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   BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15   

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https://dejure.org/2016,25363
BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15 (https://dejure.org/2016,25363)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2016 - XII ZB 86/15 (https://dejure.org/2016,25363)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2016 - XII ZB 86/15 (https://dejure.org/2016,25363)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89 Abs 2 FamFG
    Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine abgeänderte Umgangsverpflichtung

  • IWW

    § 89 Abs. 1, 2 FamFG, § 89 Abs. 2 FamFG, § 89 Abs. 1 FamFG, § 156 Abs. 2 FamFG, § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 89 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezug eines Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine bereits bestehende Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel

  • rewis.io

    Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine abgeänderte Umgangsverpflichtung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89 Abs. 2
    Bezug eines Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine bereits bestehende Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de

    FamFG § 89 Abs. 2
    Bezug eines Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine bereits bestehende Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsverpflichtung - und die Hinweispflicht im Vollstreckungstitel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Warnhinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG bei Zuwiderhandlung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung nach § 89 II FamFG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neuer Vollstreckungstitel bedarf eines eigenen Hinweises auf Folgen einer Zuwiderhandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel bei Umgangsregelung und Vollstreckung von Umgang gegen den Willen des Berechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1153
  • MDR 2016, 1220
  • FamRZ 2016, 1763
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15
    Die zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 4 mwN) ist unbegründet.

    Die Belehrung über die Vollstreckung durch Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft ist mithin an die Stelle der früher notwendigen Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft getreten (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 8).

    Denn die Beschleunigung wird bereits dadurch erreicht, dass der bisherige eigenständige Verfahrensschritt der Androhung im Vollstreckungsverfahren entfallen ist (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 8).

    Allein die Tatsache, dass bereits einmal ein Hinweis erteilt worden ist, genügt hierfür nicht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15
    Damit hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Anordnung von Ordnungsmitteln ausdrücklich großzügiger geregelt, um die Effektivität der Vollstreckung von Umgangs- und Herausgabeentscheidungen zu erhöhen (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 16).

    Eine Vollstreckbarkeit des Umgangstitels entfällt nach dem hier anwendbaren neuen Recht deswegen erst dann, wenn der Umgang nicht hinreichend nach Art, Ort und Zeit konkretisiert worden ist (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 18 mwN).

  • OLG Köln, 17.02.1998 - 14 WF 27/98
    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15
    Wird diese Verpflichtung später geändert, wird der bereits erteilte Hinweis insoweit gegenstandslos; es bedarf deshalb eines erneuten Hinweises (Cirullies ZKJ 2011, 448, 450; s. auch zum alten Recht [§ 33 FGG] OLG Köln FamRZ 1998, 961, 962).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15
    Auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich nach § 156 Abs. 2 FamFG ist ein Vollstreckungstitel gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG und kann als solcher Grundlage für die Festsetzung eines Ordnungsgelds nach § 89 FamFG sein (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 165/13 - FamRZ 2014, 732 Rn. 10 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19

    Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Es ist daher in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich die Verpflichtung eines Beteiligten zur Vornahme einer Handlung oder einer Unterlassung oder Duldung der Vornahme einer Handlung hinreichend bestimmt und konkret aufführen muss (BGH FamRZ 2012, 533-535; BGH FamRZ 2016, 1763-1765; Völker/ Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2014 § 6 Rdnr. 16 ff; Cirullies in Praxiskommentar Kindschaftsrecht § 86 Rdnr. 21; enger noch Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. 2015 § 89 Rdnr. 6 sowie Münchener Kommentar zum FamFG 2. Aufl. 2013 § 89 Rdnr. 12 je mit Rechtsprechungsnachweisen: "eine jeden Zweifel ausschließende Bestimmtheit" bzw. Bestimmtheit, die "keine Zweifel und Unklarheit" beim Verpflichteten zulässt).

    Das Beschleunigungsgebot darf nicht dazu führen, dass für den Vollstreckungsschuldner nicht mehr hinreichend konkret absehbar ist, ob er bei einer Zuwiderhandlung gegen seine Umgangsverpflichtung mit (empfindlichen) Ordnungsmitteln zu rechnen hat (BGH, Beschluss vom 03.08.2016, FamRZ 2016, 1763-1765).

  • OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 13 UF 26/20

    Voraussetzungen an die hoheitliche Anordnung des Wechselmodells

    Die ausgesprochene Konkretisierung der erstinstanzlichen Umgangsregelung führt zu der von § 86 Abs. 1 Ziff. 1 FamFG vorgesehenen Vollstreckbarkeit einer Umgangsanordnung (vgl. BGH BeckRS 2016, 15214, Rz. 11; Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl. 2020 § 86 FamFG Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 4 UF 11/22

    Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils

    Die Androhung von Ordnungsmitteln auch für die abgeänderte Regelung folgt aus § 89 Abs. 2 FamFG (vgl. BGH FamRZ 2016, 1763).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Dies erfordert bereits das in Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich normierte Bestimmtheitsgebot (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016, 2 WF 302/16, FamRZ 2017, 744, 745 mit dem überzeugenden Hinweis darauf, dass die vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung die Verpflichtung eines Beteiligten nicht nur hinreichend bestimmt, sondern auch konkret aufführen muss; BGH, Beschluss vom 03.08.2016, XII ZB 86/15, FamRZ 2016, 1763ff.; Hammer in Prütting/Helms, § 89 FamFG Rn. 11; a.A. für ein Kontaktverbot KG a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 17.07.2015, 1 WF 154/15, juris Tz. 26; differenzierend Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 533).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 19/23

    Möglichkeit der Anordnung eines begleiteten Umgangs bei fehlendem Interesse des

    Der Hinweis ist zu wiederholen, da die Regelung des Umgangs durch das Amtsgericht mit der Beschwerdeentscheidung geändert wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 03.08.2016, XII ZB 86/15, Rn. 15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2021 - 6 WF 92/21

    1. In die Folgenankündigung nach § 89 Abs. 2 FamFG müssen zwingend auch die

    Eine - ordnungsgemäße - erneute Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG ist auch im Falle der Abänderung eines vorangegangenen Umgangstitels notwendig (Anschluss BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - XII ZB 86/15, FamRZ 2016, 1763).

    Eine - ordnungsgemäße - erneute Belehrung ist auch im Falle der Abänderung eines vorangegangenen Umgangstitels notwendig (siehe dazu BGH FamRZ 2016, 1763), wobei die in letzterer Entscheidung höchstrichterlich offengelassene Frage, ob in einer Abänderungsentscheidung auf die Folgenankündigung im Ausgangstitel Bezug genommen werden könnte, hier keiner Erörterung bedarf, nachdem das Familiengerichts eine solche Verweisung nicht ins Werk gesetzt hat.

  • OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16

    Umgangsregelung: kein Ordnungsmittel bei fehlender hinreichender Bestimmbarkeit

    Es ist daher in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich die Verpflichtung eines Beteiligten zur Vornahme einer Handlung oder einer Unterlassung oder Duldung der Vornahme einer Handlung hinreichend bestimmt und konkret aufgeführt sein muss (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 ff; BGH FamRZ 2016, 1763 ff; Völker-Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2014; § 6 Rn. 16 ff, Cirullies in Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 86 Rn. 21; Bumiller/Haders/Schwamb, FamFG 11. Aufl., § 89 Rn. 6; MüKo FamFG, 2. Aufl., § 89 Rn. 12).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Dies erfordert bereits das in Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich normierte Bestimmtheitsgebot (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2016, 2 WF 302/16, FamRZ 2017, 744, 745 mit dem überzeugenden Hinweis darauf, dass die vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung die Verpflichtung eines Beteiligten nicht nur hinreichend bestimmt, sondern auch konkret aufführen muss; BGH, Beschluss vom 03.08.2016, XII ZB 86/15, FamRZ 2016, 1763ff.; Hammer in Prütting/Helms, § 89 FamFG Rn. 11; a.A. für ein Kontaktverbot KG a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 17.07.2015, 1 WF 154/15, juris Tz. 26; differenzierend Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 533).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 13 WF 96/21

    Zulässigkeit der teilweisen Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe für einen

    Zwar hat das Amtsgericht mit gerichtlichem Hinweis vom 12.04.2021 (Bl. 37) zurecht auf die mangelnde Vollstreckungsfähigkeit des Wochenendumgangs vom 29.01.2021 abgelehnt, da dieser auf einer die gerichtliche Regelung abändernden Elternvereinbarung beruht (vgl. BGH FamRZ 2016, 1763; Senat, Beschluss vom 01.10.2020, 13 WF 148/20, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2017 - 9 WF 248/17
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