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BGH, 03.09.1953 - 5 StR 325/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 5 StR 325/53
Dann ist es aber kein Rechtsfehler, wenn das etwaige Mitverschulden der Verletzten in den Strafzumessungsgründen nicht erörtert worden ist (vgl. BGHSt 3, 218).