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   BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84   

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https://dejure.org/1984,13854
BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,13854)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1984 - 5 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,13854)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1984 - 5 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,13854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 409
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
    Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).

    Sie hätte allenfalls als nichtrichterliche Niederschrift behandelt und als solche nach § 251 Abs. 2 StPO verlesen werden dürfen, wenn die gegenüber Absatz 1 engeren Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen hätten (BGHSt 22, 118, 120).

  • BGH, 17.01.1978 - 5 StR 554/77

    Vereidigung eines Protokollführers - Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
    Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).
  • BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79

    Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
    Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
    Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).
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