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   BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66   

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https://dejure.org/1966,1270
BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66 (https://dejure.org/1966,1270)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1966 - 2 StR 149/66 (https://dejure.org/1966,1270)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1966 - 2 StR 149/66 (https://dejure.org/1966,1270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord - Absehen von Strafe

  • junsv.nl

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie von etwa 5000 Zigeunern, die im Rahmen mehrerer 'Aussiedlungsaktionen' aus dem Ghetto und der näheren Umgebung von Lodz ins KL Chelmno verschleppt und in 'Gaswagen' vernichtet wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern? (StA Thilo Kurz; ZIS 2013, 122-129)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 139
  • NJW 1967, 259
  • MDR 1967, 140
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1955 - 2 StR 173/54
    Auszug aus BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66
    Abgesehen davon, daß es sich nicht um vergleichbare Sachverhalte handelt, kann es dem Richter grundsätzlich nicht gestattet sein, den im Gesetz vorgeschriebenen Strafrahmen im Wege einer Analogie zu ändern (vgl. BGHSt 7, 190, 193) [BGH 11.02.1955 - 2 StR 173/54].
  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Die Revision verkennt, daß es für die Anwendung dieser Bestimmung entscheidend darauf ankommt, ob der Schuldvorwurf mit Rücksicht auf den Befehlsdruck, der auf dem Untergebenen lastete, von so geringem Gewicht war, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141).

    Danach kommt es, wie schon zur Revision des Angeklagten D. ausgeführt, entscheidend darauf an, ob der Schuldvorwurf mit Rücksicht auf den Befehlsdruck, der auf dem Untergebenen lastet, von so geringem Gewicht ist, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141).

    Da das Schwurgericht nicht von Strafe abgesehen hat, blieb es entgegen der Ansicht der Revision an die gesetzliche Mindeststrafe gebunden (BGHSt 21, 139).

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Richter, der an einer vom Revisionsgericht aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hat, nach Zurückverweisung der Sache weder kraft Gesetzes von der Mitwirkung an der neuen Entscheidung ausgeschlossen, noch rechtfertigt seine Mitwirkung an der früheren Entscheidung für sich allein seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (BGHSt 20, 252, 253 [BGH 07.07.1965 - 2 StR 210/65]; 21, 142 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 149/66]; NJV 1966, 1718 Nr. 11; 1967, 2217).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Sonst wäre die Folgerung, dass jede Strafe eine unerträgliche Härte für ihn bedeuten würde, nicht gerechtfertigt (vgl. BGHSt 21, 139, 141).

    Da das Gesetz nur ein Absehen von Strafe, nicht auch eine Strafmilderung zulässt, ist Beurteilungsgrundlage die gesetzliche Mindeststrafe unter Berücksichtigung der besonderen Milderungsgründe wie Beihilfe, Versuch und verschuldeter Verbotsirrtum (vgl. BGHSt 21, 139, 141; BGH, Urteil vom 10.05.1968 - 4 StR 572/67 -).

  • LG Darmstadt, 23.12.1971 - Ks 1/68

    Massen- und Einzeltötungen von Juden durch Erschiessen und Vergasen mittels

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Revisionsurteil - wie auch in anderen Entscheidungen zu § 47 Abs. 2 MStGB (vgl. BGHSt 21, 139) - ausgeführt, dass geringe Schuld nur bei Vorliegen einer "notstandsähnlichen Konfliktslage" angenommen werden könne.

    Dass ohne Widerstandswillen des Täters, ohne Willensbeugung durch Befehlsdruck, eine notstandsähnliche Konfliktslage nicht angenommen werden kann, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des BGH zu § 47 Abs. 2 MStGB: Geringe Schuld sei nur dann anzunehmen wenn "infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks" jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen müsse (BGHSt 21, 139, 141; BGH 4 StR 570/67 ).

  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67

    Strafbarkeit einer Beihilfe wegen einer Förderung der Judenaussiedlung in

    Danach ist entscheidend, ob der Schuldvorwurf infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemildert ist, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141) [BGH 03.08.1966 - 2 StR 149/66].
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Mithin kommt bei Beihilfe zum Mord (Verbrechen) ein Absehen von Strafe nur ausnahmsweise ("sehr selten") in Betracht, nämlich bei Vorliegen einer notstandsähnlichen Konfliktslage, in die der gehorchende Untergebene durch den Vorgesetzten gebracht worden ist; entscheidend ist, ob der Schuldvorwurf infolge des auf den Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so sehr gemindert ist, dass jede Strafe - auch die gesetzlich hier mögliche Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe - als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen müsste (so BGH 2 StR 8/70 vom 10.06.1970 ; BGH MDR 1967, 140; BGH 4 StR 570/67 vom 26.01.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.05.1968 ; 3 StR 337/68 vom 13.05.1971 ).
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.1982 - 4 Ks 1/74

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

    Eine notstandsähnliche Situation, die jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen lassen würde (BGHSt 21, 139/141), lag demnach nicht vor.
  • LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung

    Es ist vielmehr zu entscheiden, ob die gesetzliche Mindeststrafe angesichts der vorhanden gewesen Konfliktslage noch so hoch wäre, dass sie als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (BGH in NJW 1967/259).
  • BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Mord - Erschießen von Juden in der

    Damit soll die notstandsähnliche Konfliktslage berücksichtigt werden, in die der gehorchende Untergebene durch die Schuld des Vorgesetzten geraten ist (BGHSt 21, 139, 141).
  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Das Schwurgericht ist der Auffassung, dass infolge des auf den Angeklagten lastenden Befehlsdrucks, wegen des geringen Masses ihrer Schuld und ihrer wenig bedeutungsvollen Tatbeteiligung sowie wegen der langen seit der Tat verflossenen Zeit jede hier mögliche Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (vgl. BGHSt 21, 139, 141; BGH 4 StR 570/67, Urteil vom 26.1.1968 ).
  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

  • LG München I, 26.02.1970 - IV 9/69

    Massen- und Einzeltötungen von Juden und Kommunisten in mehreren Orten in

  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

  • LG München I, 29.03.1974 - 115 Ks 6/71

    Erschiessung und Vergasung (mittels 'Gaswagen') von Juden auf der Krim und im

  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 570/67

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

  • BGH, 06.10.1983 - 4 StR 464/83

    Unerlaubtes Handeltreiben, unerlaubter Erwerb und unerlaubte Abgabe von

  • BGH, 06.03.1974 - 3 StR 129/72

    Mord oder Beihilfe zum Mord an Juden aus niedrigen Beweggründen - Ablehnung eines

  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70

    "Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe

  • LG Köln, 08.07.1968 - 24 Ks 1/68

    Massenerschiessung der jüdischen Bevölkerung von Mitau und Umgebung

  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 575/73

    Absehen von Strafe bei Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Unterschreiten der

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.1986 - 4 Ks 1/74

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

  • LG München I, 19.12.1980 - Ks 314 Js 15264/78

    Tötung in Krasnodar inhaftierter Partisanen, Angehöriger von Partisanen -

  • LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer

  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

  • LG Memmingen, 11.03.1971 - Ks 5/68

    Erschiessung von mindestens 15 Juden auf einem namentlich unbekannten Gut etwa 60

  • LG Memmingen, 23.12.1983 - 1 Ks 115 Js 5640/76

    Erschiessung von mindestens 75 jüdischen Zwangsarbeitern der Flugzeughallen und

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