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   BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62   

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https://dejure.org/1962,931
BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62 (https://dejure.org/1962,931)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1962 - 4 StR 234/62 (https://dejure.org/1962,931)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1962 - 4 StR 234/62 (https://dejure.org/1962,931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen ungewöhnlicher Rücksichtslosigkeit und Gefährlichkeit besonders verwerfliche Art der Flucht - Gemeingefahr i.S.d. §§ 315 und 315a Strafgesetzbuch (StGB) bei Gefährdung von Polizeibeamten und ihrer Fahrzeuge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 9
  • NJW 1962, 2068
  • MDR 1962, 1001
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
    Ein besonders schwerer Fall der Unfallflucht wird zwar, wie der erkennende Senat in feststehender Rechtsprechung annimmt (vgl. BGHSt 12, 253, 256), in aller Regel dann zu bejahen sein, wenn bei einem Verkehrsunfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden ist und ein an dem Unfall Beteiligter flieht, obwohl er diese Unfallfolgen kennt oder wenigstens mit ihrer Möglichkeit rechnet.
  • BGH, 16.01.1958 - 4 StR 652/57
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
    Wie der erkennende Senat seit seiner in BGHSt 11, 199, 201 veröffentlichten und in BGHSt 14, 395, 398 ff. und 15, 138 aufrecht erhaltenen Entscheidung annimmt, führt derjenige, der einem bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf ihn abgesehen hat, keine Gemeingefahr im Sinne von §§ 315 a, 315 Abs. 3 StGB herbei, sofern er nicht zugleich zufällig anwesende andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
    Wie der erkennende Senat seit seiner in BGHSt 11, 199, 201 veröffentlichten und in BGHSt 14, 395, 398 ff. und 15, 138 aufrecht erhaltenen Entscheidung annimmt, führt derjenige, der einem bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf ihn abgesehen hat, keine Gemeingefahr im Sinne von §§ 315 a, 315 Abs. 3 StGB herbei, sofern er nicht zugleich zufällig anwesende andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62
    Wie der erkennende Senat seit seiner in BGHSt 11, 199, 201 veröffentlichten und in BGHSt 14, 395, 398 ff. und 15, 138 aufrecht erhaltenen Entscheidung annimmt, führt derjenige, der einem bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf ihn abgesehen hat, keine Gemeingefahr im Sinne von §§ 315 a, 315 Abs. 3 StGB herbei, sofern er nicht zugleich zufällig anwesende andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11

    Unfallflucht - Strafzumessung bei schweren Unfallfolgen

    8 Bis zur Neufassung des § 142 StGB aufgrund des 13. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. Juni 1975 (BGBl. I 1975 S. 1349) war zudem anerkannt, dass in Fällen wie hier, in denen der Täter erkannte, dass bei dem Unfall ein Mensch schwer oder gar tödlich verletzt worden war, regelmäßig ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 142 Abs. 3 StGB a.F. vorlag (vgl. BGHSt 12, 253, 256; 18, 9, 12; BGH VRS 17, 185; 22, 271, 273; 22, 276, 278; 27, 105; 28, 359, 361; 33, 108).
  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 473/64

    Verletzung eines Polizeibeamten beim Herabfallen vom Fahrzeug als Verkehrsunfall

    Ein besonders schwerer Fall kann übrigens auch schon allein deswegen angenommen werden, weil die Art der Flucht besonders verwerflich ist, wenn sie z.B. ungewöhnlich hartnäckig, rücksichtslos und gefährlich durchgeführt worden ist, besonders wenn der Täter die verfolgenden Polizeibeamten vorsätzlich gefährdet hat (BGHSt 18, 9 [BGH 03.08.1962 - StR 4 234/62 ]).
  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 450/63

    Rechtsmittel

    Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung (BGHSt 14, 395, 398 [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; 15, 138 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]; 18, 9, 11 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 234/62]/12; VRS 23, 289, 293) und kann daher nicht bestehen bleiben.
  • BGH, 27.09.1966 - 1 StR 418/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Tateinheit mit

    Hiergegen läßt sich rechtlich nichts einwenden; vgl. auch BGHSt 18, 9, 12 betr.
  • BGH, 24.05.1963 - 4 StR 135/63

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des getöteten Beifahrers bei der

    Rechtliche Bedenken dagegen bestehen nach den bisherigen Urteilsfeststellungen nicht (vgl. BGH NJW 1958, 836; VRS 22, 216, 278; BGHSt 18, 9, 12) [BGH 03.08.1962 - 4 StR 234/62].
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