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   BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19   

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https://dejure.org/2021,38576
BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19 (https://dejure.org/2021,38576)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2021 - X ZR 71/19 (https://dejure.org/2021,38576)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2021 - X ZR 71/19 (https://dejure.org/2021,38576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 116, § 117 PatG, § 119 Abs. 1 PatG, § 531 Abs. 2 ZPO, § 83 Abs. 1 PatG, § 119 Abs. 5 Satz 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer formellen Beschwer des Klägers und Berufungsklägers im Patentnichtigkeitsverfahren; Umfassende Verteidigungsbefugnis des Nichtigkeitsbeklagten

  • rewis.io

    Bediengerät für Spiele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 110 Abs. 1 ; PatG § 115 Abs. 1
    Bediengerät für Spiele

  • rechtsportal.de

    PatG § 110 Abs. 1 ; PatG § 115 Abs. 1
    Entbehrlichkeit einer formellen Beschwer des Klägers und Berufungsklägers im Patentnichtigkeitsverfahren; Umfassende Verteidigungsbefugnis des Nichtigkeitsbeklagten

  • datenbank.nwb.de

    Bediengerät für Spiele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1407
  • GRUR 2021, 1375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19
    Die unzulässige Berufung der Klägerin darf zwar nicht verworfen werden, weil sie in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden kann (dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 2. Februar 2016 - VI ZB 33/15, NJW 2016, 1329 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 553/14

    Berufungsbeschwer bei Berufungsangriff des erstinstanzlich Beklagten gegen ein

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19
    Diese liegt nur dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung zum Nachteil der klagenden Partei von dem gestellten Antrag abweicht, ihrem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 553/14, NJW-RR 2015, 1203 Rn. 8).
  • BGH, 02.02.2016 - VI ZB 33/15

    Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine unselbstständige

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19
    Die unzulässige Berufung der Klägerin darf zwar nicht verworfen werden, weil sie in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden kann (dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 2. Februar 2016 - VI ZB 33/15, NJW 2016, 1329 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

    Auszug aus BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19
    a) Die umfassende Verteidigungsbefugnis des Nichtigkeitsbeklagten beruht darauf, dass eine beschränkte Verteidigung des Schutzrechts im Nichtigkeitsverfahren gleich behandelt wird wie eine Beschränkung des Schutzrechts in dem dafür vorgesehenen besonderen patentrechtlichen Beschränkungsverfahren und die Beschränkungserklärung in diesem Verfahren bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584, juris Rn. 34 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 14/21

    Streitpatent betreffend ein Synchronisationsverfahren für ein mobiles

    Ebenso wie die klagende Partei (dazu BGH, Urteil vom 3. August 2021 - X ZR 71/19, GRUR 2021, 1375 Rn. 22 - Bediengerät für Spiele) kann auch die beklagte Partei eines Patentnichtigkeitsverfahrens im Wege einer Anschlussberufung unter Beachtung der durch § 116 und § 117 PatG gezogenen Grenzen Anträge stellen, die sie in erster Instanz nicht oder nur nachrangig gestellt hat.
  • BPatG, 05.05.2022 - 2 Ni 68/20
    4.7 Ein Prozessor gemäß den Merkmalen 13.5 bis 13.5.3 ist eine Komponente, die Daten verarbeitet und Mittel umfasst, die den in den Merkmalen 13.5.1 bis 13.5.3 aufgezählten Zwecken dienen (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. August 2021, X ZR 71/19, juris und GRUR 2021, 1375 - Bediengerät für Spiele, Rn. 79).
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