Rechtsprechung
BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 216 StGB; § 13 StGB
Straflosigkeit der ärztlichen Begleitung eines freiverantwortlichen Suizids (Sterbehilfe; Tötung auf Verlangen; Garantenstellung; Selbstbestimmungsrecht; Freiheit zur Ablehnung von Heilbehandlungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Geltung der selbstbestimmten Erklärung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 323c Abs. 1 StGB, § ... 212 Abs. 1 StGB, § 216 Abs. 1 StGB, §§ 19, 20, 35 StGB, Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1901a BGB, § 1901a Abs. 3 BGB, Art. 8 EMRK, §§ 216, 13 StGB, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 13 Abs. 1 BtMG, § 1 Abs. 1 BtMG, Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Suizid, Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung, Arzt, Garantenstellung Straffreie Beihilfe
- rewis.io
Strafbarkeit eines Arztes bei einem assistierten Suizid
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Enden der Garantenstellung des Arztes für das Leben seines Patienten durch Begleitung vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid; Abgrenzung einer straflosen Beihilfe zur Selbsttötung von der täterschaftlichen Tötung eines anderen Menschen; Versuchte ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Wann ist Sterbenlassen noch strafbar?
- beck-blog (Kurzinformation)
Selbstbestimmungsrecht von Suizidwilligen bei ärztlich assistierten Selbsttötungen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Sterbewillige müssen nicht "gerettet" werden
- lto.de (Pressebericht, 03.07.2019)
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Der Patientenwille zählt
- archive.org (Pressebericht, 03.07.2019)
"Sterben lassen" ist nicht strafbar
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Freisprüche in Sterbehilfe-Fällen: "Sterben lassen" ist nicht strafbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Straffreie ärztliche Unterstützung bei Selbsttötungen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.07.2019)
Ärzte müssen Sterbende nicht retten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Unterstützung zum Suizid - macht sich der Arzt strafbar?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Assistierte Selbsttötung - Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Patientenverfügung - Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe?
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Unterstützung bei Selbsttötungen
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Freiverantwortlicher Suizid und Unterlassungsstrafbarkeit (Wiss. Mit. Henning Lorenz; HRRS 2019, 351-360)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 2, 12, 13, 22, 23, 25, 26, 212, 216, 217, 221, 323 c StGB; § 1901 a BGB; Art. 1, Art. 2 GG; Art. 8 EMRK; § 132 GVG
Die Förderung eines freiverantwortlichen Suizides durch aktives Tun und Unterlassen ist straflos - lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Grundsatzentscheidung des BGH zum Suizid steht an: Sie wollten nicht gerettet werden
Sonstiges
- christmann-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Presse stellt ärztliche Sterbehilfe wegen neuem BGH-Urteil fälschlicherweise als straflos dar
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2015 - 601 Ks 4/14
- OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16
- LG Berlin, 12.10.2016 - 503 KLs 12/15
- KG, 12.12.2016 - 3 Ws 637/16
- LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
- LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 132/18
- BGH, 01.07.2019 - 5 StR 393/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2019, 3089
- NStZ 2019, 666
- StV 2020, 111
- FamRZ 2019, 1815
Wird zitiert von ... (11)
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
Weitergehend hat der Bundesgerichtshof inzwischen ein aus der Privatautonomie abgeleitetes Recht eines Menschen anerkannt, frei verantwortlich sein Leben zu beenden, auch wenn keine lebensbedrohliche oder keine schwere Krankheit vorliegt und hiervon informierte Ärzte in einem derartigen Fall nicht zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen verpflichtet, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 28 ff. und Rn. 46 ff.Dabei kommt den Entscheidungen des EGMR auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu, die von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2018 - 2 BvR 745/18 -, juris, Rn. 40 ff.; BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 31.
- VG Köln, 24.11.2020 - 7 K 13803/17
Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur …
Derartige Kombinationen seien weniger sichere Mittel, da sie in Einzelfällen zu einem tagelangen Sterbeprozess führen könnten (BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 - ).Nachdem § 217 StGB für nichtig erklärt wurde, die Strafbarkeit einer ärztlichen Suizidbeihilfe durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 und 5 StR 132/18 - nach einer Neubewertung verneint wurde und das ärztliche Berufsrecht zur Überprüfung ansteht, erweist sich die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Sterbehilfe durch Organisationen oder hierzu bereite Ärzte aus der Sicht der Kammer - wie ausgeführt - als zumutbare Alternative.
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
Weitergehend hat der Bundesgerichtshof inzwischen ein aus der Privatautonomie abgeleitetes Recht eines Menschen anerkannt, frei verantwortlich sein Leben zu beenden, auch wenn keine lebensbedrohliche oder keine schwere Krankheit vorliegt und hiervon informierte Ärzte in einem derartigen Fall nicht zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen verpflichtet, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 28 ff. und Rn. 46 ff.Dabei kommt den Entscheidungen des EGMR auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu, die von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2018 - 2 BvR 745/18 -, juris, Rn. 40 ff.; BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 31.
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
Weitergehend hat der Bundesgerichtshof inzwischen ein aus der Privatautonomie abgeleitetes Recht eines Menschen anerkannt, frei verantwortlich sein Leben zu beenden, auch wenn keine lebensbedrohliche oder keine schwere Krankheit vorliegt und hiervon informierte Ärzte in einem derartigen Fall nicht zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen verpflichtet, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 28 ff. und Rn. 46 ff.Dabei kommt den Entscheidungen des EGMR auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu, die von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2018 - 2 BvR 745/18 -, juris, Rn. 40 ff.; BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 31.
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
Weitergehend hat der Bundesgerichtshof inzwischen ein aus der Privatautonomie abgeleitetes Recht eines Menschen anerkannt, frei verantwortlich sein Leben zu beenden, auch wenn keine lebensbedrohliche oder keine schwere Krankheit vorliegt und hiervon informierte Ärzte in einem derartigen Fall nicht zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen verpflichtet, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 28 ff. und Rn. 46 ff.Dabei kommt den Entscheidungen des EGMR auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu, die von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2018 - 2 BvR 745/18 -, juris, Rn. 40 ff.; BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 31.
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
Weitergehend hat der Bundesgerichtshof inzwischen ein aus der Privatautonomie abgeleitetes Recht eines Menschen anerkannt, frei verantwortlich sein Leben zu beenden, auch wenn keine lebensbedrohliche oder keine schwere Krankheit vorliegt und hiervon informierte Ärzte in einem derartigen Fall nicht zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen verpflichtet, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 28 ff. und Rn. 46 ff.Dabei kommt den Entscheidungen des EGMR auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu, die von den nationalen Gerichten zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.09.2018 - 2 BvR 745/18 -, juris, Rn. 40 ff.; BGH, Urteil vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 -, juris, Rn. 31.
- LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12
Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben
Dasselbe gilt, wenn er einer bloßen depressiven Augenblicksstimmung entspringt, mithin nicht von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragen ist (insg. BGH, NStZ 2019, 666 Rn. 16 f.). - VG Köln, 11.12.2020 - 7 L 1054/20 Ärzte machen sich jetzt nicht mehr durch Unterlassen strafbar, wenn sie einen Menschen mit einem freiverantwortlichen Entschluss zur Selbsttötung nach Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht retten, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 und 5 StR 132/18 - , beide in juris.
- VG Köln, 11.12.2020 - 7 L 1901/20
Keine einstweilige Anordnung, den Antragsteller über geeignete Medikamente zum …
Ärzte machen sich jetzt nicht mehr durch Unterlassen strafbar, wenn sie einen Menschen mit einem freiverantwortlichen Entschluss zur Selbsttötung nach Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht retten, vgl. BGH, Urteile vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 und 5 StR 132/18 - , beide in juris. - VG Köln, 24.11.2020 - 7 K 14642/17
Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur …
Nachdem § 217 StGB für nichtig erklärt wurde, die Strafbarkeit einer ärztlichen Suizidbeihilfe durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2019 - 5 StR 393/18 und 5 StR 132/18 - nach einer Neubewertung verneint wurde und das ärztliche Berufsrecht zur Überprüfung ansteht, erweist sich die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Sterbehilfe durch Organisationen oder hierzu bereite Ärzte aus der Sicht der Kammer - wie ausgeführt - als zumutbare Alternative. - VG Köln, 11.12.2020 - 7 L 1053/20