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BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung von Strafen nach Ablauf der Bewährungszeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision zur Frage der Gesamtstrafenbildung als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision zur Frage der Gesamtstrafenbildung als unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12
Aus dem gleichen Grund kann das Revisionsgericht auch nicht überprüfen, ob zum Nachteil des Angeklagten eine Entscheidung nach § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241 f.;… Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, Rn. 4). - BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer - …
Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12
Ergänzend bemerkt der Senat: Allein der Umstand, dass die Bewährungszeit aus dem Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 11. Oktober 2007 (Az. 31 Ds 306 Js 15650/07) nach den Feststellungen bereits am 18. Oktober 2009 abgelaufen ist, belegt nicht, dass diese Strafe bei der Gesamtstrafenbildung außer Betracht zu bleiben hatte, weil ihr Erlass ungebührlich lange hinausgezögert worden ist und der Angeklagte deshalb auf ihre Nichtberücksichtigung vertrauen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, NStZ 1993, 235). - BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei …
Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12
Aus dem gleichen Grund kann das Revisionsgericht auch nicht überprüfen, ob zum Nachteil des Angeklagten eine Entscheidung nach § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241 f.; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, Rn. 4).