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   BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14   

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https://dejure.org/2014,19801
BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14 (https://dejure.org/2014,19801)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - 4 StR 230/14 (https://dejure.org/2014,19801)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 4 StR 230/14 (https://dejure.org/2014,19801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten (Einstellung als Verfahrenshindernis); Zulässigkeit einer Tatzeitverschiebung der angeklagten Tat

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 192/13

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14
    Die vom Landgericht vorgenommene Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO hinsichtlich "Ziffer 4 der Anklageschrift" betrifft - schon nach ihrer Bezeichnung - den letzten der drei dem Angeklagten zwischen Januar und Juli 2011 "alle zwei Monate" zur Last gelegten Ankauf von 500 Gramm Marihuana bei J. F. Da die Strafkammer aber gleichwohl drei Ankäufe, die im unverändert gebliebenen Tatzeitraum "alle zwei Monate" stattgefunden haben, abgeurteilt hat, hat es auch den - eingestellten - letzten Fall in die Verurteilung einbezogen und damit das durch die Einstellung entstandene, aber weder durch eine ausdrückliche noch eine konkludente Wiederaufnahme dieser Tat beseitigte Verfahrenshindernis missachtet (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation auch Senat, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09

    Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14
    Eine solche Tatzeitverschiebung hätte jedoch vorliegend nicht aufgrund eines Hinweises (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 265 Rn. 23 mwN) erfolgen können, da eine solche nur dann ausreicht, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346; Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 jeweils mwN).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14
    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts ist im Hinblick auf den Widerspruch zwischen Urteilstenor ("Verfall") und Entscheidungsgründen (§ 73d StGB) ferner die Verfallanordnung aufzuheben (vgl. zum Verfall nach Verzicht auf die Rückgabe eines sichergestellten Geldbetrages auch BGH, Urteil vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99 (juris Rn. 6), wistra 2000, 298).
  • BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13

    Begriff der angeklagten Tat (Individualisierbarkeit auch bei Veränderung oder

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14
    Eine solche Tatzeitverschiebung hätte jedoch vorliegend nicht aufgrund eines Hinweises (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 265 Rn. 23 mwN) erfolgen können, da eine solche nur dann ausreicht, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346; Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 jeweils mwN).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Einstellung eines Tatvorwurfs gemäß § 154 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2014 - 4 StR 230/14 Rn. 6; vom 4. Februar 2014 - 2 StR 487/13 Rn. 2; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

    An dem Fehlen hinreichender Tatindividualisierung vermag auch die Erteilung eines diesbezüglichen Hinweises nach § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der Hauptverhandlung nichts zu ändern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 4 StR 230/14, juris Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 265 Rn. 23, jeweils mwN).
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