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   BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11   

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BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,6475)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2011 - 2 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,6475)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2011 - 2 StR 190/11 (https://dejure.org/2011,6475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines dauerhaften Entschlusses zur Begehung von Straftaten für die Annahme eines Hanges bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung

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    Erforderlichkeit eines dauerhaften Entschlusses zur Begehung von Straftaten für die Annahme eines Hanges bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Vielmehr kann eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung auch bei sog. Gelegenheitsund Augenblickstaten zu bejahen sein, denn auch solche Taten können auf einem eingeschliffenen Verhaltensmuster beruhen und damit Ausfluss eines inneren Hanges zu Straftaten sein (BGH NStZ-RR 2010, 238, 239).

    Einen Hang kann auch haben, wer willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend widerstehen kann (BGH NStZ 2003, 310, 311; NStZ-RR 2003, 107, 108) oder wer aufgrund erhöhter Aggressionsbereitschaft dazu neigt, mit einer strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß zu reagieren (BGH NStZ 1994, 280; NStZ-RR 2010, 238, 239).

    Entsprechend ist auch dann, wenn sich die Straftaten als Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung und der damit einhergehenden Neigung zu aggressivem Ausagieren darstellen, ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründenden Taten für die Neigung des Angeklagten zur Begehung von erheblichen Straftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 238, 239).

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 330/02

    Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (Willensschwäche)

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Einen Hang kann auch haben, wer willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend widerstehen kann (BGH NStZ 2003, 310, 311; NStZ-RR 2003, 107, 108) oder wer aufgrund erhöhter Aggressionsbereitschaft dazu neigt, mit einer strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß zu reagieren (BGH NStZ 1994, 280; NStZ-RR 2010, 238, 239).

    Der Senat kann trotz an sich rechtsfehlerfreier Strafzumessungserwägungen nicht ausschließen, dass die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; StV 2002, 480, NStZ-RR 2003, 107, 108).

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Der Senat kann trotz an sich rechtsfehlerfreier Strafzumessungserwägungen nicht ausschließen, dass die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; StV 2002, 480, NStZ-RR 2003, 107, 108).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Auf die Ursache für das eingeschliffene Verhaltensmuster kommt es dabei nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11, BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Fischer aaO § 66 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Auf die Ursache für das eingeschliffene Verhaltensmuster kommt es dabei nicht an (vgl. Senat, Urteil vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11, BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Fischer aaO § 66 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Die Verurteilung wegen der beiden am 24. Januar 2009 begangenen Taten erfolgte erst mit Urteil vom 11. Mai 2010, weshalb es an der für § 66 Abs. 1 StGB notwendigen Feststellung der kriminellen Intensität des Täters fehlt, die verlangt, dass er mindestens zweimal die Warnfunktion eines Strafurteils missachtet haben muss (BGHSt 52, 225, 226; 35, 6, 12; vgl. Rissing-van Saan LK StGB 12. Aufl. § 66 Rn. 49).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    c) Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung kommt auch unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931 ff.) aufgestellten Anforderungen an die befristete weitere Anwendung der als verfassungswidrig erklärten Regelungen des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung noch in Betracht.
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Der Senat kann trotz an sich rechtsfehlerfreier Strafzumessungserwägungen nicht ausschließen, dass die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1980, 1055, 1056; StV 2002, 480, NStZ-RR 2003, 107, 108).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08

    Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Die Verurteilung wegen der beiden am 24. Januar 2009 begangenen Taten erfolgte erst mit Urteil vom 11. Mai 2010, weshalb es an der für § 66 Abs. 1 StGB notwendigen Feststellung der kriminellen Intensität des Täters fehlt, die verlangt, dass er mindestens zweimal die Warnfunktion eines Strafurteils missachtet haben muss (BGHSt 52, 225, 226; 35, 6, 12; vgl. Rissing-van Saan LK StGB 12. Aufl. § 66 Rn. 49).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Auszug aus BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11
    Selbst wenn sich eine Suchterkrankung als alleinige Ursache für die Kriminalität eines Täters feststellen lässt, scheidet die Annahme eines Hanges im Sinne des § 66 StGB nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 12/02

    Sicherungsverwahrung (Anordnung nach Abs. 2 nur auf Grund einer

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    der Urteilsgründe eine abnehmende Intensität der Taten nicht zu erkennen vermag, hat die Strafkammer nicht bedacht, dass die Neigung immer wieder straffällig zu werden, wenn sich die Gelegenheit bietet, auch bei sogenannten Gelegenheits- und Augenblickstaten zu bejahen sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2011 - 2 StR 190/11 (juris Rn. 9); vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, NStZ-RR 2011, 77 jeweils mwN).

    b) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der für die Anordnung der Sicherungsverwahrung oder eines entsprechenden Vorbehalts erforderliche Hang zur Begehung erheblicher Straftaten nicht bereits dann ausscheidet, wenn die wiederholte Straffälligkeit eines Täters allein auf dessen Hang zu übermäßigem Konsum berauschender Mittel beruht; denn auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10, NStZ-RR 2011, 204; vom 3. August 2011 - 2 StR 190/11 (juris Rn. 9)).

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei einem Bandido

    Die Berücksichtigung der vorsätzlichen Körperverletzung zum Nachteil T.    als Anlasstat für die Annahme der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB nF begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch Senat, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 190/11).
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat durch Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 190/11 - das Urteil des Landgerichts Aachen mit den Feststellungen auf, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war sowie im Strafausspruch und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • KG, 31.08.2021 - 2 Ws 55/21

    Verzögerte Vollzugsplanung als Betreuungsmangel

    Denn auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten kommt es bei der Frage des Vorliegens eines Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB n.F. nicht an (BGH, Urteil vom 3. August 2011, - 2 StR 190/11 -, zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, - 4 StR 210/10 -).
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