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   BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11   

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https://dejure.org/2012,21619
BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11 (https://dejure.org/2012,21619)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11 (https://dejure.org/2012,21619)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11 (https://dejure.org/2012,21619)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 Abs 1 S 2 ZPO, § 296 Abs 1 ZPO, § 340 Abs 3 S 3 ZPO
    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verbot der ohne weiteres erkennbaren Überbeschleunigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorbringen eines Verteidigungsmittels "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" bei Einräumung nochmals der Gelegenheit zur Klageerwiderung gegenüber dem Beklagten nach Ablauf einer Klageerwiderungsfrist ohne Fristsetzung

  • rewis.io

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 296 Abs. 1; ZPO § 340 Abs. 3 S. 3
    Verbot der "Überbeschleunigung" in Arzthaftungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 2; ZPO § 296 Abs. 1
    Vorbringen eines Verteidigungsmittels "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" bei Einräumung nochmals der Gelegenheit zur Klageerwiderung gegenüber dem Beklagten nach Ablauf einer Klageerwiderungsfrist ohne Fristsetzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 2; ZPO § 296 Abs. 1
    Vorbringen eines Verteidigungsmittels "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" bei Einräumung nochmals der Gelegenheit zur Klageerwiderung gegenüber dem Beklagten nach Ablauf einer Klageerwiderungsfrist ohne Fristsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verbot der "Überbeschleunigung" in Arzthaftungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbeschleunigung in Arzthaftungssachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Verteidigungsmittel trotz nochmaliger Gelegenheit zur Klageerwiderung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Verbot der Überbeschleunigung, wenn Verzögerung auch bei rechtzeitigen Vortrag eingetreten wäre

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Präklusion, wenn dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspätet zurückgewiesenes Verteidigungsvorbringen (Präklusion) verstößt gegen verfassungsgemäßes Verbot einer "Überbeschleunigung" - Sachverständigengutachten in Arzthaftungssachen in der Regel erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einholung von Sachverständigengutachten notwendig: Eingeschränkte Zurückweisung verspäteten Vortrags! (IBR 2012, 1245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2808
  • MDR 2012, 1158
  • VersR 2012, 1535
  • JR 2013, 407
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
    Die Revision rügt zu Recht, dass die auf die Versäumung der Einspruchsfrist gestützte Zurückweisung gegen das verfassungsmäßige Verbot einer ohne weiteres erkennbaren "Überbeschleunigung" verstößt, wonach ein verspätetes Vorbringen nicht ausgeschlossen werden darf, wenn offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (vgl. BVerfGE 75, 302, 316; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 296 Rn. 22; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 296 Rn. 64, 66).

    Ihre Anwendung steht unter dem besonderen Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2001 - VI ZR 268/00, VersR 2002, 120, 121; BGH, Urteil vom 5. März 1990 - II ZR 109/89, NJW 1990, 2389, 2390; BVerfGE 75, 302, 312; BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87, NJW 1989, 706; vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00, juris Rn. 10 mwN).

    b) Die Anwendung dieses sogenannten absoluten Verzögerungsbegriffs ist grundsätzlich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 75, 302, 316; BVerfG, NJW 1992, 679, 680).

    Da aber allein dieser Zweck, die Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen, die Einschränkung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfassungsrechtlich rechtfertigt, liegt in einem solchen Rechtsmissbrauch zugleich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 75, 302, 316 f.; BVerfG, NJW 1995, 1417; BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - VII ZR 43/04, NJW-RR 2005, 1296, 1297; Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII ZR 155/09, NJW-RR 2011, 526 Rn. 7; Deppenkemper in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 296 Rn. 15; Zöller/Greger, aaO; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 296 Rn. 17; Leipold in Stein/Jonas, aaO Rn. 66 ff.; MünchKommZPO/Prütting, 4. Aufl., § 296 Rn. 81 f.; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 296 Rn. 19).

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
    Durch die Vorschriften über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens soll nicht die prozessuale Nachlässigkeit einer Partei als solche sanktioniert werden, und schon gar nicht soll die Anwendung dieser Vorschriften dem Gericht die Mühe einer der Sache nach gebotenen sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung ersparen (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, BGHZ 98, 368, 374).

    Arzthaftungsprozesse sind in aller Regel nicht ohne sachverständige Beratung zu entscheiden (vgl. Senat, Urteile vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 107/86, aaO, 373; vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 203/02, VersR 2003, 1541, 1542; Beschluss vom 28. März 2008 - VI ZR 57/07, GesR 2008, 361).

  • BVerfG, 26.08.1988 - 2 BvR 1437/87

    Präklusion - Prozeßleitende Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11
    Ihre Anwendung steht unter dem besonderen Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2001 - VI ZR 268/00, VersR 2002, 120, 121; BGH, Urteil vom 5. März 1990 - II ZR 109/89, NJW 1990, 2389, 2390; BVerfGE 75, 302, 312; BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87, NJW 1989, 706; vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00, juris Rn. 10 mwN).

    Allein der mit der Präklusion verfolgte Zweck einer Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen durch die Parteien rechtfertigt verfassungsrechtlich die Einschränkung des Prozessgrundrechts auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschluss vom 26. August 1988, aaO).

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    bb) Auch eine Verzögerung des Verfahrens im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO durch die nicht fristgerechte Einzahlung des Auslagenvorschusses kann hier nicht angenommen werden, weil im gegebenen Fall ohne jeden Aufwand erkennbar ist, dass die Verspätung allein nicht kausal für eine Verzögerung ist (vgl. BVerfGE 75, 302, 316 f.; BVerfG, NJW 1995, 1417 f.; BGH, Urteil vom3. Juli 2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808 Rn. 12, mwN).

    bb) Auch eine Verzögerung des Verfahrens im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO durch die nicht fristgerechte Einzahlung des Auslagenvorschusses kann hier nicht angenommen werden, weil im gegebenen Fall ohne jeden Aufwand erkennbar ist, dass die Verspätung allein nicht kausal für eine Verzögerung ist (vgl. BVerfGE 75, 302, 316 f.; BVerfG, NJW 1995, 1417 f.; BGH, Urteil vom3. Juli 2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808 Rn. 12, mwN).

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Eine solche liegt vor, wenn das Verfahren bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH 3. Juli 2012 - VI ZR 120/11 - Rn. 11) , wobei die zeitliche Verschiebung der Beendigung nicht ganz unerheblich sein darf (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 362/97 - zu II 2 e der Gründe) .
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Das Gericht ist dabei verpflichtet, die Verspätung durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen gem. § 273 ZPO so weit wie möglich auszugleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abzuwenden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808, 2809).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff kommt es zur Feststellung einer Verzögerung ausschließlich darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11 - NJW 2012, 2808).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2017 - 15 U 48/14
    Dies ist der Fall, wenn die Zulassung zu irgendeiner Verschiebung des Verfahrensablaufs zwingt (BGH, NJW 2012, 2808; Zöller/Greger, aaO, § 296 Rn. 22 m. w. N.).

    Der Senat konnte bei dieser Sachlage - anders als bei den Einwendungen zur Dokumentation der bereits durchgeführten Messungen, die lediglich kurze ergänzende Angaben der Sachverständigen 1 erforderten - die Verspätung somit auch nicht durch Vorbereitungs-maßnahmen gemäß § 273 ZPO ausgleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abwenden (vgl. BGH, NJW 2012, 2808).

    Eine Präklusion ist zwar ausnahmsweise nicht zulässig, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdrängt, dass das Verfahren durch die Präklusion früher beendet wird als dies bei einem ungestörten Verlauf des Verfahrens zu erwarten war, sog. Verbot der Überbeschleunigung (vgl. BVerfGE 75, 302; BGH, NJW 2012, 2808).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 19 U 141/12

    Verfahrensrecht: Folgen des Fehlens einer Anspruchsbegründung bei Säumigkeit des

    Deshalb kann es nach dem bisherigen Stand der Dinge dahinstehen, ob einer Präklusion auch das verfassungsmäßige Verbot der "Überbeschleunigung" entgegenstünde (BGH, Urt. v 9. Juni 2005 - VII ZR 43/04, BGHReport 2005, 1347; BGH, Urt. v. 3. Juli 2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Es gilt der absolute Verzögerungsbegriff (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 2012, 2808; NJW 1983, 576; Zöller, ZPO, § 296 Rn. 20).

    Im Übrigen hätte zum Zeitpunkt des Eingangs der Stellungnahme des Klägers im November 2019 auch noch ausreichend Zeit zur Ladung von Zeugen zur Verfügung gestanden, um die Verzögerung aufzufangen (vgl. BGH NJW 2012, 2808).

  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 1683/17

    Begründeter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei Abschluss

    Allein der mit der Präklusion verfolgte Zweck einer Abwehr pflichtwidriger Verfahrensverzögerungen durch die Parteien rechtfertigt verfassungsrechtlich die Einschränkung des Prozessgrundrechts auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschluss vom 26. August 1988 - 2 BvR 1437/87 - NJW 1989, 706; BGH, Urteil vom 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11 -, Rn. 10, juris).

    Das Gericht ist allerdings verpflichtet, die Verspätung durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen gemäß § 273 ZPO so weit wie möglich auszugleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abzuwenden (BGH, Urteil vom 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11 -, Rn. 11, juris).

  • OLG München, 08.11.2016 - 5 U 1353/16

    Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffs bei Prospekthaftung

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des BGH der absolute Verzögerungsbegriff und nicht die Überlegung, ob der Rechtsstreit bei rechtzeitigem Vorbringen ebenso lange gedauert hätte (Zöller-Greger, 31. Aufl. 2016, Rn. 22 zu § 296 ZPO; BGH, Urteil vom 3.7.2012 - VI ZR 120/11 ).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Das Gericht ist allerdings verpflichtet, die Verspätung durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen gemäß § 273 ZPO so weit wie möglich auszugleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abzuwenden (BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808, Rn. 11, zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten liegt auch kein Fall der "Überbeschleunigung" vor, in dem offenkundig ist, dass die dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11, Rn. 12, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

  • KG, 20.02.2017 - 21 U 50/15

    Bauprozess: Präklusion des Sachverständigenbeweises bei fehlendem

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2018 - 1 U 117/16

    Berufung im Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall mit Personenschaden: Verstoß

  • LG Köln, 30.06.2016 - 7 O 332/15
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.10.2019 - 15 C 83/19

    Rechtsfolgen einer Schonfristzahlung im Falle einer außerordentlichen und

  • LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 90/17

    Rechtsfolgen der tatsächlichen Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an alle

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 10/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Drainagekanal-Abschnitt mit

  • LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • LG Köln, 24.05.2017 - 7 O 120/16
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess:

  • LG Köln, 02.06.2020 - 31 O 207/18
  • LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 89/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • LG Krefeld, 06.04.2017 - 5 O 334/16

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück zwecks Befriedigung aus dem

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2019 - U (Kart) 18/18
  • LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 106/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem

  • LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 96/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 107/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • LAG Bremen, 31.01.2018 - 3 Sa 86/17

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor

  • AG Berlin-Wedding, 27.01.2022 - 13 C 29/21

    Ansprüche auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen einer Klimaanlage

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