Rechtsprechung
BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 323c StGB, § ... 212 Abs. 1, § 216 Abs. 1 StGB, §§ 19, 20, 35 StGB, § 216 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 1 Abs. 1 BÄO, § 1901a BGB, § 217 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 StGB, § 323c Abs. 1 StGB, § 1901a Abs. 1 BGB, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b, § 13 Abs. 1 BtMG, § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wachsende Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben in Fällen des freiverantwortlichen Suizids; Verpflichtung des die Umstände kennenden Arztes mit strafrechtlichen Konsequenzen zum Handeln gegen den Willen des Suizidenten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Wann ist Sterbenlassen noch strafbar?
- lawblog.de (Kurzinformation)
Sterbewillige müssen nicht "gerettet" werden
- tagesschau.de (Pressebericht, 03.07.2019)
"Sterben lassen" ist nicht strafbar
- lto.de (Pressebericht, 03.07.2019)
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Der Patientenwille zählt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Strafbarkeit bei ärztlich assistierter Selbsttötung
- famrz.de (Kurzinformation)
Freiverantwortlicher Suizid und strafrechtliche Konsequenzen für Ärzte
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.07.2019)
Ärzte müssen Sterbende nicht retten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Unterstützung zum Suizid - macht sich der Arzt strafbar?
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Unterstützung bei Selbsttötungen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Freiverantwortlicher Suizid und Unterlassungsstrafbarkeit (Wiss. Mit. Henning Lorenz; HRRS 2019, 351-360)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 13, 22, 23, 216 StGB
Vor Inkrafttreten von § 217 StGB war auch die Suizidbegleitung durch Arzt eines "Sterbehilfevereins" straflos - lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Grundsatzentscheidung des BGH zum Suizid steht an: Sie wollten nicht gerettet werden
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- christmann-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Presse stellt ärztliche Sterbehilfe wegen neuem BGH-Urteil fälschlicherweise als straflos dar
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2015 - 601 Ks 4/14
- OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16
- LG Berlin, 12.10.2016 - 503 KLs 12/15
- KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16
- LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
- LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 393/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2019, 3092
- NStZ 2019, 662
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Nimmt dagegen der Sterbewillige selbst die todbringende Handlung vor und behält er dabei die freie Entscheidung über sein Schicksal, tötet er sich selbst, wenn auch mit fremder Hilfe (vgl., jeweils mwN, BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; vom heutigen Tag - 5 StR 132/18 [zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen]).(1) Eine Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug" gegen sich selbst kann unter anderem gegeben sein, wenn dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168 und vom heutigen Tag - 5 StR 132/18; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).
(3) Auch unter Zugrundelegung der innerhalb des Schrifttums für einen freiverantwortlichen Suizidentschluss formulierten Kriterien ist von einem solchen auszugehen (dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 132/18 mit zahlreichen Nachweisen;… zusammenfassend auch MüKo-StGB/Schneider, aaO, Vor § 211 Rn. 37 ff.).
Denn Frau D. hat im Anschluss hieran die Tabletten freiverantwortlich selbst eingenommen, so dass das Risiko für die Verwirklichung der durch das Vorverhalten des Angeklagten gegebenenfalls erhöhten Gefahr allein in ihrem Verantwortungsbereich lag (vgl. hierzu sowie zur Garantenstellung aus Ingerenz im Übrigen BGH, Urteil vom heutigen Tag - 5 StR 132/18).
Eine dem geäußerten Willen Frau D. s zuwiderlaufenden Hilfeleistung war dem Angeklagten aber nicht zumutbar (vgl. dazu BGH, Urteil vom heutigen Tag - 5 StR 132/18).
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