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BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verlesung eines von einem Justizangestellten aufgenommenen Vernehmungsprotokolls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 409
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).Sie hätte allenfalls als nichtrichterliche Niederschrift behandelt und als solche nach § 251 Abs. 2 StPO verlesen werden dürfen, wenn die gegenüber Absatz 1 engeren Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen hätten (BGHSt 22, 118, 120).
- BGH, 17.01.1978 - 5 StR 554/77
Vereidigung eines Protokollführers - Einhaltung eines zeitlichen Zusammenhangs …
Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95). - BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79
Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der …
Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95). - BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in …
Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 5 StR 496/84
Wegen dieses Mangels durfte die Vernehmungsniederschrift jedenfalls nicht als richterliche nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGHSt 22, 118, 120; 27, 339; BGH Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95).