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   BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98   

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https://dejure.org/1998,36565
BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98 (https://dejure.org/1998,36565)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98 (https://dejure.org/1998,36565)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1998 - PatAnwZ 2/98 (https://dejure.org/1998,36565)
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  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Angesichts dieser unterschiedlichen Zielrichtung der Ausbildungen kann von einer willkürlichen Differenzierung auch insoweit keine Rede sein (vgl. BVerfG NJW 1998, 973, 974 [BVerfG 14.10.1997 - 1 BvL 5/93], 975).

    Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG NJW 1998, 973, 974 [BVerfG 14.10.1997 - 1 BvL 5/93] m.w.N.).

    Sie konnte ihre Ausbildung unbeschadet der neuen Rechtslage so beenden (vgl. zur Umstellung des BAföG auf reine Darlehensförderung BVerfG NJW 1998, 973 ff. [BVerfG 14.10.1997 - 1 BvL 5/93]; BVerwG, Buchholz, 4.36.36 Nrn. 11 und 13 zu § 17 BAföG).

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Art. 12 GG und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) begründen ebenfalls keinen Anspruch auf ein Entgelt während der Ausbildungszeit (BVerfGE 33, 44, 50 f.; BVerwG, Buchholz, 4.36.36 Nr. 11 zu § 17 BAföG).

    Eine Regelung ist daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich für die Abgrenzung des geregelten Sachverhalts gegenüber einem anderen verwandten Sachverhalt ein sachlich vertretbarer zureichender Grund anführen läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 44, 51; 70, 230, 239 f.; 71, 146, 154 f.; 74, 129, 149).

    Die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes orientiert sich damit am Bild des Richters und schafft eine Eignungsvoraussetzung für das Richteramt (§ 9 Nr. 3 DRiG) sowie andere gesetzlich geregelte Berufe in Verwaltung und Rechtsberatung (dazu BVerfGE 33, 44, 50).

  • BVerfG, 14.08.1996 - 1 BvR 315/95

    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG -Darlehens

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Antragsteller, soweit es die Art der Unterhaltsbeihilfe anbetrifft, mit seinen Einwendungen gegen den Rückzahlungsbescheid ausgeschlossen ist, weil er nicht schon gegen die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe als Darlehen nach §§ 43 b APrO, 184 PatAnwO vorgegangen ist (vgl. für BAföG: BVerwG, Buchholz 4.36.36 Nr. 12 und 14 zu § 17 BAföG; BVerfG FamRZ 1997, 152), kommt es nicht mehr an.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Die Antragstellerin hat auch nicht geltend gemacht, daß sie durch die Ausbildungsaufnahme etwa nutzlos finanzielle oder sonstige Dispositionen getroffen hat, die durch die Änderung der Rechtslage hinfällig geworden wären (dazu vgl. BVerfGE 75, 246, 279 f. [BVerfG 05.05.1987 - 1 BvR 724/81]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Dem Gesetzgeber ist dabei insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, der nur durch Willkürakte Grenzen gesetzt sind (BVerfGE 49, 260, 283 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77]; 55, 72, 90; 65, 141, 148 f., jeweils m.w.N.; BVerwG, Buchholz, 4.36.36 Nr. 11 zu § 17 BAföG und Nr. 8 zu § 21 BAföG).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Die Einführung der darlehensweisen Gewährung der Ausbildungsbeihilfe gemäß §§ 43 a ff. APrO n.F. stellt für sie daher eine sog. unechte Rückwirkung dar (vgl. BVerfGE 63, 152, 175 [BVerfG 09.02.1983 - 1 BvL 8/80] m.w.N.); denn die Neuregelung wirkt sich für die Zukunft auf Rechtsbeziehungen aus, die in der Vergangenheit begründet (Aufnahme der Ausbildung am 1. August 1993), aber zum Zeitpunkt der Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsordnung noch nicht abgeschlossen waren.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Dem Gesetzgeber ist dabei insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, der nur durch Willkürakte Grenzen gesetzt sind (BVerfGE 49, 260, 283 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77]; 55, 72, 90; 65, 141, 148 f., jeweils m.w.N.; BVerwG, Buchholz, 4.36.36 Nr. 11 zu § 17 BAföG und Nr. 8 zu § 21 BAföG).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Eine Regelung ist daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich für die Abgrenzung des geregelten Sachverhalts gegenüber einem anderen verwandten Sachverhalt ein sachlich vertretbarer zureichender Grund anführen läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 44, 51; 70, 230, 239 f.; 71, 146, 154 f.; 74, 129, 149).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Eine Regelung ist daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich für die Abgrenzung des geregelten Sachverhalts gegenüber einem anderen verwandten Sachverhalt ein sachlich vertretbarer zureichender Grund anführen läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 44, 51; 70, 230, 239 f.; 71, 146, 154 f.; 74, 129, 149).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
    Eine Regelung ist daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich für die Abgrenzung des geregelten Sachverhalts gegenüber einem anderen verwandten Sachverhalt ein sachlich vertretbarer zureichender Grund anführen läßt (vgl. u.a. BVerfGE 33, 44, 51; 70, 230, 239 f.; 71, 146, 154 f.; 74, 129, 149).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

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