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   BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06   

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https://dejure.org/2006,10745
BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06 (https://dejure.org/2006,10745)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2006 - 3 StR 247/06 (https://dejure.org/2006,10745)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2006 - 3 StR 247/06 (https://dejure.org/2006,10745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Totschlag; Strafzumessung (Berücksichtigung von Tatsachen, die über die Tatbestandserfüllung hinausgehen; Doppelverwertungsverbot; Nachtatverhalten; Beseitigung von Spuren); Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der im Hinblick auf vergleichbare Totschlagsfälle hohen Strafe durch das erkennende Gericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Strafzumessung: Beseitigen der Leiche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06
    Dem Angeklagten durfte auch nicht erschwerend angelastet werden, dass er nach der Tat den Leichnam des Kindes beseitigt hat, um nicht in Verdacht zu geraten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06
    Dem Angeklagten durfte auch nicht erschwerend angelastet werden, dass er nach der Tat den Leichnam des Kindes beseitigt hat, um nicht in Verdacht zu geraten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 561/95

    Totschlag - Verurteilung - Gewalt - Strafschärfend

    Auszug aus BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06
    Insofern durften nur Handlungen und Verletzungen berücksichtigt werden, die über die den Tatbestand des Totschlags erfüllende Vorgehensweise und deren Folgen hinausgegangen sind (§ 46 Abs. 3 StGB - vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06
    Dem Angeklagten durfte auch nicht erschwerend angelastet werden, dass er nach der Tat den Leichnam des Kindes beseitigt hat, um nicht in Verdacht zu geraten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18).
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