a.F.; ; BGB § 556 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 556a; ; BGB § 564b a.F.; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 987; ; BGB § 990; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2; ; ZVG § 56 Satz 2; ; ZVG § 57; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 5 Abs. 4 Satz 1; ; WEG § 6; ; WEG § 10 Abs. 2 a.F.; ; WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § 10 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 6; ; WEG § 10 Abs. 7; ; WEG § 10 Abs. 8; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4 a.F.; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 a.F.; ; ZPO § 33; ; ZPO § 57; ; ZPO § 139; ; ZPO § 145; ; ZPO § 145 Abs. 2; ; ZPO § 284; ; ZPO § 286; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 301; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 771; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 986; ; GmbHG § 60 a.F.; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7; ; GmbHG § 66 Abs. 5; ; FGG § 141a; ; FGG § 141a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; WEG § 15 Abs. 1 § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 2
    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen Gebrauchsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 732
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Die von der Beschwerde angeführte Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 21. April 1981, VIII ARZ 16/81, NJW 1982, 1696, 1697 ff. [= BGHZ 84, 90 ff.]; Urt. v. 28. Februar 1996, XII ZR 123/93, NJW 1996, 1886, 1887; BVerfG, NJW 1991, 2272 f.; 1993, 2601 f.) betrifft allein die - mit dem Inkrafttreten von § 549a BGB a.F. (jetzt § 565 BGB) am 1. September 1993 überholte - Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Eigentümer nach Treu und Glauben oder aus verfassungsrechtlichen Gründen die Kündigungsbeschränkungen des Wohnraummietrechts (§§ 556a, 564b BGB a.F.) entgegenhalten lassen musste, wenn er den Wohnraum an einen gewerblichen Zwischenmieter vermietet hatte und den Untermieter nach Beendigung des Zwischenmietverhältnisses gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 546 Abs. 2 BGB) auf Räumung in Anspruch nahm.

    Auf diese - möglicherweise grundsätzliche - Frage, die das Berufungsgericht (BU S. 17 unter d) mit dem pauschalen Hinweis auf einen nicht einschlägigen und teilweise aufgegebenen (vgl. BGHZ 114, 96, 101 ff.) Rechtsentscheid des VIII. Senats (BGHZ 84, 90 ff.) verneint hat, stützt sich die Beschwerde jedoch nicht.

    Der Anspruch auf Nutzungsherausgabe ergäbe sich aber entweder aus einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627, 2628) oder aus § 242 BGB (vgl. BGHZ 84, 90, 99), während die Mietzinsansprüche der R. gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. (jetzt § 536 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB) auf Null gemindert wären, weil die Endmieter von der Klägerin unter Berufung auf ihre tatsächlich bestehende alleinige Rechtsinhaberschaft zur Hinterlegung der streitbefangenen Mieten bewegt worden waren.

  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Die weitere Frage, ob die Klägerin gemäß §§ 57 ZVG, 571 BGB a.F. in die Zwischenmietverträge mit der R. eingetreten ist, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 22. Oktober 2003, XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657, 658; vgl. auch Urt. v. 3. Juli 1974, VIII ZR 6/73, NJW 1974, 1551 f.) verneint, weil es an der erforderlichen Identität zwischen dem Vermieter und dem veräußernden Eigentümer bzw. Vollstreckungsschuldner fehlt und die behauptete Zustimmung der E. zu der Vermietung durch die Bauherrn dem nicht gleichzusetzen ist (a.A. insoweit MünchKomm-BGB/Häublein, 4. Aufl., § 566 Rdn. 19 m.w.N.).

    Eine entsprechende Anwendung von § 571 BGB a.F., wie sie die Beschwerde für geboten erachtet, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der von dem Veräußerer verschiedene Vermieter kein eigenes Interesse an dem Mietvertrag hat (BGH, Urt. v. 22. Oktober 2003, aaO).

    Denn die bloße Beteiligung des veräußernden Eigentümers an einem rechtlich selbständigen Vermieter führt nicht zur Anwendung von § 571 BGB a.F. (BGH, Urt. v. 22. Oktober 2003, aaO).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    So zeigt sie weder besondere Umstände auf, die zweifelsfrei darauf schließen ließen, dass das Berufungsgericht tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hätte (vgl. Senat, BGHZ 154, 288, 300), noch geht sie auf die Voraussetzungen des § 547 Nr. 6 ZPO oder auf die Frage ein, inwiefern dieser absolute Revisionsgrund als solcher zur Zulassung der Revision führen soll (vgl. allerdings BGH, Beschl. v. 15. Mai 2007, X ZR 20/05, NJW 2007, 2702 f.).

    So zeigt sie nicht auf, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu der hier noch anwendbaren alten Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. Senat, BGHZ 154, 288 f.).

    Die Beschwerde zeigt denn auch weder eine Rechtsfrage auf, die das Berufungsurteil anders beantwortet als die Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts (vgl. Senat, BGHZ 154, 288, 292, 300), noch macht sie Anhaltspunkte dafür deutlich, dass das Berufungsgericht tatsächliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder erwogen hätte.

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BB [richtig DB] 1980, 2068 [= BFHE 130, 477, 479]) lässt sich nämlich nur entnehmen, dass die Bestellung eines Prozesspflegers für eine gelöschte GmbH grundsätzlich möglich ist, und die beiden anderen Entscheidungen (BayObLGR 1998, 36 und BAG, MDR 2000, 781) liegen neben der Sache.
  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BB [richtig DB] 1980, 2068 [= BFHE 130, 477, 479]) lässt sich nämlich nur entnehmen, dass die Bestellung eines Prozesspflegers für eine gelöschte GmbH grundsätzlich möglich ist, und die beiden anderen Entscheidungen (BayObLGR 1998, 36 und BAG, MDR 2000, 781) liegen neben der Sache.
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Darin liegt nämlich ein vollständiger Entzug des Mietgebrauchs (Senat, Urt. v. 15. Oktober 1999, V ZR 141/98, NJW 2000, 291, 294 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Der Anspruch auf Nutzungsherausgabe ergäbe sich aber entweder aus einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627, 2628) oder aus § 242 BGB (vgl. BGHZ 84, 90, 99), während die Mietzinsansprüche der R. gemäß §§ 541, 537 BGB a.F. (jetzt § 536 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB) auf Null gemindert wären, weil die Endmieter von der Klägerin unter Berufung auf ihre tatsächlich bestehende alleinige Rechtsinhaberschaft zur Hinterlegung der streitbefangenen Mieten bewegt worden waren.
  • BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die gelöschte GmbH bis zur Anordnung der Nachtragsliquidation zwar partei-, aber nicht prozessfähig, weil sie rechtserhebliche Erklärungen nur noch durch einen vom Gericht ernannten Liquidator abgeben kann (BGH, Urt. v. 18. April 1985, IX ZR 75/84, NJW 1985, 2479; Urt. v. 18. Januar 1994, XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Eine Amtshaftungsklage, die wegen desselben Schadens mit der Klage gegen einen anderen Schädiger verbunden wird, darf zwar nicht mit dem Hinweis auf die noch ungeklärte Ersatzpflicht dieses (einfachen) Streitgenossen durch Teilurteil als derzeit unbegründet abgewiesen werden, weil die Entscheidung hierüber wegen des Verweisungsprivilegs in § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB für den Amtshaftungsanspruch präjudiziell ist (BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07
    Die weitere Frage, ob die Klägerin gemäß §§ 57 ZVG, 571 BGB a.F. in die Zwischenmietverträge mit der R. eingetreten ist, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 22. Oktober 2003, XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657, 658; vgl. auch Urt. v. 3. Juli 1974, VIII ZR 6/73, NJW 1974, 1551 f.) verneint, weil es an der erforderlichen Identität zwischen dem Vermieter und dem veräußernden Eigentümer bzw. Vollstreckungsschuldner fehlt und die behauptete Zustimmung der E. zu der Vermietung durch die Bauherrn dem nicht gleichzusetzen ist (a.A. insoweit MünchKomm-BGB/Häublein, 4. Aufl., § 566 Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG München, 24.08.2006 - 1 W 1176/06
  • OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/05

    Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft; Löschung einer

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 279/04

    Zulässigkeit der Restitution gegen die rechtskräftige Ablehnung eines

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 123/93

    Ansprüche des Vermieters gegen einen gewerblichen Zwischenvermieter nach

  • BVerfG, 06.08.1993 - 1 BvR 596/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

  • BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90

    Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05

    Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen

  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1979 - 3 W 139/79
  • RG, 12.10.1937 - II 51/37

    1. Kann die Einlageforderung einer Aktiengesellschaft zu Gunsten einer nicht

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 123/92

    Eintritt in Rechte und Pflichten aus einer Teilungserklärung bei Eigentumserwerb

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OLG Braunschweig, 28.12.1978 - 2 Wx 18/78
  • OLG Frankfurt, 09.02.1983 - 9 U 17/82
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Dabei ist die Gleichstellung von verdinglichten Sondernutzungsrechten von Wohnungseigentümern mit dem Sondereigentum deshalb gerechtfertigt, weil derartige Rechte dem Sondereigentum als Inhaltsbestimmung zugeordnet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145, 148; Beschluss vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734 Rn. 36) und daher dessen rechtliche Einordnung auch in Bezug auf eine entsprechende Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB jedenfalls dann teilen, wenn sie ein Recht zur Alleinnutzung einräumen.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Die bloße Erklärung der Absicht, es solle mit den "Berechtigten und Verpflichteten" eine Vereinbarung über die Kosten der Instandhaltung, der Pflege und der Verkehrssicherung getroffen werden, ist bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374, 378; Urteil vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; jeweils mwN) nicht dahin zu verstehen, die Eigentümer des herrschenden Grundstücks hätten Instandhaltungskosten unabhängig von einer tatsächlichen Ausübung der aus der Dienstbarkeit fließenden Befugnisse zu zahlen und dies bereits vor Zustandekommen der anvisierten Vereinbarungen.
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16

    Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei

    cc) Der Bundesgerichtshof, auch der Senat, hat ursprünglich an dem Identitätserfordernis festgehalten und eine analoge Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB abgelehnt (Senatsurteile vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02 - NZM 2004, 300 f. und BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158, 2159 f.; BGHZ 107, 315 = NJW 1989, 2053 f.; vgl. auch BGH Urteil vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07 - NZM 2008, 732, 735).In einem Urteil vom 9. April 2008 hat der Senat aufgrund der Besonderheiten des dort zu entscheidenden Falls eine analoge Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB bejaht, obwohl das Identitätserfordernis auch hier nicht erfüllt war (Senatsurteil vom 9. April 2008 - XII ZR 89/06 - NJW 2008, 2181 Rn. 22).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine solche Gestaltung rechtlich unbedenklich ist (vgl. nur KG, ZMR 2007, 384, 387 mwN; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 56), sofern und solange der dadurch Begünstigte - wie hier - Eigentümer einer Wohnungs- oder Teileigentümereinheit ist (Senat, Beschluss vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732, 734; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, S. 276 f., 279 ff.; vgl. auch Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 88 mwN und unter Hinweis darauf, dass ein bei Ausscheiden des teilenden Eigentümers aus der Gemeinschaft noch bestehendes Zuweisungsrecht in die geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Danach müssen Sondernutzungsrechte stets einem Sondereigentum zugewiesen sein; isolierte Sondernutzungsrechte ohne eine solche Zuordnung sind ebenso unzulässig wie isolierte Sondereigentumsrechte, die entgegen der Vorschrift des § 6 WEG nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden sind (Senat, Beschlüsse vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145, 148 f. und vom 3. Juli 2008 - V ZR 20/07, NZM 2008, 732 Rn. 36; vgl. auch Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 29).
  • OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts

    Die gegenständliche im Jahr 1984 getroffene Gebrauchsregelung an dem Garagenstellplatz und dem Kellerabteil zugunsten der Miteigentümer der Duplexgarage Nr. 72 (insgesamt) ist durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.), das zuletzt der Beteiligten zu 1 als Eigentümerin von Wohnung Nr. 44 zustand.

    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich, wobei der Käufer selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muß (BGHZ 73, 145, 149; BGH NZM 2008, 732 ff.; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung wird ein schon eingetragenes Sondernutzungsrecht nicht nach schuldrechtlichen Grundsätzen übertragen, sondern folgt den für dingliche Rechte geltenden Regeln, um weiterhin seine dingliche Wirkung entfalten zu können (vgl. BGHZ 73, 145/148; BGH NZM 2008, 732).

    Soweit entgegen der Rechtsprechung (vgl. BGH NZM 2008, 732 und BGHZ 73, 145/148) auch dem eingetragenen Sondernutzungsrecht eine schuldrechtliche Seite zugebilligt wird (vgl. Häublein aaO.), kann dieses allein aufgrund einer schuldrechtlichen Übertragung an eine bestimmte Person nicht zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen werden.

  • OLG Hamm, 08.12.2008 - 17 U 23/08

    Parteifähigkeit einer BGB -Gesellschaft; Begriff der Vertiefung; Verschulden des

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Meinung ist eine juristische Person jedenfalls so lange als parteifähig anzusehen, als nicht feststeht, dass sie tatsächlich kein Vermögen mehr hat (BGH B. v. 03.07.2008, V ZR 20/07, JURIS Rdnr 64; BGH Urt. v. 18.01.1994, XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542, JURIS Rdnr 7; BAG Urt. v. 04.06.2003, 10 AZR 449/02, JURIS Rdnr 19; KG Urt. v. 20.01.2003, 8 U 94/02, KGR Berlin 2004, 254, JURIS Rdnr 6, jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2011 - 8 W 419/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Umschreibung einer für eine nach Insolvenz

    Die heute herrschende Meinung schließt eine Fortsetzung als werbende Gesellschaft durch Beschluss ihrer Gesellschafter vollständig aus, so dass diese bei noch vorhandenem Gesellschaftsvermögen auf eine Abwicklung im Wege der gerichtlich anzuordnenden Nachtragsliquidation gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG beschränkt sind (BGH NZM 2008, 732; Krafka in Münchener Kommentar, ZPO/FamFG, Bd. 4, 3. Auflage 2010, § 394 FamFG Rn. 23; Heinemann in Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 394 FamFG Rn. 35, der jedoch den Fortbestand der Gesellschaft als fingiert ansieht; je m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16

    Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer / Erwerber  und Verkäufer / Übertragenden erforderlich, wobei der Erwerber selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muss (BGHZ 73, 145, 149; Bundesgerichtshof,  NZM 2008, 732).
  • LG Heilbronn, 13.10.2022 - 11 O 59/22

    Grenzen einer "Änderungsvollmacht"?

    Auch muss gesehen werden, dass Ansprüche aus Sondernutzungsrechten nicht auf Dritte, sondern nur auf andere Wohnungseigentümer übertragen werden können (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - V ZR 20/07; ders. Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77 - BGHZ 73, 145 [148]), was einen weiteren rechtlichen Unterschied zum " echten " Eigentum belegt.
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