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   BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16   

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https://dejure.org/2016,26343
BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen des Urteils auf fälschlicher Anwendung der alten Rechtslage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB vom 08.07.2016, § 63 StGB vom 13.11.1998, § 2 Abs 6 StGB, § 354a StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 63 des Strafgesetzbuchs, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Beruhens einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Nichtanwendung der Neufassung des § 63 StGB

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lex Mollath, oder: Anwendung der Neuregelung und "erhebliche Straftat"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Neufassung der Unterbringungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63
    Nachweis des Beruhens einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Nichtanwendung der Neufassung des § 63 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16
    Obgleich § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 345a Rn. 1; BT-Drucks. 18/7244, S. 41), hat die Unterbringungsanordnung Bestand.
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Der Senat hat bei der revisionsrechtlichen Überprüfung einer Anordnung der Unterbringung gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung aktuelle Gesetzesfassung zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213; vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07; vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16; vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 364/23 und vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es handelt sich damit vorrangig um bestätigende Kodifizierungen (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35).
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Die Neufassung ist mangels einer die Maßregelanordnung erfassenden Übergangsvorschrift (vgl. zur Vollstreckung Art. 316o Abs. 1 EGStGB, gültig ab 1. Februar 2024) gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO im vorliegenden Fall anwendbar (vgl. - zu Änderungen im Maßregelrecht zwischen der tatrichterlichen Entscheidung und der Entscheidung des Revisionsgerichts - BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35; Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Insoweit beschränkte sich das Ziel der Neuregelung darauf, die in der Rechtsprechung bereits angelegte, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in zunehmendem Maße Bedeutung beimessende Entwicklung aufzugreifen und zu verstetigen, indem der frühere Gesetzestext - im Wesentlichen klarstellend - durch die Bestimmung ergänzt wurde, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich' geschädigt oder "erheblich' gefährdet werden (BT-Drucks. aaO, S. 18, 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, juris; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 63 Rn. 1).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der Senat hat § 63 StGB in der seit 1. August 2016 geltenden Neufassung anzuwenden (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO), mit der im Wesentlichen die Konkretisierungen der Anordnungsvoraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht und die höchstrichterliche Rechtsprechung kodifiziert worden sind (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen

    Es handelt sich damit vorrangig um bestätigende Kodifizierungen (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei

    Da die Neufassung durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016 (BGBl. I 2016 S. 1610), mit dem vorrangig in der Rechtsprechung entwickelte Konkretisierungen kodifiziert worden sind (BT-Drs. 18/7244 S. 42), keine Veränderung des Beurteilungsmaßstabs mit sich gebracht hat (BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - 4 StR 305/16, juris), kann insoweit ergänzend auf die fortgeltende Bewertung im Senatsbeschluss vom 16.03.2015 (2 Ws 90/15) verwiesen werden.
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