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   BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02   

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https://dejure.org/2002,2065
BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, Ehre); besondere Schuldschwere (Verstrickung eines Jugendlichen in ein Kapitalverbrechen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Besondere Schwere der Schuld - Aussetzung des Strafrestes - Lebenslange Freiheitsstrafe - Heimtücke - Niedrige Beweggründe

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 211; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Arglosigkeit trotz verbaler Auseinandersetzung; niedrige Beweggründe bei Tötung zur Verdeckung eines eigenen Fehlverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 146
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Denn die besondere Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16; BGH GA 1971, 113, 114; BGH NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 2003, 146; BGH, Beschl. vom 3. August 2000 - 4 StR 259/00).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15

    Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem

    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH, Urteile vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02, NStZ 2003, 146, 147; vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, NJW 1996, 471; vom 21. Januar 1970 - 3 StR 182/69, juris Rn. 6).
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