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   BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19   

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BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19 (https://dejure.org/2019,24201)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2019 - 2 StR 67/19 (https://dejure.org/2019,24201)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 2 StR 67/19 (https://dejure.org/2019,24201)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 149 Abs. 1 StGB
    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, Tateinheit und Tatmehrheit, Subsidiarität der Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen; Begriff der Gewerbsmäßigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 149 Abs. 1 StGB
    Geldfälschung (Subsidiarität der Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 146 Abs 1 StGB, § 149 Abs 1 StGB
    Geldfälschung: Konkurrenzverhältnis zwischen der strafbaren Vorbereitungshandlung und der anschließenden Fälschung

  • IWW

    § 301 StPO, § ... 146 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB, § 146 Abs. 2 StGB, § 263 StGB, § 149 Abs. 1 StGB, § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 146 Abs. 1 StGB, § 267 StGB, § 149 StGB

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Falschgeld i.R.d. Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

  • rewis.io

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung von verschiedenen Tatbestandshandlungen der Geldfälschung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 1 -3; StGB § 149 Abs. 1
    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Falschgeld i.R.d. Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

  • datenbank.nwb.de

    Geldfälschung: Konkurrenzverhältnis zwischen der strafbaren Vorbereitungshandlung und der anschließenden Fälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Konkurrenzen bei Inverkehrbringen von Falschgeld

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Bastelset "Der kleine Geldfälscher": Konkurrenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldfälschung - und die Vorbereitungshandlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldfälschung - von der Herstellung bis zur Verwendung des Falschgelds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 275
  • StV 2021, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Dementsprechend kann wiederholtes und daher auch gewerbsmäßiges Handeln vorliegen, wenn der Täter beabsichtigt, sich durch mehrfaches Sichverschaffen von Falschgeld und dessen Inverkehrbringen eine Einnahmequelle zu erschließen (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NJW 2011, 1686 f. mwN).

    Maßgeblich sind vielmehr die ursprünglichen Planungen sowie das tatsächliche, strafrechtlich relevante Verhalten über den gesamten anzulastenden Tatzeitraum, wobei sich die Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt beziehen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177 ; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069 ).

  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Maßgeblich sind vielmehr die ursprünglichen Planungen sowie das tatsächliche, strafrechtlich relevante Verhalten über den gesamten anzulastenden Tatzeitraum, wobei sich die Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt beziehen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177 ; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069 ).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Die Vorbereitungshandlung des Herstellens (§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) geht - ebenso wie die des Sichverschaffens, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB - im Falle eines sich planmäßig anschließenden Inverkehrbringens regelmäßig im Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu einer einzigen Tat auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 Rn. 4; vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, NJW 1986, 2960 mwN).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Die Vorbereitungshandlung des Herstellens (§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) geht - ebenso wie die des Sichverschaffens, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB - im Falle eines sich planmäßig anschließenden Inverkehrbringens regelmäßig im Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu einer einzigen Tat auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 Rn. 4; vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, NJW 1986, 2960 mwN).
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Zutreffend geht die Strafkammer davon aus, dass zwischen dem vom Angeklagten am 4. November 2017 zum Nachteil des Obst- und Gemüsehändlers begangenen Betrug und der vollendeten Geldfälschung Tateinheit vorliegt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1983 - 1 StR 98/83, BGHSt 31, 380, 381; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB , 30. Aufl., § 146 Rn. 29; SSW-StGB/Wittig, 4. Aufl., § 146 Rn. 34 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Maßgeblich sind vielmehr die ursprünglichen Planungen sowie das tatsächliche, strafrechtlich relevante Verhalten über den gesamten anzulastenden Tatzeitraum, wobei sich die Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt beziehen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177 ; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069 ).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Maßgebend ist insoweit, dass der Täter sich das Geld bereits in der Absicht verschafft hat, dieses später abzusetzen, und er diese Absicht sodann verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 Rn. 30).
  • BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84

    Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Die Vorbereitungshandlung ist für sich allein nicht geeignet, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84 Rn. 3).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Will ein Täter die Geldscheine in Abhängigkeit von seinem Bedarf "nach und nach" herstellen, hat er also noch keine irgendwie bestimmten Vorstellungen über den späteren Tatablauf, sondern plant er spätere Geldfälschungshandlungen allenfalls in allgemeinen Umrissen, legt dies einen jeweils neuen Tatentschluss und die Annahme von Tatmehrheit nahe (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 400/17, Rn. 20 [zu § 267 StGB]).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluss entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten geschieht (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NJW 2009, 3798 ; vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98, NStZ-RR 2000, 105 ).
  • BGH, 25.10.1993 - 5 StR 568/93

    Geldfälschung - Ungeschnittene Druckbogen - Nachgemachte Banknoten

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16

    Gewerbsmäßige Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit als strafschärfendes besonderes

  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18

    Gewerbsmäßige Geldfälschung (Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit beim Herstellen von

  • BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11

    Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • RG, 06.02.1914 - V 63/14

    1. Ist im Vertrage mit Belgien die Auslieferung wegen Vergehens gegen § 151 StGB.

  • RG, 21.04.1932 - II 338/32

    In welchem Verhältnis steht das Vergehen gegen § 5 der VO. des Reichspräsidenten

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    (a) Die Rechtsprechung nimmt eine tatbestandliche Handlungseinheit bei Delikten mit überschießender Innentendenz an, wenn der weitere Handlungsakt, der nach dem Tatbestand an sich nur beabsichtigt sein muss, verwirklicht wird und dadurch der Straftatbestand desselben Strafgesetzes noch einmal erfüllt wird (vgl. zur Geldfälschung Senat, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19, juris Rn. 8, NStZ-RR 2019, 275, 276 mwN; zum Gebrauchen von gefälschten Zahlungskarten Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 2 StR 342/13, juris Rn. 3 mwN; zur Urkundenfälschung BGH, Beschluss vom 24. April 2018 ? 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).
  • BGH, 16.11.2023 - 1 StR 378/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen in Tateinheit mit

    Dabei ist stets erforderlich, dass sich die Wiederholungsabsicht des Täters auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert oder mit einem Regelbeispiel versehen ist (BGH, Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 21 und vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17 Rn. 16; Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22 Rn. 12; vom 27. Februar 2014 - 1 StR 15/14, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 4 Rn. 5 und vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22

    Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen)

    Überschneiden sich Vorbereitungshandlungen, die der Ausführung anderer Taten dienen, begründet solches hingegen keine Tateinheit über Teilidentität von Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 14 und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84).
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