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   BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12   

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https://dejure.org/2012,18520
BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12 (https://dejure.org/2012,18520)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2012 - 4 StR 126/12 (https://dejure.org/2012,18520)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 4 StR 126/12 (https://dejure.org/2012,18520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung bei Stichen in den Kopf des Opfers mit bedingtem Tötungsvorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung bei Stichen in den Kopf des Opfers mit bedingtem Tötungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12
    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12
    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 103/02

    Urteil wegen des Benzinanschlags in Bernau rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12
    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter;

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12
    Er ist daher nicht nur gegenstandslos, sondern - weil auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Anm. Joerden JZ 2002, 414; Urteil vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2; Beschluss vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, Rn. 4 (jeweils zu § 226 Abs. 2 StGB)).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Des Weiteren wird dann zu bedenken sein, dass auch bei Feststellung von Tötungsabsicht die Annahme nicht ausgeschlossen wäre, dass der Angeklagte - alternativ für den Fall, dass der (nur) für möglich gehaltene Tod des Opfers ausbleiben sollte - in der Absicht oder mit dem sicheren Wissen handelte, eine schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB) herbeizuführen (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12 Rn. 4 mwN; Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 Rn. 13 f.; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 Rn. 8, zu §§ 224, 225 StGB aF).
  • BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13

    Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist ist unzulässig, weil das Rechtsmittel - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 18. September 2013 zutreffend ausgeführt hat - rechtzeitig eingelegt wurde (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 und vom 25. Mai 2005 - 2 StR 153/05; s. auch BGH, Beschluss vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 96).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21

    Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung

    Der vom Angeklagten selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig mittels erhobener Sachrüge begründet worden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344; vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR § 341 StPO Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
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